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Volksabstimmung in der SchweizTopverdiener werden nervös

Die Initiative „1:12“ kämpft für gerechtere Löhne. Manager sollen pro Monat nur so viel verdienen wie ihre am schlechtesten bezahlten Mitarbeiter im Jahr.

Gegen Gehaltsexzesse: Die Initiative zur Begrenzung von Managergehältern macht in der Schweiz die Topverdiener nervös. Bild: dpa

GENF taz | Chefmanager von Schweizer Großkonzernen drohen mit dem Wegzug ihrer Unternehmen aus der Schweiz. Damit wollen sie eine gerechtere Einkommensverteilung verhindern. In der Schweiz verdienen Manager heute im Durchschnitt 93-mal so viel wie die am schlechtesten bezahlten MitarbeiterInnen ihrer Unternehmen. „Es gibt genügend Länder, die uns gerne aufnehmen würden“, erklärte etwa Ivan Glasenberg, Chef des Rohstoffhändlers Glencore, in einem Interview.

Ähnliche Äußerungen sind aus der Führungsetage des weltgrößten Nahrungsmittelkonzerns Nestlé und anderer Multis mit Stammsitz in der Schweiz zu vernehmen. Grund für die wachsende Nervosität unter den Schweizer Topverdienern ist die wachsende Unterstützung in der Bevölkerung für die „1:12-Initiative für gerechte Löhne“.

Die ursprünglich von den eidgenössischen Jungsozialisten lancierte Initiative fordert eine Verfassungsbestimmung, wonach künftig kein Unternehmenschef pro Monat mehr Gehalt, Bonizahlungen, Aktienanteile oder andere geldwerte Leistungen erhalten soll, als seinE MitarbeiterIn mit dem niedrigsten Lohn pro Jahr erhält.

Die inzwischen auch von den Sozialdemokraten, den Grünen und dem Gewerkschaftsbund unterstützte Initiative kommt am 24. November zur Abstimmung vor das Volk. Die dafür erforderlichen 100.000 Unterschriften hatten die InitiatorInnen in Rekordzeit gesammelt. Und dies, obwohl die Schweizer Regierung (der Bundesrat) und die beiden Parlamentskammern (Nationalrat und Ständerat) sich mit der Mehrheit der drei bürgerlichen Mitteparteien CVP, FDP und BDP sowie der rechtspopulistischen SVP auf ein Nein zu der „1:12-Initiative“ festgelegt haben.

Abzockerinitiative gegen Einkommensexzesse

Aufwind erhielt die Initiative durch die fast 70-prozentige Zustimmung zur sogenannten Abzockerinitiative, mit der die Eidgenossen Anfang März ein in Europa bislang einmalig deutliches Zeichen gegen die Einkommensexzesse bei Führungskadern von Unternehmen gesetzt hatten. Künftig können die Gehälter und Bonuszahlungen für die Manager der 271 börsennotierten Firmen in der Schweiz von den Aktionärsversammlungen jährlich neu festgelegt und begrenzt werden.

Anwerbe-, Entschädigungs- oder Konkurrenzausschlusszahlungen für Manager sind verboten. Auch die „Abzockerinitiative“ hatten die vier Mehrheitsparteien in Parlament und Regierung abgelehnt und gemeinsam mit dem Wirtschaftsdachverband „Economiesuisse“ mit einer millionenschweren Kampagne bekämpft.

Auch die Tatsache, dass die von zahlreichen Basisgruppen und den Grünen lancierte „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ bereits letzte Woche, und damit bereits fünf Monate vor Ablauf der Sammelfrist am 4. Oktober, die erforderlichen 100.000 Unterschriften für eine Abstimmung beisammen hatte, ist ein Indiz für die Stimmung in der Bevölkerung.

Mindestlohn von 3300 Euro gefordert

Auf Zustimmung auch von einzelnen PolitikerInnen der bürgerlichen Mehrheitsparteien stößt auch die vom Gewerkschaftsbund lancierte Volksinitiative zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 4.000 Franken (das sind etwa 3.300 Euro). Angenommen, diese Volksinitiative und die „1:12-Initiative“ würden vom Volk angenommen, betrüge der Jahresmindestlohn in der Schweiz künftig 48.000 Franken und das Mindestgehalt für die Topmanager 576.000 Franken.

Die Gegner der „1:12-Initiative“ behaupten, eine derartige Begrenzung würde „ausländische Investoren abschrecken“ und die „Stabilität der Schweizer Wirtschaft gefährden“. Die Befürworter halten die Fakten aus den 80er Jahren dagegen: damals war die Schweizer Wirtschaft sehr stabil. Die Spreizung zwischen höchsten Einkünften und niedrigstem Lohn im Lande betrug nicht 93:1 wie heute, sondern 13:1.

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34 Kommentare

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  • F
    Frederik

    @Hari Seldon --> Ich verweise auf die Genossenschaft Mondragon die seit Jahrzehnten erfolgreich wirtschaftet. Die Führungskräfte verdienen maximal das Achtfache der einfachen Angestellten.

