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Trinken in Hannovers Bahnen bleibt legalAlkoholverbot wirkt nicht

In Hannovers Hauptbahnhof endet eine Alkohol-Verkaufsbeschränkung: Weder Straftaten noch der Konsum sind gesunken. Rufen nach einem Trinkverbot im Nahverkehr erteilt Betreiber Üstra eine Absage.

Bloß keine Exzesse: Plakat mit dem Hinweis auf das Alkoholverkaufsverbot im Bahnhof von Hannover. Bild: dpa

HANNOVER taz | Seit der Alkohol in Hannovers Hauptbahnhof wieder fließt, ist in Niedersachsens Landeshauptstadt eine Debatte über Trinkverbote entbrannt. Nach einer Testphase hatten Stadt, Polizei und die Deutsche Bahn AG (DB) jüngst ihre gemeinsame Präventionsaktion "Gib Alkohol keine Chance" beendet.

Mit einer freiwilligen Selbstbeschränkung hatten sich die Einzelhändler im Bahnhof ein Verkaufsverbot freitags und sonnabends zwischen 22 und sechs Uhr für Alkohol zum Mitnehmen auferlegt - ein bundesweit einmaliges Projekt.

Von Juli bis Ende September galt das Verkaufsverbot, mit mäßiger Bilanz: Das "subjektive Sicherheitsempfinden" der Reisenden habe sich zwar nach Angaben von Bahn und Polizei erhöht, erklärt Stadtsprecherin Konstanze Kalmus. Bei den "objektiven Ergebnissen" aber habe es keine signifikante Veränderung gegeben. Zudem seien die Umsätze der Händler im Bahnhof zurückgegangen.

Zahlen zu Straftaten im Bahnhofsgebäude selbst hat die dort zuständige Bundespolizei nicht, die Evaluation des Verkaufsverbots läuft noch. Am Raschplatz am Hinterausgang des Bahnhofs, einer beton-grauen Ausgehmeile mit Multiplex-Kino und Großraumdiskotheken, ist die Zahl der Straftaten nach Angaben der Polizeidirektion Hannover allerdings sogar gestiegen: 129 sogenannte Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen oder Bedrohungen wurden dort während der dreimonatigen Testphase registriert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur 108 gewesen.

Auch weniger getrunken wurde nicht: Die "meist jugendlichen Konsumenten" hätten die verkaufsfreien Zeiten einfach umgangen und Alkohol in Schließfächern deponiert oder sie seien schlicht auf Geschäfte andernorts ausgewichen, sagt Stadtsprecherin Kalmus.

An Verbots-Vorstößen hält man in Hannover indes auch nach dem Scheitern des Verkaufsverbots fest: Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) und Polizeipräsident Uwe Binias würden am liebsten den Alkoholkonsum auf dem Raschplatz gänzlich untersagen. Das allerdings, so räumt Weil ein, "ist unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen auf öffentlichen Plätzen nicht möglich". Die SPD-Stadtratsfraktion fordert ein absolutes Alkoholverbot in Bussen und Bahnen nach dem Vorbild Hamburgs.

Auch Hannovers Finanz- und Ordnungsdezernent Marc Hansmann (SPD) bekundet in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung "große Sympathie" dafür. Stadtsprecherin Kalmus hingegen mag sich zu der Forderung nicht äußern: "Das ist Sache der Betreiber."

Und die lehnen ein Alkoholverbot klar ab: "Aus unserer Sicht macht das überhaupt keinen Sinn", sagt Katja Raddatz, Sprecherin des hannoverschen Nahverkehrsunternehmens Üstra. "Wir haben nichts gegen den Bauarbeiter, der in der Bahn friedlich sein Feierabendbier trinkt."

Ein Konsumproblem sieht sie vor allem außerhalb von Bussen und Bahnen: Zehn Minuten verweile ein Fahrgast im Schnitt in den Fahrzeugen der Üstra, sagt Raddatz. "Kein nüchterner Mensch schafft es, sich in dieser Zeit zuzudröhnen." Sollten Volltrunkene in Bussen und Bahnen auffallen, mache die Üstra ohnehin von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweise sie der Fahrzeuge, so Raddatz.

Ebenso macht es die Bahn im Hauptbahnhof. Schon seit Juni setzt sie ihre Hausordnung, nach der in Bahnhofsgebäuden "übermäßiger Alkoholgenuss nicht gestattet" ist, in Hannover konsequenter durch. Zusätzliches Sicherheitspersonal sei dafür eingestellt worden, bis Jahresende wolle man das Vorgehen testen, sagt DB-Sprecherin Sabine Brunkhorst.

Und auch sie gibt sich gegenüber generellen Verbotsrufen verhalten: "Uns geht es vor allem um übermäßiges Trinken und feste Trinkertreffpunkte im Bahnhof", sagt Brunkhorst. Gegen ein "Feierabendbier" habe auch die Bahn nichts.

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2 Kommentare

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  • GW
    Georg Washuber

    Dass die reine Verkaufsbeschränkung so gut wie nichts bewirkt hat, war fast schon vorauszusehen. Auch ein reines Trinkverbot im Nahverkehr wird wenig an der Tatsache des Alkoholmissbrauchs durch Fahrgäste ändern. Hier müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, um einen ersten erfolgreichen Schritt hin zur Verbannung von Alkohol (und Nikotin) aus unserer Gesellschaft zu tun. Eine mit empfindlichen Sanktionen belegte Promillegrenze (zunächst 0,5 Promille Alkohol im Blut) für Fahrgäste wäre hier tatsächlich sinnvoll, die natürlich streng überwacht werden muss.

  • GW
    Georg Washuber

    Dass die reine Verkaufsbeschränkung so gut wie nichts bewirkt hat, war fast schon vorauszusehen. Auch ein reines Trinkverbot im Nahverkehr wird wenig an der Tatsache des Alkoholmissbrauchs durch Fahrgäste ändern. Hier müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, um einen ersten erfolgreichen Schritt hin zur Verbannung von Alkohol (und Nikotin) aus unserer Gesellschaft zu tun. Eine mit empfindlichen Sanktionen belegte Promillegrenze (zunächst 0,5 Promille Alkohol im Blut) für Fahrgäste wäre hier tatsächlich sinnvoll, die natürlich streng überwacht werden muss.