piwik no script img

Rumänische Wanderarbeiter in BerlinNoch ein Sieg vor Arbeitsgericht

Auch der Wortführer der rumänischen Bauarbeiter gewinnt seinen Prozess in Sachen Mall of Berlin.

Proteste vor der Mall of Berlin Foto: dpa

Bei den Protesten vor der „Mall of Berlin“ war Elvis Iancu der Wortführer. „Pay the workers! Mall of of Shame“ – der 46-Jährige nahm kein Blatt vor den Mund, wenn er die Ausbeutung der rumänischen Wanderarbeiter anprangerte. Am Donnerstag kämpfte Iancu vor dem Arbeitsgericht in eigener Sache und – gewann. Die Openmallmaster GmbH wurde verurteilt, dem Mann 6.700 Euro Lohn nachzuzahlen. Es ist das dritte Mal, dass um ihren Lohn geprellte rumänische Bauarbeiter vom Arbeitsgericht Recht bekommen haben. Neun Prozesse stehen noch an.

Hinter den Kulissen

Die Mall of Berlin war im September 2014 eröffnet worden. Wie es hinter den Kulissen zuging, kommt nun scheibchenweise ans Licht. Die beklagte Openmallmaster GmbH war ein für den Bau der Anlage angeheuertes Subunternehmen.

Elvis Iancu hat in seiner Klageschrift vorgetragen, er sei vom 28. Juli bis zum 21. Oktober 2014 auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Zusammen mit anderen rumänischen Bauarbeitern habe ihn ein gewisser Sascha P. eingestellt. In Dreier- und Vierergruppen habe ihnen „Sascha“ Arbeiten zugeteilt, erzählte Iancu am Donnerstag auf Nachfrage von Arbeitsrichter Andreas Hünecke. Eine Dometscherin übersetzte ins Deutsche.

„Sascha“ – diesen Namen nannte Iancu immer wieder. „Sascha“, selbst Rumäne, habe auf der Baustelle auch als Dolmetscher fungiert. „Sascha“ habe ihnen Arbeitspapiere versprochen, die sie aber nie bekommen hätten, so Iancu. „Sascha“ habe dafür gesorgt, dass sie sich jeden Tag bei Arbeitsantritt in eine Liste hätten eintragen müssen. Auf Geheiß von „Sascha“ hätten sie an einem Sicherheitscheckpoint stets die Firma Openmallmaster als Arbeitsgebern angegeben. 670 Stunden Arbeit habe er als Reinungskraft, Transporthelfer und Trockenbauer abgeleistet, berichtete Iancu. 700 Euro habe er am Ende ausbezahlt bekommen. Bei einem vereinbarten Mindestlohn von 11,10 Euro pro Stunde stünden ihm noch 6.700 Euro zu.

Das Arbeitsgericht gab der Lohnklage am Donnerstag statt. Wie in den ersten beiden Verfahren bestätigte das Gericht ein bereits gegen die Openmallmaster erlassenes Versäumnisurteil. Das war im April ergangen, weil das verklagte Bauunternehmen zu einem Gütetermin nicht erschienen war. Gegen dieses Versäumnisurteil hatte Openmallmaster zwar fristgerecht Einspruch erhoben, die Begründung aber später nachgereicht, im Fall von Iancu am 3. August.

Nichts Schriftliches

Die Begründung, mit der der Rechtsvertreter von Openmallmaster die Abweisung der Klage beantragt hatte, überzeugte Richter Hünecke offenbar nicht. Wie in den Verfahren gegen zwei Kollegen Iancus hatte der Anwalt der Firma moniert, dass die Kläger in Berlin keine feste Wohnanschrift hätten. Als Postanschrift war in allen Fällen die Adresse der Gewerkschaft der Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) angegeben worden. Außerdem sei nicht bewiesen, dass Iancu bei Openmallmaster beschäftigt war, so der Anwalt. Denn: „Es gibt nichts Schriftliches“. Hunderte von Subunternehmen seien bei der Mall tätig gewesen. Gegen das Urteil kann Openmallmaster Berufung einlegen.

Aktenzeichen: 57ca 3762/15

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • ...verurteilt, 6.700 Euro Lohn nachzuzahlen, die beiden Kollegen erstritten vor Gericht 1.226,00 und 4.411,60 Euro...

    macht 12.337,60 für die drei...

    neun Verurteilungen noch ausstehend... macht, sagen wir, 60.000 Euro

     

    schauen wir mal(l)... auf http://www.hghi.de – Web von Huth & Co.:

    "...Mallof Berlin ...Investitionsvolumen ca. 1.000.000.000 €"

     

    und sonst dort, u.a.:

    "...We love to develop properties ...erstklassige[r] Service und kompetente Beratung ...das Stadtbild vieler Metropolen geprägt und sie zu einem Ort gemacht, an dem Menschen wohnen, arbeiten und sich wohl fühlen dürfen

    ...reichhaltige Erfahrungen ...Detaillierte Kosten- und Terminplanung ...Kompetente Projektbuchhaltung ...Absolute Transparenz ...Verantwortliche Projektleitung ...Uneingeschränktes Mitplanungsrecht ...Weitergabe günstiger Baukonditionen ...Keinerlei Bonitätsrisiken

    ...seit jeher ...professionelle Betreuung ...effizientes Management auf höchstem Niveau sowie die Planung, Gestaltung und Realisierung großartiger Visionen ...Unsere Philosophie ...stets beste Umsätze und somit auch beste Erträge zu erzielen ...einzigartige Immobilienkonzepte, aus denen alle Beteiligten – ob Investor oder Mieter – stets als Gewinner hervorgehen

    ...Unsere Maximen sind: auf dem Weg zu Spitzenleistungen; selbstbewusst; selbstkritisch; konstruktiv und zukunftsorientiert ...Wir sind immer auf der Suche nach den besten Mitarbeitern"