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Kommentar Verschärftes SexualstrafrechtFrauenfeindliche Gesetzeslücken

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werden könnten.

Wäre das bessere Prinzip gegen sexuelle Übergriffe: „Nein = Nein“. Foto: dpa

D er Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Er bessert das immer noch patriarchal bestimmte Sexualstrafrecht an wichtigen Punkten nach und schließt einige frauenfeindliche Schutz­lücken.

Es handelt sich auch nicht um eine Show­einlage für die Galerie. Der Gesetzentwurf hat gute Chancen, in dieser oder ähnlicher Form im Bundestag verabschiedet zu werden. Schließlich hat die CDU in dieser Frage sogar schneller als der Minister den Änderungsbedarf erkannt.

Es überrascht allerdings, dass der Bundesjustizminister eine vergleichsweise komplizierte Regelung vorschlägt, statt einfach das Prinzip „Nein heißt Nein“ aufzugreifen. Damit würde nicht nur die Istanbul-Konvention des Europarates sicher umgesetzt, sondern auch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ohne Relativierungen unter strafrechtlichen Schutz gestellt. Maas dagegen will als neues Delikt den „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ einführen. Dabei würde es strafbar, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.

Bisher wird es nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau Sex erkennbar ablehnt, ihn dann aber über sich ergehen lässt, weil etwa die Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts mitbekommen sollen – eine Konstellation, wie sie vermutlich relativ häufig vorkommt. Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? Die Begründung des Gesetzentwurfs bleibt die Antwort schuldig. Letztlich müssen ­Gerichte entscheiden.

Solche Unsicherheiten könnten vermieden werden, wenn das klare Nein auch im Strafrecht das Maß der Dinge wäre. Das ist auch nicht unverhältnismäßig, schließlich gehört die sexuelle Selbstbestimmung inzwischen unzweifelhaft zum Kern der Menschenrechte.

Wer jemand falsch beschuldigen will, kann dies schon heute tun. Dies ist kein Argument gegen ein konsequentes Strafrecht. In schwierigen Fällen gilt immer der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Eine Verschärfung des Strafrecht ist also kein Mittel gegen Beweisprobleme. Es ist aber abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher Beweisprobleme straffrei zu lassen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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17 Kommentare

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  • An dem Tag, in dem das Eingreifen der Polizei und der Justiz und die Anwendung des Strafrechts in einer ehelichen oder Liebesbeziehung zu Notwendigkeit wird, ist diese schon längst hoffnungslos gescheitert und zu Ende, daraus zu kommen ist die bessere Lösung…

  • "Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? "

     

    Mit den sexuellen Lebensäußerungen eines anderen Menschen konfrontiert zu werden ist allein schon ein "empfindliches Übel". Die sexuellen Aktivitäten eines anderen Menschen ertragen zu müssen ein noch viel größeres. Ekel, Schmerzen, Wut, Angst gehen damit einher. Wenn eine Frau penetriert oder sonstwie sexuell traktiert wird, ohne dass sie dabei ausreichend erregt ist, fehlen physische Faktoren, die diesen Vorgang ansonsten lustvoll werden lassen (können). Die Folge: Schmerzen, auch Verletzungen im Genital- und Vaginalbereich. Führt der Mann die Penetration dann noch grob aus und sein erigiertes Genital schlägt gegen den Muttermund der Frau, fühlt sich das an, als würde ihm ein Tritt ins Gemächte verabreicht. Für anale und orale Vergewaltigungen gilt Ähnliches. Die Sexualität der Frau wird häufig gleich mit totgepömpelt. Ist das die eigentliche Absicht?

     

    Männer haben in diesem Zusammenhang das "Täterabo". Selten denken wir darüber nach, wie es kommt, dass es so viele von ihnen gibt, deren sexuelle Identität, deren Charakter auf solch an sich gleichsam groteske, wie alltägliche Art zu etwas Bedrohlichem mutiert?

