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Kommentar zu Range und netzpolitik.orgFeige, aber nicht bösartig

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute Figur.

Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier? Foto: dpa

H arald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung rechnete.

Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“.

Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen.

Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis? Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind.

Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können. Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um Staatsgeheimnisse geht.

Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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15 Kommentare

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  • ...gute frage!...

     

    ...nächste frage: warum macht der autor das überhaupt?...weil er sich nicht an der journalistischen aufklärung des ganzen themas beteiligt und somit jetzt freilich "gut reden" hat?

     

    klar...gba-bashing ist grad in...aber der autor vergisst ganz beiläufig auch zu erwähnen, dass es sich hierbei um ein summenspiel handelt:

    erst hat er doch die ermittlung wegen massenspionage gegen deutsche bürger (bis hin zum kanzlermerkel) abgelehnt und jetzt lehnt er es nicht ab völlig überzogen gegen journalisten zu ermitteln?...

     

    ...das ist weder "höflich" noch "feige"...das ist im ersten fall glatte amtsverweigerung (= strafvereitetelung im amt) und im zweiten falle willkürjustiz (wider [unterstelltem] besseren wissens = vorsätzlich)...

     

    pfui - teufel

  • Was möchte uns der Autor mit diesen Einlassungen sagen? Etwa: Jeder (respectfully) Volltrottel soll bei uns so Jobs wie Generalbundesanwalt machen dürfen, solange er nur nicht bösartig, also sagen wir: solange er harmlos ist, und ein bisschen Feigheit ist dann nicht so schlimm? Ist es das?

     

    Haben wir also Verständnis dafür, wenn solche Amtsträger unbescholtene Bürger der Einfachheit halber mal mit Ermittlungsverfahren überziehen, auch wenn diese absurd sind, und wenn schon nicht aus Inkompetenz, dann einfach nur aus Höflichkeit, etwa um den Kollegen aus der anderen Behörde nicht zu enttäuschen?

     

    Lassen wir ihnen das durchgehen, einfach weil sie so schön doof rüberkommen, im Gegensatz zu all den anderen, denen wir Hinterlist und bösen Willen unterstellen?

     

    Im Ernst, ist es das?

  • Die Banalität des Bösen

     

    Ich kann dem Kommentar von Christian Rath überhaupt nicht zustimmen. Für mich ist das wieder mal ein klassischer Fall von "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Wenn Herr Rath sich schon auf die Ebene des "Bösen" einlässt, kann man die von Hannah Arendt entwickelt These der "Banalität des Bösen" entgegenhalten. Das Böse kommt nach dieser Ansicht nie furchterregend und auffällig daher, sondern immer in Gestalt von Mittelmäßigkeit oder Biedermännern. Wenn die Sache nicht "böse" sein soll, wie fühlen sich dann wohl die Journalisten, die jetzt ins Visier des Generalbundesanwalts geraten sind? Es ist keine Kleinigkeit, sondern eine feindselige, und damit bösartige Maßnahme von Bürokraten.

  • Sorry - ich kanns Ihnen nicht ersparen -

    Nun zum Rechtlichen.

     

    Küppersbusch - hats schon auf den Punkt gebracht!

    "…Er bestellt das Gutachten, ob Landesverrat verübt wurde, nachdem er das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats bereits aufgenommen hat. Die in Rede stehenden Texte waren „vertraulich“ eingestuft, eben nicht „geheim“. …"

     

    vulgo - "Hab keine Ahnung,ob einer der mehrfachen des zusammengesetzten Tatbestandes Landesverrat - oder sonst ein Tatbestand gegeben ist -

     

    ABER - es droht Verjähung!!

    (&BlindieHans-Georg is schon schwer am Ramentern - wie ständig!)

     

    ALSO - vorsorglich mal ein Ermittlungsverfahren gegen unbescholtene Bürger ( ha - Journalisten) eröffnen - rechtlicher Eingriff hinoderher.

    &auch - wenn bzgl. des Corpus delicti -

    längst alle Eulen verflogen sind.

    Ja gehts noch? - was , wenn nicht das -

    spricht einem Rechtsstaat Hohn!

