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Ermittlungen gegen Johnny MauserLKA scheitert an diesem Internet

Weil die Polizei nicht wusste, wie Johnny Mauser wirklich heißt, wollte sie sein Label durchsuchen. Durfte sie nicht – denn sein Name ist ergooglebar.

Wer ist nur dieser Johnny Mauser?, fragte sich das LKA und wollte das Label durchsuchen, bei dem er unter Vertrag ist. Foto: Till Gläser

Hamburg taz | Das Hamburger Landeskriminalamt (LKA) resigniert vor einem Rapper: Nachdem Johnny Mauser wegen eines Song-Textes ins Visier des Staatsschutzes geriet, wollte das LKA sein Label durchsuchen. Doch das Gericht machte den BeamtInnen einen Strich durch die Rechnung.

Anlass für die Ermittlungen gegen Johnny Mauser und seinen Rapkollegen Captain Gips hatte ein Song gegeben, den die beiden im Mai 2012 veröffentlicht hatten. In Anlehnung an das Lied „Waffenfreie Zone“, mit dem sich der Hamburger Rapper Nate57 auf das Waffenverbot auf St. Pauli bezieht, hatten die beiden den Song umgeschrieben und eine „Nazifreie Zone“ gefordert.

Mit dem Track mobilisierten sie im Vorfeld gegen einen Naziaufmarsch, der am 2. Juni 2012 in Hamburg stattfand. „Ich mach die Stadt zu ner nazifreien Zone, wir haben es satt, Digger, nazifreie Zone, muck besser nicht in der nazifreien Zone, kein Platz für dich in der nazifreien Zone“, rappen Mauser und Gips im Refrain.

Mehr als zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Songs ging bei der Onlinewache der Polizei eine Strafanzeige gegen eben diesen Text ein. Die Onlinewache ist eine Funktion auf der Website der Polizei, mit der sich ganz bequem eine Anzeige stellen lässt, ohne zur Polizeiwache gehen oder anrufen zu müssen.

Wie eine Polizeisprecherin der taz bestätigte, ging die Anzeige am 16. November 2014 ein und wurde dem LKA übergeben – Abteilung sieben, Staatsschutz. Der Verdacht lautete auf „öffentlichen Aufruf zu Straftaten beziehungsweise Volksverhetzung“.

Ging es dem LKA um „Beifang“?

Die Ermittlungen des LKA scheiterten jedoch schon im Ansatz, weil die ErmittlerInnen Mausers bürgerliche Identität nicht zuordnen konnten. Man habe festgestellt, dass der Rapper unter Pseudonym oder falscher Identität auftrete, gab die Polizei-Sprecherin an.

Die ermittelnden BeamtInnen hätten daraufhin einen Durchsuchungsbefehl beantragt: Für die zweifelsfreie Feststellung der Identität wolle man die Räume des Labels „Audiolith“, bei dem die Rapper unter Vertrag stehen, durchsuchen.

Doch dazu kam es nicht: Die zuständigen RichterInnen gaben dem Durchsuchungsantrag nicht statt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig, da Johnny Mauser in der Öffentlichkeit agiere und seine Identität nicht verberge.

Dass er das in der Tat nicht tut, zeigt bereits eine kurze Internetrecherche: Die genügt, um den bürgerlichen Namen des Rappers herauszubekommen, der bereits zahlreiche Auftritte und Interviews gegeben hat. Auch ein Blick aufs Plattencover hätte Aufschluss geben können.

Der Journalist Patrick Gensing äußerte auf seinem Blog den Verdacht, dass es dem LKA womöglich um den „Beifang“ ging, den die ErmittlerInnen bei der Label-Durchsuchung erzielt hätten. Schließlich sind bei Audiolith über 40 KünstlerInnen unter Vertrag, von denen einige schon ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Ein Beispiel dafür ist die Punk-Rap-Band „Feine Sahne Fischfilet“, die bereits mehrmals im jährlichen Verfassungsschutzbericht aufgetaucht ist.

Alle haben besseres zu tun

„Leider passt es in die bundesdeutsche Gesamtsituation, dass linken Initiativen, MusikerInnen und Gruppen von Seiten des Staates Steine in den Weg gelegt werden“, kommentierte Johnny Mauser den Vorfall gegenüber der taz.

Dennoch seien die Rapper überrascht gewesen, als sie Post vom LKA bekamen, so Mauser weiter. Man hatte dort offenbar auch ohne Durchsuchungsbefehl Mausers bürgerlichen Namen herausfinden können – allerdings hatte das LKA nichts unversucht gelassen und vorher Widerspruch gegen den richterlichen Entscheid eingelegt. Den lehnten die Richter aber ab.

Bei Audiolith ist man froh, dass es nicht zur Hausdurchsuchung kam – schließlich habe man anderes zu tun, als sich den ganzen Tag mit AnwältInnen und dem LKA zu befassen, sagte Audiolith-Chef Lars Lewerenz.

Auch der Rapper Johnny Mauser hat offenbar anderes zu tun und kam der Vorladung, die ihm das LKA zukommen ließ, nicht nach. Daraufhin stellten die Behörden die Ermittlungen am 15. Juli ein.

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3 Kommentare

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  • Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass die Polizei grundsätzlich kein Recht hat, bei Durchsuchungen "Beifang" abzufischen, der nicht Inhalt des eigentlichen Durchsuchungsbefehls ist. Von daher kann man froh sein, dass die Staatsanwaltschaft hier aufgepasst hat.

  • Ne Menge Wind um nix. Währenddessen brennen überall die Asylbewerberheime...

  • Erfreulich, dass es tatsächlich vereinzelt noch Richter in Deutschland gibt, die die dummdreisten Spiele der BOS nicht einfach mitspielen.