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Kolumnist und StarjuristFischer in Rock

Er spricht Recht, und er hat gern Recht: Wie aus einem renitenten Schulabbrecher „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ wurde.

Undurchdringliches Mienenspiel gehört dazu: Thomas Fischer eröffnet eine Verhandlung am BHG im Oktober 2012. Foto: Uli Deck/ dpa

Karlsruhe taz | „Ich mache das, weil ich denke, dass ich es darf, und weil es Spaß macht, und dann werde ich berühmt dabei, und das macht auch Spaß“, sagte Thomas Fischer neulich bei einer Veranstaltung. Der massige Bundesrichter sitzt da wie Buddha persönlich und verzieht keine Miene. Wie so oft weiß man nicht genau, ob er das alles ganz ernst meint.

Seit 16 Jahren ist Thomas Fischer Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht. Seit drei Jahren sitzt der 62-Jährige dem Zweiten Strafsenat vor. Dort gehört die undurchdringliche Miene zum professionellen Habitus. Aber sie funktioniert auch in seiner neuen Rolle als rechtspolitischer Kolumnist und Großplauderer.

“Fischer im Recht“ heißt seine Kolumne bei zeit.de. Woche für Woche schreibt der Bundesrichter, was er so über die Gesetze, die Politik und die Rechtsprechung denkt. Zu seinen Veranstaltungen kommen mehrere Hundert Besucher. Inzwischen ist er ein echter Juristenstar.

Er provoziert und polemisiert

„Der Deutsche weiß alles über Hinterradaufhängungen. Von den Grundregeln des Rechts versteht er dagegen nicht viel“, schrieb Fischer, als er im Januar 2015 seine Kolumne startete. Fischer ködert seine Leser mit Polemik, Subjektivität und gewagten Assoziationen. Natürlich gibt es davon im Netz schon genug. Aber es gibt nur einen Bundesrichter, der das Woche für Woche liefert. „Was der sich traut!“, denken die Leute, vor allem die Juristen.

Im September schlug Fischer vor, auf dem BGH-Gelände ein Flüchtlingslager zu bauen: „Es gibt da eine wirklich schöne Fläche zwischen Palais und Bibliothek.“ Seine Kolumne nach der Kölner Silvesternacht (“Unser Sexmob“) gehört zum Besten, was über die triefende Doppelmoral jener Tage geschrieben wurde.

Für Talkshows ist Fischer trotz seiner Lust an der Polemik fast etwas zu still

Es ist eine Win-win-Situation. Zeit und zeit.de hatten bisher juristisch wenig zu bieten. Aber wozu braucht man einen Korrespondenten in Karlsruhe, wenn nun Thomas Fischer persönlich schreibt? Und der Jurist scheint endlich eine adäquate Bühne für seine publizistischen Bedürfnisse gefunden zu haben. Im Schnitt liefert er 25.000 Zeichen pro Kolumne. Das entspricht immerhin einem großen Zeit-Dossier – und das Woche für Woche. Der selbstironisch-rechthaberische Titel „Fischer im Recht“ stammt allerdings von der Redaktion, nicht von ihm. In diesen Tagen erscheint eine Auswahl seiner Kolumnen als Buch – das genauso heißt wie seine Kolumne.

Linksliberales Profil

Fischer hat ein klar linksliberales Profil, wenn er rechtspolitische Forderungen erhebt: „Legalize it“ für Cannabis, Liberalisierung der Sterbehilfe und Abschaffung des Blasphemieverbots. Einen Teil seiner Fans verstört er dennoch regelmäßig, wenn er über das Sexualstrafrecht schreibt. Fischer ist nämlich gegen das feministische Prinzip „Nein heißt Nein“ und deshalb gegen eine Verschärfung des Gesetzes. Eine Frau, die klar abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, statt zu fliehen oder um Hilfe zu rufen (obwohl sie es könnte), müsse vom Strafrecht nicht geschützt werden. Man solle Frauen nicht wie Kinder oder Psychiatriepatienten behandeln, meint Fischer. Sexuelle Handlungen gegen ein klar geäußertes Nein vergleicht der Richter unpassenderweise mit dem „Anhörenmüssen grausamer Kaufhausmusik“.