     

    Soll ich also ernsthaft annehmen - daß Ihnen - gegenüber dem staatlichen Grundrechtseingriff - Eröffnung Ermittlungsverfahren -

    jenseits einfachgesetzlicher Strafrechtsnormen-

    verfassungsfeste Rechtsfiguren wie Verhältnismäßigkeitsprinzip Übermaßverbot Güterabwägung etc

    nicht aufdrängen???!!

     

    Wie auch hier nicht BA Range - oder vor gar nicht so langer Zeit dem ekelTandem Steinmeier/Maaßen zulasten Murat Kurnaz?!!

     

    Sorry - frauman könnte über solches ganz faule Witze machen -

    Aber das hier, noch dazu von einem tazler - mit Verlaub -

    verschlägt mir im weiteren einfach die Sprache.

    "…Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur." - so so!

     

    Ohne Wenn&Aber - hier geht es nicht

    um bella figura - ! Sondern um rechtsgrundlose Grundrechtseingriffe!

    Schlicht bodenlos.

  • Herr Rath -

     

    @@Rainer B. et al haben recht - &

    Auch dann noch, wenn Sie -

    insoweit völlig zutreffend -

    Eine Flanke zu JM ScaredHeikoMaas

    schlagen - aber -

     

    Ein Journalist sollte schlicht - außer er weiß es postiv im Einzelfall -

    einen BA - aber wen auch immer sonst -

    Nicht derart - nunja salvieren ->

    "Is halt das Julchen vom Hinterhof -

    bißchen bekloppt & klein wenig doof!"

     

    Nein! - Was soll - bitte - das -

    "aber nicht - bösartig" für eine Kategorie

    sein - für Verhalten&Folgen eines Behördenleiters einer derart mächtigen

    Behörde - wie es nun mal die Bundesanwaltschaft ist!

    Oder haben sie Figuren wie Buback - oder - sorry -

    Braunkittel Rebmann nicht (mehr)

    auf dem Schirm??!! - mags echt nicht glauben!

     

    Ehe Sie einen mittelschweren Betriebsunfall via Dämlack - insinuieren -

    Möcht ich über Ihre eher nichtssagende Stoffsammlung hinaus - Fakten - die diese Bezeichnung verdienen -

    benannt sehen.

    Danke.

  • Von Spitzenbeamten erwarte ich Spitzenleistungen und keine Versuchsballons. Wenn Maaßen den Generalbundesanwalt am Nasenring vorführen wollte, muss Maaßen weg. Wenn Range sich von Maaßen so ahnungslos über den Tisch ziehen lässt, muss Range weg. Und wenn Heiko Maas dem ganzen Schabernack nur hilflos zusieht, muss auch Heiko Maas weg. Ich kann Christian Raths Verharmlosungsstrategie bezüglich dieser drei Fehlbesetzungen nicht gutheißen. Da muss man auch kein Jurist sein, um zu dem Schluß zu kommen, dass die Anklage gegen netzpolitik.org ein grottenschlechter Witz war, über den hier keiner so recht lachen mag.

  • Niemand traut sich, sich den Geheimdiensten entgegenzustellen.

    Deshalb müssen sie aufgelöst werden.

  • Um Licht in die Sache zu bekommen, können wir uns als Volk ja mal kurz als "fremde Macht" fühlen und unserer gewählte Regierung mal kurz den Staatsaufbau im Staat unterstellen, um daraus nach einigen Gedanken die Ergebnisse zu gestalten, das wohl nichts so abstrus bis abwegig erscheint im abwehren der "Terrorbedrohung" auch unserer Republik, selbst zwei unverdächtige Netzjournalisten, die wichtige Demokratiearbeit für das Volk machen, dem Landesverrat anheim fallen zu lassen. Es ist doch der pure Wahnsinn, zu sagen, nur im geheimen Auftrag die Freiheitsrechte einer Demokratie auf Dauer und auf GG-Niveau gewährleisten zu können. Also das Volk soll glauben, aber nicht wissen, das die persönlichsten Freiheitsrechte nur über staatliche Vollkontrolle gewährleistet werden können. Lächerlich und ein aufs autokratischste zulaufender Demokratie auflösender Widerspruch in sich.

