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Umstrittenes BetreuungsgeldSPD plant Verfassungsklage

Sollte das Betreuungsgeld von der Koalition beschlossen werden, will die SPD vors Verfassungsgericht ziehen. Der CSU warf sie vor, sich vom Kitaausbau freikaufen zu wollen.

Ist das Betreuungsgeld ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Familien? Die SPD findet, ja. Bild: dapd

BERLIN afp | Die SPD plant eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld. „Wir werden das Betreuungsgeld verhindern“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles der Bild am Sonntag. Sollte sich die CSU beim Koalitionsgipfel am Sonntag durchsetzen und das Betreuungsgeld verabschiedet werden, „wird die SPD eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen“.

Der Staat greife mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien ein, „indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohnt und somit seine gebotene Neutralität verletzt“, sagte Nahles. Das SPD-regierte Land Hamburg prüfe überdies eine weitere Klage, da das Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder und nicht des Bundes falle.

Nahles warf CSU-Chef Horst Seehofer vor, nur aus Kostengründen auf dem Betreuungsgeld zu bestehen. Die CSU versuche, „sich mit der billigen Lösung Betreuungsgeld von dem nötigen Kitaausbau freizukaufen“. Während ein Kitaplatz den Staat pro Jahr 10.000 Euro koste, schlage das Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat nur mit 1800 Euro im Jahr zu Buche.

Bayern habe es „verschlafen, ausreichend Kitaplätze zu schaffen“, die es bereits ab 2013 wegen des dann geltenden Rechtsanspruchs dringend vorweisen müsste.

Das Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, die ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte geben, sondern zu Hause betreuen oder die Betreuung privat organisieren. Die Spitzen von CDU, CSU und FDP kommen am Sonntagabend im Kanzleramt in Berlin zusammen, um bei Streitthemen wie Betreuungsgeld, Rente und Haushalt eine Einigung zu erzielen.

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3 Kommentare

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  • E
    Elfredo2u

    DAS BETREUUNGSGELD IST VERFASSUNGSKONFORM UND DER 1.SCHRITT RICHTUNG ANERKENNUNG DER ERZIEHUNGS- und BETREUUNGS A R B E I T VON MÜTTER UND VÄTER !

     

    Die Erziehung und Betreuung von Kindern ist ein BERUF und der Arbeitsplatz kann gemäß Art. 12 des Grundgesetzes frei gewählt werden, also auch zuhause!

     

    Alle Mütter und Väter müssen logischer Weise für diese sehr wichtige Erziehungs- und Betreuungsarbeit auch einen Mindestlohn bekommen ansonsten wäre dies eine verfassungswidrige Diskriminierung!

     

    Übrigens ist nach Art. 6 Abs.2 GG die Pflege und Erziehung das natürliche Recht (=OHNE STAATLICHE EINGRIFFE) und Ihnen zuvörderst obliegendem PFLICHT....!!

     

    Kinder Zuhause zu erziehen und zu betreuen gegen einen Mindeslohn ist verfassungskonform, alles andere Willkür und Diskriminierung und staatliche Entmündigung der Mütter und Väter ..!!

  • W
    Weinberg

    Die SPD sollte zunächst einmal vor der eigenen Tür kehren.

     

    Wie wäre es, wenn die SPD zuerst gegen die von ihr zu verantwortende Hartz-Gesetzgebung (Armut per Gesetz durch die "Agenda 2010") klagen würde? Da hätten die Spezial-Sozialdemokraten ein reiches Betätigungsfeld!

  • I
    Irene