Auch Journalisten mag Fischer nicht. Als sich im August halb Deutschland über die Strafverfolgung von zwei Netzpolitik-Bloggern empörte, verteidigte Fischer die Ermittlungen wegen Landesverrats. Pressefreiheit definierte er dabei so: „Freiheit ist, wenn alles geht. Man muss nichts verstehen, nichts können, nichts wollen, einfach nur irgendetwas schreiben.“

Es gibt von ihm kaum einen Satz über Medien, der nicht vor Häme und Verachtung strotzt. Hat er Angst, dass er irgendwann selbst als Journalist wahrgenommen werden könnte? Muss er nicht, schließlich funktioniert die Marke Fischer nur deshalb, weil er „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ ist, so der Untertitel des Buchs.

Späte Berufung

Früher suchte Fischer den Erfolg allerdings eher als Rockmusiker und Schriftsteller. Auf dem Gymnasium im sauerländischen Plettenberg blieb der Arztsohn zweimal sitzen, war widerständig und legte sich mit dem Lateinlehrer an. Die Schule verließ Fischer nach der 12. Klasse vorzeitig. In Worms lebte er in einer Rockmusiker-Kommune (Fischer spielte Keyboard), kehrte dann aber doch in die Schule zurück, wurde Schulsprecher und machte mit 22 sein Abitur. Zunächst studierte Fischer Germanistik, schrieb für eine Alternativzeitung und arbeitete als Paketzusteller. Erst mit 26 begann er das Jurastudium.

Dann aber ging es flott. Mit 33 promoviert, mit 40 Vorsitzender Richter am Leipziger Landgericht, mit 43 Referatsleiter im sächsischen Justizministerium und weitere vier Jahre später – im Jahr 2000 – wird Thomas Fischer zum Richter am BGH ernannt. In 25 Jahren wurde aus dem Outlaw also ein Federal Judge. Fischer präsentiert seinen Lebenslauf gerne. Die Kolumne ist für ihn wohl auch eine Rückkehr zum Rock ‚n‘ Roll.

Inzwischen gehören Bühnenauftritte für Thomas Fischer dazu. Ob sie ihm Spaß machen, sieht man nicht. Er ist keine Rampensau. Wer ihn erstmals hört, staunt über die sanfte zurückgenommene Stimme, die in gewissem Kontrast zum massigen Körper steht. Seiner Bühnensprache fehlt auch die Bulligkeit der Kolumnen. Er kann mit einem Bischof diskutieren, ohne ihn zu verletzen. Für Talkshows ist Fischer trotz seiner Lust an der Polemik fast etwas zu still. Fischer wirkt besser, wenn er im Mittelpunkt steht – wie in den Revisionsverhandlungen am Bundesgerichtshof, wo er als Senatsvorsitzender in das Problem einführt, wo er den Anwälten das Wort erteilt und wo er am Ende lakonisch das Urteil verkündet.

In Karlsruhe gibt es über hundert BGH-Richter, zunächst war Fischer nur einer von ihnen. Seinen Ruf als Starjurist begründete Fischer 1999, als er den Kommentar, das wichtigste Erläuterungsbuch des deutschen Strafrechts, im C. H. Beck Verlag übernahm. Seine Vorgänger waren Eduard Dreher, ein Beamter aus dem Bundesjustizministerium, der 1968 „aus Versehen“ die Verjährung für Nazi-Mordgehilfen eingefädelt hatte, und Herbert Tröndle, ein Landgerichtspräsident aus Waldshut und fanatischer Abtreibungsgegner. Ein ideologisch naheliegender Nachfolger war der liberale Fischer sicher nicht.

