Gerichtsverhandlung gegen Bremer SPD-Mann: Murks schützt vor Strafe
Aufgrund offensichtlich falscher Zahlen wird das Verfahren gegen SPD-Abgeordneten Mehmet Acar wegen Steuerhinterziehung ausgesetzt.
Laut Anklage, die schon vor drei Jahren erhoben wurde, soll es um eine Summe von über einer Million Euro gehen: Rund 600.000 Euro für die Sozialversicherung, gut 130.000 Euro für die Berufsgenossenschaft und über 520.000 Euro für die Zusatzversorgungskassen – hinzu kommt die Hinterziehung von Umsatz- und Gewerbesteuern.
Ob diese Summe überhaupt stimmt, bezweifeln Acars Verteidiger Erich Joester und Jochen Bachmann. Sie legten am gestrigen, dritten Verhandlungstag eigene Berechnungen vor: Die Angaben des Hauptzollamts als Ermittlungsbehörde seien falsch, die Umsätze von Acars Baufirma „Elanbau- und Handels Acar GmbH“ seien viel geringer gewesen als unterstellt.
So seien stornierte Rechnungen genauso wenig berücksichtigt worden wie jene, die aufgrund von Mängeln nur teilweise beglichen worden seien. Auch die Unterstellung, dass über Subunternehmen – und von denen hatte Acars Baufirma einige – eingestellte Fremdarbeitskräfte den Gewinn der Firma erhöhten, sei falsch: „Fremdarbeitskräfte erhöhen die Flexibilität eines Unternehmens, schmälern allerdings den Gewinn.“
Erich Joester, Verteidiger
Daneben habe die Ermittlungsbehörde Acar vorgeworfen, die für die Baubranche übliche Netto-Lohnquote von 66 Prozent unterschritten zu haben – für die Behörde ein Hinweis auf Schwarzarbeit. Die Quote sei aber ein reiner Schätzwert, so Bachmann, und werde selbst vom Finanzamt rund 15 Prozent niedriger angesetzt als vom Zollamt.
„Das Finanzamt ist auch nie davon ausgegangen, dass hier Schwarzlöhne bezahlt worden sind.“ Auch ehemalige Arbeitnehmer, die schwarz für ihn gearbeitet oder Beweise gegen ihn haben könnten, gebe es nicht: „Wir haben keinen einzigen Namen, keinen einzigen Zeugen“, sagte Joester.
Worauf die Verteidigung hinaus will, liegt auf der Hand: Die gegen Acar erhobenen Vorwürfe liegen viele Jahre zurück und sind teilweise bereits verjährt. Im Mai wäre dadurch auch der letzte Vorwurf vom Gerichtstisch – allerdings nur, wenn das Urteil gegen Acar nicht „Sozialleistungsbetrug“ (Paragraf 263 StBG), sondern „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ (Paragraf 266a StGB) lauten würde: Als Unterlassungsdelikt wäre diese Tat erst beendet, wenn nach 30 Jahren der Anspruch des Sozialversicherungsträgers auf Zahlung verjährt ist – erst ab dann beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist.
Welcher Straftatbestand bei Mehmet Acar zum Tragen kommen wird, kann freilich erst nach sorgfältiger Überprüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden werden: Denn nicht nur seine Verteidiger stellen die Berechnungen der Ermittlungsbehörde infrage, sondern auch der Vorsitzende Richter am Amtsgericht: Die Zahlen des Hauptzollamtes, räumte er ein, seien in der Tat offenbar nicht richtig.
Insgesamt lägen mittlerweile vier verschiedene Berechnungen vor – hier müsse nun erst einmal Klarheit geschaffen werden. Dies werde erheblichen Aufwand unter Einsatz ergänzender Ermittlungen erfordern: „Und danach werden wir darüber reden, wie man eine neue Hauptverhandlung sinnvoll führen kann.“
Wann die beginnt, ist offen. Fest steht hingegen, dass Acars Immunität, die die Bürgerschaft ihm aufgrund des Verfahrens im August entzogen hat, weiterhin aufgehoben bleibt.
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