     

    Abgesehen von physiologischen Aspekten: was ist das für eine Art von "Beziehung", in der ein Partner dem anderen seine Sexualität aufnötigt? Gut, einigermaßen erfahrene Frauen wissen, dass der Spuk bald vorbei sein wird. Abgesehen davon gibt es Methoden, den Ausgang der Sache zu beschleunigen. Aber: was geht in Männern vor, die ihre Partnerinnen so behandeln?

    • @Angelika Oetken:

      >>> Mit den sexuellen Lebensäußerungen eines anderen Menschen konfrontiert zu werden ist allein schon ein "empfindliches Übel".

    • @Angelika Oetken:

      Apropos: "die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder"... wie verstörend ist es wohl für Kinder, wenn ihre Eltern, Menschen von denen sie geliebt werden möchten und an denen sie sich orientieren wollen so miteinander umgehen? Kann ein Vater, der die Mutter als Sexklo benutzt ein guter Vater sein? Ist eine Mutter, die eine derart destruktive "Partnerschaft" aufrecht erhält, aufrecht erhalten muss ein gutes Vorbild? In unserer Kultur definieren sich heterosexuelle Männer in ihrer Identität über ihre Fähigkeit, eine Frau auf irgendeine Weise penetrieren zu können. Für lustvollen, erfüllenden Sex ist das eindeutig zu wenig. Männer - und Frauen - haben viele falsche, aber wenig gute Vorbilder.

       

      Aufschlussreich übrigens in dem Zusammenhang: http://www.queer.de/detail.php?article_id=23846

       

      Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

  • Und wieder wird ein Frauenoberkörper mit abgeschnittenem Kopf als Blickfang benutzt.

    Und wieder wird das Bild einer gebeugt sitzenden Frau als Opferbild zur Illustration des dem Kommentar vorausgehenden Artikels benutzt.

    Und wieder werden konkrete detailliert ausgearbeitete Vorschläge wie der des deutschen Juristinnenbundes (siehe http://www.djb.de/Kom/K3/14-14/) nicht zur Kenntnis genommen.

    Stattdessen wird in den Kommentaren über mögliche Beweisprobleme bei einer nicht konkretisierten „Nein heißt Nein“- Regelung philosophiert und das auch noch als Schutz von Frauen vor Beweislast verkauft (als ob z.B. verbale Drohungen nicht genauso schwer zu beweisen wären). Und vor allem werden realitätsferne Bedrohungsszenarien von Falschbeschuldigungen an die Wand gemalt, bei denen den Anzeigenden alles und den Beschuldigten nichts geglaubt würde. Und bei denen der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht mehr gelten würde.

    Wie wäre es damit, zur Abwechslung mal darüber zu reden, wo die Gewalt anfängt? Und was wir alle dagegen tun können?

  • In diesem Bereich gibt es keine frauenfeinlichen Gesetzeslücken. Stattdessen gibt es eine überwiegend menschen- und rechtsfeindliche Struktur, die daher rührt, daß man krampfhaft versucht, einen Bereich in enge Paragraphen zu fassen, bei dem dies logisch nahezu unmöglich ist.

     

    Aufffällig ist, daß es andere argumentgleiche Bereiche gibt, in denen sich der Gesetzgeber ebenso beharrlich sträubt, real machbare Änderungen vorzunehmen.

     

    Paradebeispiele dafür sind Fälle, wo Bürger von Behörden genötigt werden, wo Rechte mit Spitzfindigkeiten verweigert werden oder wo sich Versicherungen der Leistungspflicht ganz oder teilweise entziehen und dadurch Schäden auch noch vergrößern.

  • Es ist nicht richtig, "strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher Beweisprobleme straffrei zu lassen", das ist wohl wahr. Die "Beweisprobleme" einfach zu ignorieren, damit kein Schatten eines Zweifels auf die vermeintlich perfekte Lösung des Problems fällt, ist aber genau so falsch.