Ein vielbeachtetes Duell

Doch für den Verlag zählte wohl nicht der Standpunkt Fischers, sondern seine Effizienz. Fischer hatte schon an einem Kommentar zur Strafprozessordnung mitgewirkt und war als harter Arbeiter bekannt. Paragraf für Paragraf kommentiert er nun das ganze Strafgesetzbuch, arbeitet neue Urteile und Fachaufsätze ein, auf über 2.500 Seiten, allein und ohne Zulieferer, mit jährlicher Neuauflage. Zugleich hat er die sortierte Materialsammlung zu einem lehrbuchhaften Werk weiterentwickelt. Für Strafjuristen ist Fischers Kommentar das wichtigste Hilfsmittel. Thomas Fischer war also schon lange ein Markenname. Allerdings nicht für Polemik.

Über das Strafrecht hinaus wurde Fischer 2012 bekannt, als er sich mit dem damaligen BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf ein vielbeachtetes Duell lieferte. Fischer wollte Vorsitzender des Zweiten Strafsenats werden, doch Tolksdorf hielt ihn für zu dominant nach innen und zu offensiv in der Außenwirkung. Der Präsident stufte deshalb Fischers Beurteilung überraschend herab. Dieser klagte dagegen und hatte Erfolg. Tolksdorf musste die Beurteilung besser begründen, doch wieder klagte Fischer. Er bewarb sich auch noch um andere Senatsvorsitze und blockierte damit bald drei von fünf Strafsenaten. 2013 beendete die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Streit, indem sie Fischer doch zum Vorsitzenden Richter ernannte. Die Zeit hatte Fischer damals massiv publizistisch unterstützt – der Beginn einer wunderbaren Public-Private-Partnership.

Nun ist Fischer seit fast drei Jahren Senatsvorsitzender, und die Zusammenarbeit im Senat läuft besser als erwartet. Allerdings hat der Zweite Strafsenat mehr Rückstände als andere. Ob das an Fischers vielfältigen Aktivitäten liegt? „Ich schreibe die Kolumne am Sonntagmorgen. Da kann ich tun, was ich will“, argumentiert Fischer.

Etwas Glanz fällt ab

Vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Drogendealer spektakulär aus der U-Haft entlassen. Diese dauere bereits unverhältnismäßig lange, hieß es in der Begründung. Dabei machte das OLG Fischer persönlich Vorwürfe. Er habe 2014 drei Monate gebraucht, um die Akte zu lesen und weiterzuleiten. Das war noch lange vor dem Start von Fischers Kolumne.

Am BGH sorgt Fischers Kolumne bisher nicht für Konflikte. Viele sind vermutlich froh, dass er beschäftigt ist, statt interne Kämpfe zu führen. Und etwas Glanz fällt ja auch auf den Bundesgerichtshof, der sonst eher im Schatten des Bundesverfassungsgerichts steht.

Im November 2018 geht Fischer altersbedingt in den Ruhestand. Manche glauben, der Fischer-Hype ginge dann zu Ende. Andere vermuten, dass Fischer dann erst richtig loslegt.

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17 Kommentare

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  • Es scheint eher so, dass der Autor des Artikels die Kolumne von Herrn Fischer nicht richtig gelesen hat. In dessen Text geht es im wesentlichen um zwei Dinge: zum einen zeigt er auf, dass einige der behaupteten Schutzlücken nicht existieren, da sie durch die Rechtssprechung bereits beseitigt wurden und zum anderen kritisiert er, dass geringe Verurteilungsquoten als Beweis für Gesetzeslücken hernagezogen werden obwohl diese schlichtweg aus einer schweren Beweisbarkeit resultieren. Und diese Bweisbarkeit kann man nicht durch Gesetze ändern. Die einzige Möglichkeit wäre hier, die Beweislast beim Angeklagten zu sehen, was allerdings alle Türen für Missbrauch öffnet, weswegen im Rechtsstaat auch normalerweise gilt: Im Zweifel für den Ageklagten.