    Nix mit Untergang ... Sondern ERFOLG!!!

    Regulierungen in einem gewissen Umfang sind notwendig und haben nichts mit dem Misserfolg der Wirtschaft in der DDR zu tun. Ein kleiner Hinweis auch noch bezüglich DDR Wirtschaft: Die BRD war der größte Abnehmer der DDR Produkte. Bei Quelle, IKEA, C&A etc. fanden sich massenweise DDR Produkte. Kann also nicht nur Schrott produziert worden sein.

  • HS
    Hari Seldon

    Nun, die Initiative wurde schon in Teilen von Deutschland (in der DDR) verwirklicht (auch im Ostblock, Kuba, Nordkorea, usw.). Das Ergebnis (Pleite) ist auch wohl bekannt. Zum Gerechtigkeitsmantra: Der Kommunisten im ehemaligen Ostblock (auch in der DDR) haben gerade das Buzzword "Gerechtigkeit" auf die Fahne geschrieben. Das Ergebnis war die grösste Ungerechtigkeit in der Geschichte der Menscheit: Für einige ein praktisch kostenloses Häuschen in der Waldsiedlung, für anderen eine heruntergekommene Panelwohnung im Marzahn, für einigen westliche Autos sofort und für den Rest 10+ Jahre Wartezeit für einen Trabi, usw. Wollen die Menschen in der Schweiz und Deutschland (abgesehen von einigen geistig Behinderten) wieder diese Verhältnisse?

     

    Zum Steve Jobs: Wenn er wirklich nur einen so niedrigen Gehalt hätte, wie ist es, dass er Milliärder geworden ist?

     

    Zur Initiative: Bekloppten gibt es immer und überall....

  • H
    hanswurst

    nach welchem prinzip gendert hir? Unternehmenschef und MitarbeiterIn ...

  • C
    Chan

    @Foglight

     

    Das sind Argumente mit denen sich der Abstimmungskampf beschäftigt und vor allem die Gegner immer wieder vorbringen.

     

    Staatsrechtler und Wirtschaftsprofessoren, sind sich da natürlcih uneins, man muss dazu jedoch sagen, dass wenn die Initiative angenommen würde, das Parlament diese umsetzen muss. Das heisst das Parlament hat den Auftrag ein Gesetz zu entwickeln, dass den Forderungen der Initiative entspricht. So sollten deine Bedenken eigentlich (!) dort beachtet und verhindert werden.

     

    Weiter spielt die Annahme der Abzockerinitiative der 1:12 Initiative in die Hände. Dort ist festgehalten, dass Managerlöhne nicht ausgelagert werden dürfen, somit wäre dieses Argument vom Tisch.

    Natürlich kann man auch die Tieflöhne auslagern, doch ist es wirtschaftsrechtlich so, dass man bei zwei "Teilunternhemen", die über 50% ihrer Dienstleistungen und Waren untereinander "verkaufen", die beiden Unternehmen als eine Einheit betrachten sollte, hier kann man, wie am anfang erklärt, vorbringen, dass das Parlament den wirklichen Volkswillen berücksichtigen muss und diese Option für Unternehmen ausschliessen muss.

     

    Auch wenn die Unternehmung ins Ausland abzieht, aber weiterhin hauptsächlich in der Schweiz tätig ist, ist sie nicht von 1:12 befreit. Denn wenn ihre Haupttätigkeit in der Schweiz liegt und ihre Mitarbeiter hauptsächlich Schweizer sind, muss sie 1:12 akzeptieren.

     

    Es gibt noch Unklarheiten, das Hauptargument sehe ich darin, dass das Parlament, bei Annahme der Initiative, solche "Auswege" verhindern muss, da dies klar im Interesse des Stimmvolks wäre

  • SR
    Stefan Rüegger

    @Foglight ("Könnte man die Regel (1:12) eigentlich durch Splittung von Unternehmen umgehen?"):

     

    Nein, das wäre nicht möglich. Die 1:12-Initiative definiert den Unternehmensbegriff so, dass alles dazuzählt, was ausschliesslich für die Unternehmung arbeitet. Ausgelagert werden könnte also z.B. die Raumpflege, nicht aber das Schalterpersonal einer Bank oder die SekretärInnen eines Pharmakonzerns. Dazu muss auch angemerkt werden, dass diese Bereiche meist schon heute ausgelagert sind.

     

    Auslagerungen gegen oben hin - also z.B. die Auslagerung der Geschäftsleitung - sind durch die bereits angenommene Abzocker-Initiative verboten. Diese hält fest, dass keine juristische Person eine andere juristische Person führen darf.

     

    Kommt hinzu, dass Initiativen in der Schweiz im Wortlaut Eingang in die Verfassung finden. Umgesetzt werden (sprich: die entsprechenden Gesetze erlassen) müssen sie jedoch vom Parlament - und zwar unter Berücksichtigung des Willens der InitiantInnen. Dieser ist hier völlig unzweideutig: Umgehungen der Initiative sind nicht zuzulassen.