    • @jörg krauss:

      Wenn man sich das Verhalten bzw. Nichtverhalten des Herrn Range in Sachen NSA/BND ansieht, bleibt nur eine einzige Schlussfolgerung übrig: Wir als Volk brauchen uns gar nicht erst als "fremde Macht" zu fühlen, wir sind die fremde Macht. Sonst müsste Range ja nicht so verzweifelt bemüht sein, nichts gegen die NSA-Aktivitäten zu unternehmen. Es geht (ihm) darum, diese Aktivitäten vor dem Volk bzw. dessen Vertretern zu schützen. Etwas anderes als eine "fremde Macht" kann dieses Volk dann doch wohl nicht sein, oder?

  • Nach Vorstellung von Christian Rath soll der Generalbundesanwalt zurücktreten, wenn er also mit einer Anklage oder einer Verurteilung rechnete.

     

    Ich bin dann wohl doch etwas strenger: Wenn der Generalbundesanwalt nicht mit dem Vorliegen einer Straftat rechnete und doch mit der Information über die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens an die Öffentlichkeit ging, stellte er Unschuldige an den Pranger und schüchterte sie ein.

     

    Es kann sogar sein, dass das ganze Vorgehen nur auf die Manipulation der öffentlichen Meinung jenseits aller Ermittlungsverfahren gerichtet war. Dann wäre es gegen Rechtsstaat, Pressefreiheit und Demokratie gerichtet. Nein. Das würde ich ihm nicht durchgehen lassen. Mal abgesehen davon, dass der Mann eh schon 67 ist und weiß, dass sein Verhalten wohl kaum noch seinen Ruhestandsbezügen schaden kann.

     

    Und was haben die Journalisten von netzpolitik.org angeblich so Schlimmes getan? Es ist abwegig in der Offenbarung dieser Geheimnisse eine Gefährdung des Staates zu sehen. Auch einezlene Mitarbeiter der Bhörde oder intime Geheimnisse der Observierten wurden nicht offenbart. Dafür überhaupt ein Gutachten in Auftrag zu geben, mutet schon obskur an.

  • Was ist der Sinn des Artikels? Beschwichtung? War nicht so gemeint. Ist ja nicht so schlimm ... Nicht unbedingt die Aufgabe von unabhängigen Journalisten - wenn es um Grundrechte geht. Oder doch?

  • Ach ja, apropos Feigheit: An einer Stelle sieht es dann doch beinah so aus, als hätte Range Angst. Aus seiner Herkunft und seiner privaten Prägung macht er jedenfalls beinah ein Staatsgeheimnis, das dringen "verborgen" werden muss vor "fremden Mächten". Zumindest im Netz erfahren Interessierte lediglich etwas über seine 1975 gestartete Karriere. Das allerdings ausgesprochen detailliert. Außerdem bekommen sie gesagt, dass Range in Göttingen geboren wurde, "verheiratet" ist und "Kinder" hat.

     

    Mit wem? Wie viele? Will ich gar nicht wissen. Ich kann verstehen, dass ein Generalbundesanwalt seine Familie durch Anonymisierung schützen möchte. Dass ein 67-jähriger allerdings nichts über seine Eltern (die inzwischen an die 100 Jahre alt sein müssen) oder über irgendwelche Mentoren angeben mag, macht mich stutzig. Auch, weil Göttingen vor 1945 nicht eben für seinen Widerstandsgeist bekannt gewesen ist, Ranges Eltern in der Nazizeit beruflich aktiv gewesen sein müssen – und der Juristenberuf früher fast so etwas wie ein Erbhof war.

     

    Harald Range ist nicht irgendwer. Er vertritt nicht nur Heiko Maas und Angela Merkel, sondern auch uns Bürger inclusive Journalisten. Und zwar im Fall der Fälle. Ich fände es also schön, wenn ich ihm vertrauen könnte. Wäre er einfach nur feige, wäre das zwar auch nicht gerade vertrauenfördernd, aber womöglich nicht ganz so schlimm wie der "worst case". Was also mag Christian Rath dazu bewogen haben, in Richtung Höflichkeit und Feigheit zu spekulieren?