    Zumal sich inzwischen übrigens oft genug gezeigt hat, dass gerade die immer stärkeren Ausdehungen des Sexualstrafrechtes zu geringeren Verurteilungsquoten führen, da dabei eben immer häufiger Taten dazukommen, die sich schwer beweisen lassen. Schweden ist dafür das beste Beipiel. Denn dieses Land hat ein sehr ausgedehntes Sexualstrafrecht und die Verurteilungsquote ist gering.

  • Herr Rath,

     

    Sie wissen sicher, dass Fischer keineswegs gegen das (feministische?) Prinzip "nein heißt nein" ist. Zumindest könnten Sie es wissen, wenn Sie seine Kolumne lesen und verstehen.

     

    Für Sie und alle anderen, die vielleicht aufgrund einer ideologischen Verblendung eine differenzierte Auseinandersetzung zu dem Thema Sexualstrafrecht scheuen, versuche ich noch einmal in eigenen Worten wiederzugeben, was Herr Fischer sagen möchte: Die Tatsache, dass ein Verbrechen begangen wurde, muss die Staatsanwaltschaft bzw. die Staatsanwaltschaft mithilfe des anklagenden /anzeigenden Opfers als Zeugen nachweisen. Dieser Nachweis ist gerade in Situationen, die in den eigenen vier Wänden geschehen besonders schwierig. Das ist ein riesiges Dilemma für alle Menschen, die Opfer häuslicher und insbesondere sexueller Gewalt werden, denn diese findet meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Zeugen statt.

     

    Nun gibt es Fälle, in denen Angeklagte vom Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben, freigesprochen wurden. Diese Fälle wurden herangezogen, um eine "Schutzlücke" zu beweisen. Das jeweils angeklagte Verhalten ist allerdings strafbar! Der Nachweis, dass die Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt wurden konnte jedoch nicht erbracht werden.

     

    Diejenigen, die also eine Verschärfung des Strafrechts fordern, fordern de facto eine Beweislastumkehr: Der Angeklagte solle beweisen, er habe sich nicht strafbar gemacht. Das kann nicht sein.

     

    Natürlich muss jede_r ein Nein respektieren! Lieber Herr Rath, ich würde mich unglaublich freuen, wenn Sie Zeit und Muße hätten sich einmal damit auseinanderzusetzen, wie den Opfern sexueller Gewalt wirklich geholfen werden kann, und zwar nicht, indem man die Unschuldsvermutung aufgrund einer Beweisschwierigkeit umdreht.

    • @diapontisch:

      -?-"Beweisschwierigkeit"-?-

       

      Welch Elend!

  • Habe gestern Herrn Richter Fischer zufällig im TV erlebt: etwas selbstgefälligeres (und zwar gut versteckt hinter geäußerter Bescheidenheit) hab ich selten erlebt. Der schwadronierte da vom "Fettauge" Europa, dass über den anderen schwimme, letztlich für das Leid anderer Nationen verantwortlich sei und somit jetzt zu Recht seinen Wohlstand (u.a. mit den Millionen Flüchtlingen, die bitte kommen mögen) teilen müsse. ...

    so spricht jemand, der tatsächlich selbst wie ein Fettauge nie mehr in seinem Leben Existenzängste habe wird, weil ein deutscher Staat ihn mit einer der üppigsten Pensionen mit zum Ableben allimentiert.

     

    Das die Welt in einem immer währenden Verteilungskampf ist, blendet dieser Interlektuelle mal eben aus ... und macht mit vollem Bauch auf Moral.

    • @TazTiz:

      "Das die Welt in einem immer währenden Verteilungskampf ist, blendet dieser Interlektuelle mal eben aus ... und macht mit vollem Bauch auf Moral."

      ... ein intellektuell erbarmungswürdiges Argument .

    • @TazTiz:

      Was er sagt:

      "Europa letztlich für das Leid anderer Nationen verantwortlich sei und somit jetzt zu Recht seinen Wohlstand (u.a. mit den Millionen Flüchtlingen, die bitte kommen mögen) teilen müsse. ..."