     

    Heiko Maas und seine Leute mühen sich wahrscheinlich redlich. Sie müssen trotzdem scheitern. Zumindest partiell. Dann nämlich, wenn man von ihrem neuen Gesetzt mehr erwartet als eine Signalwirkung (die ja immerhin auch etwas zählt). Es sind ja schließlich nicht nur die Gerichte, die in Deutschland Urteile sprechen. Die Gesellschaft tut das auch. Wenn jemand falsch beschuldigt wird und Richter ihn aus Mangel an Beweisen freisprechen, heißt das noch nicht, dass seine Mitmenschen das auch tun. Die Folgen eines Vorurteils können beträchtlich sein.

     

    Das allerdings ist kein Problem, mit dem Heiko Maas sich zu befassen hat. Es ist ja nicht Moral- sondern Justizminister. Und als solche hat er mit dem "Nein heißt Nein" womöglich das selbe Problem wie ich. Es erlegt nämlich den Frauen die Beweislast auf. Und das ist unzulässig in meinen Augen. Vor allem dann, wenn diese Frauen Opfer sind, nicht Lügnerinnen. Sie müssten die Richter zwar nicht (mehr) davon überzeugen, dass sie den Vergewaltiger nicht “provoziert“ haben, sie müssten allerdings belegen, dass sie "Nein" gesagt haben. Und das ist beim gesprochenen Wort so ganz ohne Zeugen nie ganz leicht.

     

    Wer am "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht rütteln will und Frauen zugleich schützen möchte vor der Macht übergriffiger Männer, der macht sich seine Sache also besser nicht zu einfach. Schon gar nicht in einer Gesellschaft wie der unseren, in der Gewalt noch immer irgendwie salonfähig ist, wenn sie nicht grade als Vergewaltigung geahndet wurde vom Gericht.

    • @mowgli:

      Die Frau gilt als Zeugin - der Wahrheit verpflichtet. Das Wort des Angeklagten zählt wenig - er darf auch ungestraft lügen.

      Wenn also eine Zeugin etwas ohne Widersprüche sagt, so ist dies bereits ein Beweis. Wenn der Angeklagte etwas sagt, zählt das fast nicht.

      Die Beweislast ist also schon umgekehrt. Für "im Zweifel für den Angeklagten" müsste das Gericht Zweifel haben. Würde "im Zweifel für den Angeklagten" so interpretiert, wie sie es meinen, so hätten wir nicht so viele unschuldig verurteilte Menschen in den Gefängnissen. Da es jetzt noch einfacher wird, Männer mit einer angeblichen Vergewaltigung ins Gefängnis zu bringen, werden das leider noch mehr werden.

    • @mowgli:

      Ihrem letzten Absatz kann ich voll zustimmen. Aber dass "Nein heißt Nein" der Frau eine schwerere Beweisbürde auferlegt als die bisherige Rechtslage, sehe ich nicht. Es musste auch bislang - im Zweifel durch das Opfer - bewiesen werden, welche Zeichen von Widerwillen dem Täter gesetzt worden sind. Nur dass die "Nein heißt Nein"-Fraktion eben die Anforderungen an diese Zeichen niedriger ansetzen will.

  • Kommentar entfernt.

  • Die Änderung wäre zu begrüssen wenn gleichzeitig die Beweisregeln verschärft würden. Aktuell steht im Prozess eben nicht Aussage gegen Aussage sondern die Aussage des Beschuldigten (die nichts wert ist) gegen die Aussage einer Zeugin. Wenn die Zeugin eine widerspruchsfreie Aussage macht, so muss daher mit einer Verurteilung gerechnet werden. Selbst bei Widersprüchen in den Aussagen der Zeugin wird dies teilweise als Folge der Traumatisierung gesehen und damit der Falschaussage quasi als Beleg der Vergewaltigung gesehen.

