Alkohol an Tankstellen: Es geht um Freiheit, nicht um Bier
In Bayern lieben sie Regeln. Ein neues Gesetz schränkt den Verkauf von Alkohol ein. Das schützt zwar keine Jugendlichen, dafür aber Gastwirte.
BERLIN taz | Jetzt ist's im Freistaat auch soweit: Im Land von Hopfen und Malz wird der nächtliche Verkauf von Alkohol eingeschränkt. Seit fast 500 Jahren ist das bayerische Reinheitsgebot für Brauer bindend, hat doch das Bier als wichtiges Exportgut weltweit deutsche Berühmtheit erlangt. Aus und vorbei – zumindest nach 20 Uhr.
Es ist schon das zweite Bundesland, in Baden-Württemberg darf seit 2010 weder an Tankstellen, Kiosken noch in Supermärkten nachts Alkohol verkauft werden. Ich komme aus dem Bergischen Land, zwischen Rheinland und Ruhrpott. Für mich war der Umzug ins „Ländle“ vor gut einem Jahr ein Kulturschock, die erste Frage, die mein Nachbar mir stellte, war: „Hasch Kehrwoch' scho ket?“ (Hast Du schon Kehrwoche gehabt?) - in Baden-Württemberg etwas Selbstverständliches: die Herstellung von Ordnung durch Regeln.
Da wären die samstäglichen Rasenmäh-Sessions, immer einer nach dem anderen. In NRW hat außer Autos und Menschen fast alles den „gelben Punkt“ und darf ohne schlechtes Gewissen entsorgt werden, nicht jedoch im Schwabenland. Man kann sich von nichts trennen, weil „dees duads no!“. Und auch die lauen Grillabende am Neckar sind wegen vermeintlicher Lärmbelästigung der Reglementierungswut zum Opfer gefallen. Soweit so gut.
Das mit dem Alkoholverbot war mir entgangen. Und so peilten ich und zwei Freunde nach einem enttäuschenden Spiel des ersten FC gegen den TSG Hoffenheim (Köln verlor 0:1) mit unserer Klapperkiste die erste Tanke an der A 8 in Richtung Stuttgart an. Ein Trostbierchen für zu Hause, das hatten wir uns verdient. An der Kasse jedoch sank die Stimmung dann auf den Nullpunkt: „Des geht ned“, sagte der Tankwart und deutete auf die Plastikuhr an der Wand, und dann auf ein Schild, wo die neuen Richtlinien zu lesen waren. „Es isch 'firdlelfe“ (22.15 Uhr). Wir erklärten wir wollten nur drei Fläschchen, aber mit ihm war nicht zu reden. Die Kasse würde genau vormerken, wann was verkauft werde. „Des isch kontrolliert“, hieß es. Und an einem Kiosk hätten wir sowieso keine Chance, rief er uns noch hinterher.
Geraubte Freiheit
Ich war außer mir. Nicht, weil ich ohne Alkohol nicht glücklich bin – ich trinke gelegentlich, mal hier einen Wein zum Essen. Oder eben ein Bier zum Fußball. Es ging gar nicht mehr ums Bier. Ich fand es einfach unvorstellbar, dass Baden-Württemberg mir vorschreiben will, wann ich mein Bier trinke und wann nicht. Ich rief noch „Freiheitsberaubung“ zurück - als ob ich das nicht selbst entscheiden könnte.
Besonders irrwitzig war aber dann, dass wir uns am nächsten Tag sofort einen Kasten für zu Hause gekauft haben – „falls man mal will, dass dann auch was da ist“. Und wenn der Kasten schon Mal im Schrank steht..., nun ja. Eines ist jedenfalls sicher: Jugendliche Komasäufer hält so ein Verbot nicht ab. Wer trinken will, beschafft sich was. Schließlich lassen sich die Alcopops ganz wunderbar vor acht Uhr in Mengen kaufen, die dann danach in feuchtfröhlicher Runde geleert werden.
Die Bayern wollen sich wahrscheinlich einfach nicht nachsagen lassen, irgendeine Regel verpasst zu haben. Denn der besondere Clou der Neuregelung ist, dass Tankstellen Alkohol nur noch an Reisende – sprich Autofahrer – verkaufen?! Und das nur in bestimmten Mengen. Fußgänger und Fahrradfahrer kriegen überhaupt keinen Alkohol zu später Stunde. Wer dagegen verstößt, zahlt 500 Euro Strafe.
Und hier besonders sinnvoll: Weil sie schon keine Reisenden sind und keinen Alkohol kaufen dürfen, können Nicht-Autofahrer an Bayerns Tankstellen abends gleich gar nichts mehr kaufen. Dieser Logik hat wohl selbst Baden-Württemberg nichts mehr hinzuzufügen.
Eine gute Sache hat es aber doch: Die vom Rauchverbot gebeutelten Bierzelt-Wirte können wenigstens jetzt wieder auf regen Trinkbesuch vonseiten aller trinkfreudigen Fahrradfahrer und Fußgänger hoffen.
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