       

      Und was er ist:

      "als harter Arbeiter bekannt"

       

      gefällt mir; und ich gönne so jemandem seine Pension eher, als z.B. diesem weniger "Fettauge" als Fettsack Helmut Kohl.

    • @TazTiz:

      …much all weesen -

      Aber einer muß den Müll runtertragen & Das - macht er nicht schlecht!;)

  • Ich halte Thomas Fischer auch für einen der Intelligentesten Intellektuellen in unserem Land und oute mich auch, als einer seiner Leser. Gleichzeitig muss man freilich auch der ZEIT Respekt zollen, dass es ihnen gelungen ist, einen solchen herausragenden Schreiberling zu gewinnen.

    Das tolle an den Schriften von Thomas Fischer ist, dass es nicht den geringsten Platz für „Lügenpresse“ zu lässt. Alles ist in sich logisch und plausibel. Man fragt sich, kann es auch anders sein, analysiert, dreht und wendet um dann auf dasselbe Ergebnis wie Fischer zu kommen. Ich finde, Thomas Fischer leistet auch für den Journalismus ordentliche Glaubwürdigkeitsarbeit. Denn in einer Zeit, in der weite Teile der Journalisten erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüßt haben, schadet ein Thomas Fischer sicher nicht.

  • Für jemanden, der genau weiß, wie "sich die Parteien in ihrer Eigenschaft als Schöpfer des Rechts die Macht organisiert [haben]", lehrt sich Herr Fischer ganz schön weit aus seinem Zeit-Fenster. Die Gefahr ist wirklich groß, dass "Dummköpfe" unter Verwendung seiner Vorlage "Chaos […] begründen" und "Recht[] […] demontieren".

     

    Aber wie schreibt er noch so schön? "Wenn man gefragt wird, wie es denn besser gehen sollte, fällt einem ja meist auch nichts anderes ein als die Protegierung der eigenen Ideen". Das ist, verehrter Leser, genau "wie bei Ihnen in der Firma". Auch ja? Tatsächlich?

     

    Nun: Die wichtigste Idee seiner Karriere war für Herrn Fischer sicher die, dass besser er sich (notfalls per Gerichtsbeschluss) zum Richter machen lässt, als ein Nazi-Helfer-Versteher oder ein "fanatischer Abtreibungsgegner". Aber vielleicht hat es ihm ja auch schon als Grund genügt, nicht eben "ein ideologisch naheliegender Nachfolger" zu sein.

     

    Übrigens: Wer "sexuelle Handlungen gegen ein klar geäußertes Nein" mit dem "Anhörenmüssen grausamer Kaufhausmusik" vergleicht, kann niemals Frau gewesen sein – und auch als Mann kein Mittelmaß. Ich kann nur hoffen, dass dem Herrn Richter irgendwann der tiefere Sinn dessen aufgeht, was er selber geschrieben hat: "Vernünftige Selbstbewusstheit des Rechts ist nicht denkbar ohne die Bewusstheit seiner Gemachtheit, Bedingtheit, Vorläufigkeit, und zwar für beide Seiten: die es machen und die es erleiden".

     

    Nun ja, Fischer hat völlig recht: Man muss die Schwächen verstehen. Nur dann kann man die Stärken lieben. Marx zitieren und Marx umsetzen sind jedenfalls noch immer zwei verschiedene Übungen. Freiheit gibt es tatsächlich immer doppelt. Einmal als besonderes Vorrecht, das andere Mal als allgemeines Recht. Als Vorrecht muss man sie sich selbst zu nehmen wissen. Erst wenn sie allgemeines Recht ist, steht sie einem zu.

    • @mowgli:

      by the way - eine Lesefrucht -

      Als Wort zum Sonntag ;)

      "Das ist die Schwäche unserer Vernunft:

      wir bedienen uns ihrer meist nur zur

      Rechtfertigung unseres Glaubens."

