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Zwischenbericht zur NSUVom Verfassungsschutz gestützt

Vorwurf: Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags sieht Mitschuld des Thüringer Geheimdienstes bei Radikalisierung des Terrortrios.

Der NSU-Untersuchungsausschuss des thüringischen Landtags: Nicht öffentlich.

BERLIN taz | Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zur Terrorzelle NSU macht in seinem am Montag veröffentlichten Zwischenbericht den Sicherheitsbehörden des Landes massive Vorwürfe. Der 554-seitige Bericht umfasst bisher zwar nur die Zeit nach der Wende bis zum Untertauchen des Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Januar 1998. Doch auch hier konnten die Abgeordneten schon schwerste Versäumnisse erkennen.

In den Jahren nach 1990 sei die „Verankerung der neonazistischen Strukturen, ihre Konzeptionen zur Schaffung national befreiter Zonen sowie die hohe Gewaltbereitschaft bis hin zum Einsatz terroristischer Mittel“ von den Behörden „unterbelichtet“ geblieben, heißt es im Wertungsteil des Berichts. Insgesamt habe damals im Freistaat eine Kultur des Wegschauens und Verharmlosens geherrscht.

Ein „gravierender Fehler“, so heißt es weiter, sei schließlich die Auflösung der gegen Rechtsextremismus gerichteten Polizeisondereinheit „Soko Rex“ im Jahr 1997 gewesen. Dieser Fehler sei „als mitursächlich für später eintretende Ermittlungsfehler“ im Zusammenhang mit der Terrorzelle NSU zu werten, befanden die Abgeordneten.

V-Mann in der Neonaziszene

Der Untersuchungsausschuss kommt im Rückblick außerdem zu der Überzeugung, dass der militante Neonazi-Zusammenschluss „Thüringer Heimatschutz“, in dem sich auch das spätere NSU-Terrortrio bewegte, womöglich schon im Jahr 1997 hätte verboten werden können. Doch ausgerechnet den führenden Kopf des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, führte das Landesamt für Verfassungsschutz von 1994 bis 2001 als V-Mann in der Neonaziszene.

Für seine Spitzeltätigkeit soll er insgesamt rund 200.000 Mark vom Staat bekommen haben. Der Ausschuss befand: Der Verfassungsschutz habe durch die hohen Zahlungen an Tino Brandt „wenigstens mittelbar die Struktur gestützt, in der sich das spätere NSU-Trio radikalisiert hat“.

Insgesamt sei durch die bisherige Arbeit des Ausschusses eine „fatale Innensicht“ auf den Thüringer Verfassungsschutz deutlich geworden, der offenbar sogar so weit ging, V-Mann Brandt vor Maßnahmen von Polizei und Justiz schützen zu wollen. Es habe zwar nicht geklärt werden können, wer aus dem Verfassungsschutz die Hand über Brandt gehalten habe. Man gehe aber davon aus, „dass mehrfach eine zumindest versuchte oder sogar erfolgte Strafvereitelung stattgefunden hat“.

Der Zwischenbericht war mit sechs Ja-Stimmen von den Mitgliedern des Thüringer Untersuchungsausschusses verabschiedet worden. Ein CDU-Mann enthielt sich, weil ihm manche Formulierung zu scharf war. Die beiden Vertreterinnen der Linkspartei enthielten sich, weil ihnen wichtige Punkte fehlten. Diese haben sie nun in einem Sondervotum ausgeführt. Dort ist von einem „systematischen Versagen der Institution Verfassungsschutz“ die Rede.

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5 Kommentare

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  • C
    @Celsus,

    "Der Verfassungsschutz in Thüringen stellt sich damit als mutmaßlich kriminelle Vereinigung bis hin zur Planung von Morden unter dem Deckmantel einer Behörde da."

     

    Was ich sehr anstrengend finde (ich möchte es nett formulieren), sind Leute, die entweder Artikel nicht lesen (bzw. nur die Überschrift) oder zur Texterfassung nicht imstande sind und lediglich ihre vorgefassten Meinungen niederlegen (auch nett formuliert). Der Bericht bezog sich auf die Zeit bis zum Untertauchen des Trios 1998. Was ist daran so schwer zu verstehen?

  • C
    Celsus

    Der Verfassungsschutz in Thüringen stellt sich damit als mutmaßlich kriminelle Vereinigung bis hin zur Planung von Morden unter dem Deckmantel einer Behörde da. Die schlimmsten Feinde der Verfassung waren und sind dabei wohl oftmals die angeblichen Schützer der Verfassung gewesen.

  • A
    Alfonso_el_Sabio

    Und noch immer ist die Sache mit der Heilbronner Polizistin nicht geklärt, die in der Neckarstadt erschossen wurde.

    Wo doch in Deutschland die Polizei sonst zusammen hält wie Pech und Schwefel, wenn einem/einer von ihnen einem Verbrechen zum Opfer fällt und alles mögliche getan wird, den Schuldigen zu finden. Diese Straftat passt überhaupt nicht in die sonstige Serie. Motiv? Völlig unklar!

    Für mich stinkt das zum Himmel!

    Die verblendeten Verfassungsschützer in Thüringen tragen in jedem Fall für den Tod der jungen Polizistin die politische Verantwortung - und die moralische dazu. Diese muss - im Gegensatz zur juristischen - nämlich nicht nachgewisen werden. Die steht bei den deutschen Bürgern bereits fest.

     

    (PS:

    Dass die bei der Aufklärung des Verbrechens verwendeten DNS-Teststäbchen in Baden-Württemberg mit fremder Erbinformation verschmutzt gewesen sein sollen, geht mir allerdings auch nicht in den Kopf. Die Kriminalpolizei ist doch sonst auch nicht auf den Kopf gefallen. Zudem hätten sich doch selbst bei einer solchen Verschmutzung noch weitere, anders geartete DNS-Reste darauf finden lassen müssen, spätestens bei den ersten, anderen Verbrechen, wo diese Tester eingesetzt worden sind. Un diese Tester sind immer nur in Baden-Württemberg eingesetzt worden? Ich mag's fast nicht glauben. Stattdessen suchte die Polizei immer noch Monate danach nach dem sog. "Phantom".

    Oder waren die Teststäbchen gar ein Geschenk des Thüringer Verfassungschutzes? Aber da sind wir wohl bereits im Bereich der Phantasie. ;-) )

  • G
    Gerald

    wer die generelle Qualifikation des deutschen Verfassungsschutzes mal sehen will sollte sich das hier durchlesen:

    http://www.welt.de/vermischtes/article114328416/Jerzy-Kowalski-der-Mann-den-es-zweimal-gab.html

     

    ich habe fast den Eindruck dass der ganze Laden nicht nur auf dem rechten, sondern auch auf dem linken und den huehernaugen blind ist..

  • T
    Tyrann

    2002- Im Rahmen einer Demonstration des Grenzcamps in Jena fährt ein mit Schlesien-Aufkleber sowie über das gesamte hintere Fenster hängende Schlesien-Fahne Bullen-Wanne mit.

    Nach Anzeige sieht die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen keine Straftat.

    Kein Anfangsverdacht.