Juristische Aufarbeitung des Bankenskandals dauert: Sag mir, Lando, sag mir, wann
Ein neues Verfahren wegen Untreue dauert selbst dem Angeklagten und Ex-CDU-Fraktionschef Landowsky zu lang. Er schließt eine Einigung mit dem Gericht nicht aus.
Klaus-Rüdiger Landowsky besteht nicht mehr unbedingt auf einem Freispruch. Der ehemalige Chef der Berlin Hyp und Vorsitzende der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der sich im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal vor Gericht verantworten muss, kann sich im Verfahren um die Kredite an den Immobilienkonzern Aubis auch eine Einigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft vorstellen. "Man muss Lebensqualität gegen drei Instanzen abwägen", sagte er am Donnerstag vor dem Beginn einer Verhandlung des Landgerichts. Die Justiz kann ein laufendes Verfahren gegen Geldzahlung einstellen, wenn der Angeklagte zustimmt. Ein Urteil fällt dann nicht. Bisher hatte der derzeit 68-Jährige angestrebt, durch ein Urteil freigesprochen zu werden, und sich dazu mehrere Jahre lang vom Landgericht über das Kammergericht und den Bundesgerichtshof bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeklagt.
Das höchste deutsche Gericht hatte in der vergangenen Woche ein Urteil gegen Landowsky und weitere Manager der Berlin Hyp aufgehoben. Das Landgericht Berlin hatte Landowsky im März 2007 wegen Untreue zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf: Ein Kredit sei an den Immobilienkonzern vergeben worden, ohne die Bonität ausreichend zu prüfen und Chancen und Risiken ordnungsgemäß abzuwägen. Das Verfassungsgericht monierte, dass das Landgericht auch eine Berechnung des mindestens entstandenen Schadens hätte vorlegen müssen. Es hob das Urteil daher auf. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden - und dabei denkt Landowsky nun über eine Einigung mit der Justiz nach.
Am Donnerstag ging es vor der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts um ein anderes Verfahren gegen Landowsky und weitere Bankmanager. In mehreren Rundum-sorglos-Fonds wurden den Anlegern Mietgarantien von 25 Jahren versprochen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dadurch sei der Berliner Bankgesellschaft ein hoher Schaden entstanden. Landowsky und die anderen Angeklagten bestreiten den Vorwurf der Untreue allerdings. Sie hätten weder ihre Pflichten verletzt, noch sei ein Schaden entstanden, da sich die Fonds auch in Zukunft rechnen würden.
Den Verhandlungstag am Donnerstag verbrachte die Vorsitzende Richterin Claudia Wolter hauptsächlich damit, Dokumente aus den Akten vorzulesen. Im Strafprozess gilt das Prinzip der Mündlichkeit - alle Dokumente, über die verhandelt werden soll oder die das Gericht zur Grundlage seines Urteils machen will, müssen einzeln vorgelesen werden. Es ist daher ein beliebtes Mittel der Verteidigung, möglichst viele Dokumente einzubringen und so das Verfahren in die Länge zu ziehen. Auch am Donnerstag stellten die Anwälte wieder mehrere Anträge, um noch mehr Unterlagen ins Verfahren einzuführen. Das Ziel solcher Anträge ist oft, das Gericht so weit zu überlasten, dass es entweder einem Deal mit dem Angeklagten zustimmt oder - wenn es doch noch zu einem Urteil kommt - die lange Dauer des Verfahrens strafmildernd berücksichtigt. Zunächst will das Gericht nun erörtern, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf das noch laufende Verfahren rund um die Garantiefonds hat.
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