      Eine Kindheit in der Provence

      by Marcel Pagnol;()

    • 8G
      889 (Profil gelöscht)
      @mowgli:

      "Übrigens: Wer "sexuelle Handlungen gegen ein klar geäußertes Nein" mit dem "Anhörenmüssen grausamer Kaufhausmusik" vergleicht, kann niemals Frau gewesen sein – und auch als Mann kein Mittelmaß."

       

      Hat er ja auch nicht.

       

      Hier noch mal ohne polemische Verkürzung:

      http://verfassungsblog.de/plaedoyer-fuer-eine-sachlichere-debatte-um-den-vergewaltigungstatbestand/

       

      "Der Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen einer „Lücke“ ist, das wissen Sie, sowieso ein Scheingefecht. Selbstverständlich gibt es immer eine „Lücke“, so lange nicht das gesamt menschliche Verhalten für grundsätzlich strafbar (und nur im Ausnahmefall für erlaubt) erklärt wird. Es besteht daher, wenn man will, auch eine gravierende Schutzlücke bei der Strafverfolgung schlecht schmeckenden Essens! Oder des Anhörenmüssens grausamer Kaufhausmusik trotz entgegenstehenden Willens.

       

      Keine Sorge: Diese albernen Beispiele sollen Sie nicht widerlegen. Sie sollen nur zeigen, dass alles eine Frage der Definition ist. Viele Menschen meinen zum Beispiel, es bestehe eine große Schutzlücke bei der Strafverfolgung von Ehebruc h und „unzüchtigem“ Verhalten von Frauen. Ihnen entgegnen wir – mit Frau Hörne -, dass wir das anders sehen und dass uns ihre „Schutzlücke“ nicht interessiert.

      Zu Recht!"

  • ;()

    Zweimal backen bleiben - in -

    Plettenberg/Carl Schmitt-town

    = Westfälisch Sibirien.

    Fischer im Recht.

    kurz - Was soll ihn schrecken?

    • @Lowandorder:

      & nochens - Sexmob - ja!

      Aber - ~>

      Strafrecht und Politik – ist das dasselbe? Oder etwas ganz anderes? Die Wahrheit liegt unter vielen Schichten verborgen. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-12/recht-karl-marx-fetisch-politik-gesellschaft-fischer-im-recht

      Grundseminar für jeden angehenden Juristen&Politologen (Journalisten sowieso;))

      Das rockt - echt zu recht!

      • @Lowandorder:

        Danke, LOWANDORDER. Es wäre eigentlich der Job der taz gewesen, mir diesen Link zu präsentieren. Ich weiß Ihr Geschenk um so mehr zu schätzen.

        • @mowgli:

          by the way - ;)

          Nobody is perfect -

          Gilt aus guten & aus garnichso guten Gründen auch für die taz;)(

          Seien wir also nachsichtig;()

        • @mowgli:

          dannichfür & einer geht noch;)

           

          "Oskar Gröning und die Beihilfe

          Vor dem Landgericht Lüneburg wurde der KZ-Buchhalter Gröning als Gehilfe der Mörder verurteilt. Viele finden das gut, andere "problematisch". Der Fall gibt Anlass zu ein paar Erinnerungen."

           

          Gut geschichts- &hirnschmalzlastig;)

          (selbst als Altgeselle raucht "gerngenommen" der Schädel;) http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/ns-verbrecher-beihilfe-taeter-strafrecht-justiz-fischer-im-recht

          (mit einem brutal-persönlichen Erinnerungseinsprengsel Fischers;

          Da weiß man als noch was Älterer -

          Wieviel unverdientes Schwein man

          Im Leben gehabt hat!)

          kurz - keep on rocking!

  • Man kann von Fischer halten was man will...die Kolumme zur Kölner Silvesternacht ist das Beste was ich dazu gelesen hatte!

     

    Der Mann spricht Wahrheiten an...man kann es dem "Volk" eh nie Recht machen!

     

    Ich halte den Mann für einen der Intelligentesten Intellektuellen in diesem verblödeten Land!