Ex-Verfassungsschutzchef in Thüringen: „Eine üble Verleumdung“
Helmut Roewer steht nach seinen steilen Thesen in der Kritik. Thüringens neuer Verfassungsschutzchef sieht einen „Fall für die Staatsanwaltschaft“.
Roewer hatte in einem Interview mit Bezug auf die derzeitige Flüchtlingspolitik gesagt, es werde einen „Umsturz“ in Deutschland geben, sobald die Regierung „den Befehl erteilt, gegen das eigene Volk vorzugehen“. Zu den Protesten gegen Pegida in Dresden behauptete er, würden „landesweit bekannte Gewalttäter“ von der „öffentlichen Hand“ herangeschafft. Zum Umgang mit kritischen Journalisten in seiner Amtszeit sagte Roewer: Man überlege sich, „gibt es eine Möglichkeit, denjenigen zu schaden, die dir das antun? Und manchmal gibt es so eine Möglichkeit, die sollte man dann auch wahrnehmen.“
Roewer war von 1994 bis 2000 Verfassungsschutzchef in Thüringen. In seine Dienstzeit fiel das Untertauchen der späteren NSU-Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Amtszeit wenig für das Auffinden des Trios getan zu haben - dafür umso mehr mit Eskapaden aufgefallen zu sein, etwa abendliche Damenbesuche im Amt oder das Auflösen ganzer Referate von missliebiger Angestellter.
Kramer, Thüringer Verfassungsschutzchef seit Dezember und früherer Generalsekretär des Zentralrats der Juden, nannte Roewers jetzige Aussagen „eine üble Verleumdung des deutschen Rechtsstaats und der Demokratie in unserem Land“. Sei er als Verfassungsschutzpräsident tatsächlich gegen kritische Journalisten vorgegangen, wäre das „ein Fall für den Staatsanwaltschaft – oder aber für Mediziner“.
„Ob Herr Roewer all das, was er von sich gegeben hat, wirklich glaubt oder sich nur zynisch ohne Rücksicht auf den von ihm angerichteten Schaden in Szene setzen wolle, vermag ich nicht zu beurteilen“, sagte Kramer der taz. „Auf die leichte Schulter darf man seine Worte weder in dem einen noch in dem anderen Fall nehmen.“
NSU-Opferanwälte üben scharfe Kritik
Auch die NSU-Opferanwälte Yavuz Narin und Mehmet Daimagüler forderten, die Aussagen „strafrechtlich ernsthaft zu prüfen“. Die NSU-Terrorserie, so Narin, sei auch „ein Produkt von Roewers Amtsführung“. Unter dessen Amtsleitung seien neonazistische Strukturen in Thüringen aufgebaut, finanziert und rechtswidrig vor Strafverfolgung geschützt worden. Schon damals sei er gegen Journalisten vorgegangen, die vor Gefahren der rechtsextremen Szene warnten, so Narin. Daimagüler fragte, „wie so jemand überhaupt Verfassungsschutzpräsident werden konnte und wie viele Typen dieser Art es noch in den Behörden gibt“.
Roewer wurde 1994 vom damaligen Thüringer Innenminister Franz Schuster (CDU) nannt. Seit seiner Suspendierung 2000 ist er im Ruhestand und verdingt sich als freier Autor, unter anderem für das rechte Magazin „Compact“. Seine jüngsten Äußerungen machte er im verschwörungstheoretischen Youtube-Kanal „Querdenken TV“.
Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte Roewer darauf „clowneske Auftritte“ vorgeworfen, die nur dazu dienten, „von seiner schlimmen Verantwortung abzulenken“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Krieg in der Ukraine
Russland droht mit „schärfsten Reaktionen“
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Diskussion um US-Raketen
Entscheidung mit kleiner Reichweite