    Die Verschärfung hat prinzipiell nichts mit den Beweisregeln zu tun. Werden allerdings neben den nachträglich untersuchbaren Kriterien wie Gewalteinwirkung entbehrlich und kommt es nur auf die Aussage (Ja oder Nein) an, dann spielen die Aussagen naturgemäss eine deutlich grössere Rolle.

    Es sollte daher parallel zu dieser Verschärfung des Tatbestandes eine Prüfung stattfinden, ob die Frau ein Motiv zur Falschaussage haben könnte. Steht dann Aussage gegen Aussage, sollten beide Aussagen als befangen gelten und nicht die Aussage der Zeugin höher gewertet werden als die Aussage des Beschuldigten.

    Gleichzeitig sollten verpflichtend Videoaufnahmen bereits der ersten Aussagen der Zeugin gemacht werden. Damit liesse sich dann eher nachweisen, wenn an die Zeugin keine Zeugin sonder Täterin ist.

     

    @Normalo: Es geht nicht darum, dass ein "Ja" nach einem "Nein" nicht mehr ein "Ja" ist, weil besondere Umstände vorliegen. Es geht darum, dass ein "Nein" durch Stillschweigen in diesen Situation nicht zum "Ja" wird.

     

    "Besondere Umstände" ist dabei so vage formuliert, dass es vermutlich verfassungswidrig ist. Wenn es um "Vergewaltigung" geht, sind die Umstände nie "nicht besonders". Es muss sich aber aus dem Gesetz klar ergeben, welche Umstände gemeint sind.

    • @Velofisch:

      Mangelnde Normenklarheit war noch nie eine Hilfe für ein rechtsstaatliches Verfahren!

    • @Velofisch:

      Aus meiner Sicht ist eben der Gewaltbegriff bereits jetzt so weit definiert, dass jeder sexuelle Kontakt, der auf ein "Nein" folgt und NICHT durch irgendeine der vielen Formen von Gewalt erzwungen ist, zwingend mit - zumindest konkludenter - Einwilligung beider Partner geschieht. Dass man hier gegenüber anderen Lebenssituationen die Formen einschränken müsste, die ein gültiges "Ja" annehmen kann, sehe ich nicht.

       

      Und die von Maaß beabsichtigte Verlagerung des Falls in den Missbrauchsparagraphen umgeht diese Frage eben auch von vornherein: Es ist völlig egal, wie ausdrücklich das Opfer sein Einverständnis erklärt. Entscheidend ist einzig, dass dem Täter klar ist, warum es seine Zuwendungen geschehen lässt und dass das nichts mit seinem unwiderstehlichen Charme zu tun hat, sondern mit den befürchteten Konsequenzen, wenn es sich (weiter) weigert.

       

      Natürlich wäre es den Ideologen lieber, den Frauenschutz vollständig im § 178 StGB abgehandelt zu wissen und nicht auf den (wenig emanzipatorischen) § 179 zurückgreifen zu müssen. Aber das ist nunmal der Charakter des Schutzes, den Maaß plant, also gehört er da auch hin.

  • Sie missverstehen die Fallkonstellation. Ein einmal geäußertes "Nein" ist nunmal rechtlich durch ein späteres "Ja" zu ersetzen (es sei denn, man wollte der Frau ab dem Moment, wo sie einmal "Nein" gesagt hat, die volle Geschäftsfähigkeit nehmen und eine mögliche Meinungsänderung für ungültig erklären). Und wenn jemand OHNE Gewalteinwirkung bei etwas mitmacht, dann ist das nach gängiger Auslegung des Strafrechts bei den Gerichten ein - ausdrückliches oder durch schlüssiges Verhalten erklärtes - "Ja.". Man geht nämlich nicht davon aus, dass ein zurechnungsfähiger und bei Bewusstwein befindlicher Mensch in irgendeiner Situation wirklich im engeren Sinne "willenlos" sein kann. Im Ausgleich wird die "Gewalt", mit der der Wille eines Menschen gebrochen werden kann, auch jetzt schon sehr weit ausgelegt, so dass auch abstrakte Bedrohungsszenarien wie die generelle Gewaltneigung des Angreifers darunterfallen können.