  • Wer "in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis [spricht]"? Na, der Gesetzgeber, dachte ich.

     

    Als Generalbundesanwalt ist Harald Range für die einfache Verletzung von Dienstgeheimnissen gar nicht zuständig. Die Tat muss schon "nach den Umständen bestimmt und geeignet" sein, "die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen". Dass es ungefährlich ist, wenn gar niemand die Fehler des Geheimdienstes aufdeckt, als wenn Netzjournalisten es tun, hätte ich eigentlich ganz gern begründet. Ob die Begründung von Heiko Maas oder von Harald Range kommt, ist mir dabei egal.

     

    Der Generalbundesanwalt selbst muss "die besondere Bedeutung des Falles bejah[en]“, damit er ermitteln darf. Das aber setzt eigentlich voraus, dass "die konkrete Tat [...] das innere Gefüge des Gesamtstaates beeinträchtigen kann oder sich gegen dessen Verfassungsgrundsätze richtet." Wäre Harald Range einfach nur "zu feige oder zu höflich", hätte er sich gar nicht so sehr aufzuspielen brauchen. Zumal er "die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen" sollte. Und wie es um die Ansichten und Ziele einer Regierung steht, die sich erkennbar bemüht, als Feind der Pressefreiheit dazustehen (Stichwort: Schere im Kopf) kann wahrscheinlich nicht nur ich mir lebhaft vorstellen. Es geht hier um ganze 7 Monate Macht für Herrn Range. Nein, Heiko Maas macht wirklich keine gute Figur in dieser Sache.

  • Das Problem liegt nicht nur bei einem Generalstaatsanwalt, der sich instrumentalisieren lässt.

    Bei abwegigen Beschuldigungen, muss der Generalbundesanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens prüfen aber nicht gleich das Verfahren einleiten - er ist nicht der verlängerte Arm des Verfassungsschutzes. Mag sein, dass er sich besser gegen das abwegige "Rechtsgutachten" von Herrn Maaßen aufstellen wollte - das ändert aber nichts daran, dass er für seine Ermittlungen die Verantwortung trägt.

    Der eigentliche Vorwurf geht aber an Herrn Maaßen, der seine Kompetenzen weit überschritten hat. Offensichtlich fehlerhafte Rechtsgutachten zu erstellen um Ermittlungen zu provozieren gehört bestimmt nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Sicher ist das auch nicht ohne Einverständnis von Herrn de Mazière passiert.

    Es sollten also in erster Linie Herr Maaßen und Herr de Mazière zurücktreten. Auch sollte Herr Range sollte zurücktreten - nicht weil das für ihn kurz vor der Pensionierung einen grossen Unterschied ausmachen würde. Vielmehr wird nur durch seinen Rücktritt klar gemacht, dass ein Generalbundesanwalt sich an das Recht zu halten hat - auch wenn der Verfassungsschutz ihn provoziert.

    Von daher wäre es ein positives Zeichen von Zivilcourage, wenn Herr Range hier von sich aus zurücktritt und gleichzeitig Herrn Maaßen auffordert ebenfalls zurückzutreten.

  • Das Fatale ist, dass der Bundes-Verfassungschutz im Gefolge des NSU-Skandals jetzt noch mehr Kompetenzen erhalten hat. Angesichts seiner jetzt erfolgten, rachsüchtigen Suche nach dem Leak in den eigenen Reihen, erweist sich diese Entscheidung der GroKo als überaus problematisch. Außerdem ist die Kritik aus Reihen der SPD glatt geheuchelt, denn anscheined war die Regierung - und damit auch Herr Maas - schon länger über das Vorgehen des Verfassungsschutzes informiert. Fazit: Alles nur Sommertheater zur politischen Profilierung. Da der Generalbundesanwalt eh vor der Verrentung steht, sind die Forderungen nach seinem Rücktritt lächerlich und durchschaubar.