     

    Die nun von Maaß angestrebte Verschärfung ist also - technisch gesehen - der Versuch, einen sexuellen Kontakt auch nach einem "Ja" strafrechtlich zu erfassen. Das geht aber nur, wenn man nicht auf das "Nein" und seine Überwindung abstellt (wie bei der Nötigung), sondern auf die Art und Weise, wie es dzu kommt, dass das Opfer in den Akt einwilligt. Vor allem in den Konstellationen, in denen die vom Täter ausgenutzte Angst des Opfers gar nicht so sehr in seinem Verhalten begründet ist (wie z. B. bei den Kindern im Nebenzimmer), also keine echte Nötigungshandlung vorliegt, ist es gar nicht anders zu machen. Deshalb ist da nicht wirklich viel Platz für die symbolträchtige Einverleibung allen strafbaren Handelns in den Vergewaltigungsbegriff.

    • @Normalo:

      "in den Akt einwilligen"... folgt einer sehr traditionellen Sicht auf die sexuellen Beziehungen zwischen Frau und Mann. "Er" gibt ihr irgendwas, im Gegenzug stellt "sie" ihm ihren Köper zur Verfügung, den "Er" benutzt, um sich sexuell zu erleichtern. M.E. findet sich diese Sicht auch bei gleichgeschlechtlichen Kontakten wieder. Reduziert auf ihre primitivsten Aspekte werden diese "Beziehungen" innerhalb der Prostitution und in der Pornobranche gelebt. Verzerrend als "käufliche Liebe" bezeichnet. Da wo die sozialen Gefüge besonders dysfunktional sind, müssen Kinder zur Triebabfuhr herhalten.

       

      Nichts veranschaulicht besser, welchen Preis Teile unserer Gesellschaft zahlen müssen, damit wir kollektiv ausblenden dürfen, dass wir uns in sexueller Hinsicht nur ganz minimal von Haustieren unterscheiden. Wobei diese armen Schweine im Gegensatz zu uns nicht mal die Wahl haben.

    • @Normalo:

      Sehr schöne Darstellung. Ich kenne einige Fälle beiderlei Geschlechts, die in sexuelle Handlungen mit ambivalenten Gefühlen einwilligten. Die Gründe können vielfältig sein und sind aus meiner Sicht nicht immer verwerflich. Der aktuelle Gedanke, dass ein "Mitmachen" ohne Zwang jedoch nicht zu einer Vergewaltigung im jur. Sinne führen kann finde ich nachvollziehbar. Da es hier explizit eben nicht um körperliche Überlegenheit (ein im Durchschnitt männlicher Vorteil) und physischen Zwang geht verstehe ich nicht, was daran "patriarchal bestimmt" sein soll.

  • Nur aus Mangel an begründeten Argumenten auf die immer bestehende Möglichkeit der Falschbeschuldigung zu verweisen wirkt ein wenig hilflos, sehr geehrter Herr Rath.

     

    Unbedacht dazu denn es bleibt immer auch bei erwiesener Falschbeschuldigung, genug an der so geschädigten Person hängen. Was einer strafrechtlich auch kaum fasbaren Existenzvernichtung gleich kommen kann. Vermutlich glauben Sie von solchen Umständen nie selbst betroffen sein zu können?

     

    Für meinenTeil hab ich mich beruflich beim "Nicht natürlichen Tod" sehr mit dem geforderten Strengbeweis angefreundet, und ich sehen keinen Grund bei anderer Deliktfeldern einen Hang zur Willkür einführen zu wollen.

     

    Denn selbstverständlich ist es immer eine Frage der Beweislage, und die ist auf dem Feld der Sexualdelikte ja leider oft sehr dürftig.

     

    Kein Grund hier fahrlässig zu agieren!