  • V
    vjr

    Doch, Chimbo.Razo, es ist ein Schritt. Denn es geht darum was wir jetzt tun, und tun könnnen.

     

    – Was:

    hat Ingo gut erfasst.

    – Jetzt tun, und tun könnnen:

    etwas so zu tun, wie z.B. Andreas Zumach/taz es beschreibt (übrigens: wie Ihr, unsere Nachbarn es auch wollt, und darum auch die ersten Schritte dazu schon tut, schau da mal rein: mehr-demokratie.de, volksentscheid.de, oder für Berliner* berliner-energietisch.net) sind wir, Schweizer, gewöhnt, denn wir können es auch (oder "dürfen", wie Ihr es noch wahrnimmt).

     

    Gegen die MÄCHTIGen bloss ohnMÄCHTIG demonstrieren, protestieren ist das Eine, etwas zu verändern, egal wie (noch) wenig, das Andere, weitaus Bessere.

     

    Chimbo.Razo, schau mal rein, "lueg mal ine":-) hls-dhs-dss.ch, und dort z.B. der Einstieg mit:

    – Demokratie (de): hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9926.php

    – démocratie (fr): hls-dhs-dss.ch/textes/f/F9926.php

    – democrazia (it): hls-dhs-dss.ch/textes/i/I9926.php

     

    –––

    *innen mitgemeint:-)

  • F
    Foglight

    Könnte man die Regel (1:12) eigentlich durch Splittung von Unternehmen umgehen?

    Die Produktion wird eine einfach eigene Firma, vielleicht sogar besetzt aus Leiharbeitern - deren Gehälter gehören ja nicht zum Unternehmen.

    Für die Steuerung der Poduktion gründet man dazu noch eine extra Logistik-Dienstleistungsfirma, bestehend aus den früheren Managern. Somit ist dort das niedrigste Gehalt dort auf hohem Niveau und der Boss kann munter weiterscheffeln

    Reinigungskräfte werden dann natürlich nurnoch von Externen beschäftigt.

     

    Ich hoffe, dass im Gesetz die Möglichkeit solcher Konstellationen berücksichtigt werden, sonst bringt es nicht viel.

  • HL
    Heike Lindenborn

    Warum werden überhaupt noch Kinder geboren?

    Hat die Armutsindustrie etwa Angst vor dem Verlust

    von Ansehen, Gewinn...?

  • C
    Chimbo.Razo

    Dass die meisten Menschen Einkommensbeschränkungen bei Leuten befürworten, die mehr verdienen als sie selbst, ist menschlich nachvollziehbar.

    Ich kann darin aber keinen Schritt zu mehr Gerechtigkeit erkennen.

     

    Gerechtigkeit ist eine sehr subjektive, individuell sehr verschieden gefühlte Größe. Im hier verwendeten Kontext nicht quantifizierbar, sondern lediglich Ausdruck des persönlichen Empfindens.

     

    Bislang habe ich von den Befürwortern einer fixen Max-Relation zwischen niedrigstem und höchsten Lohn/Gehalt einer Firma nirgends einen Grund für die unterschiedliche Bezahlung einzelner Angestellter gelesen.

     

    Wie begründen sie das angestrebte (Maximal-)Verhältnis?

     

    Wieso 1:12?

    Warum reicht nicht 1:4?

    Oder 1:1? (Die "arbeiten" schließlich auch nicht länger.)

    Vielleicht reicht sogar 1:0,5?

    Oder müssten Manager nicht eigentlich ohne Entlohnung arbeiten? Weil ihnen die Arbeit, im Gegensatz zu unwillig arbeitenden Angestellten in unteren Hierarchieebenen, ja auch Spaß bereitet.

     

    Braucht eine Firma überhaupt leitende Angestellte um zu funktionieren? Das sind im Regelfall eh nur Sozialschmarotzer, die sich auf Kosten der real arbeitenden Angestellten überproportional aus dem Geschäftsergebnis bedienen.

  • V
    vjr

    Genau, wie Ingo schreibt – "Das ist ja wohl die Idee...Bevor der Top-Manager sich das Gehalt erhöht, müssen erst die Gehälter der Angestellten (vor allem der am schlechtest bezahlten) erhöht werden.

    Es gibt kein absolutes Höchstgehalt, nur ein relatives. Sollte eine Firma ihrem Hausmeister eine Million Franken zahlen, dürfte der Chef 12 davon einstreichen."

     

    Darum geht es, so wird es auch von uns allen auch verstanden.

     

    Und danke für den guten Artikel!

     

    Gruss, VR

    (ZH, CH)

  • I
    Ingo

    Logik

    Alles mal ganz langsam:

    "Jahresmindestlohn in der Schweiz künftig 48.000 Franken und das Mindestgehalt für die Topmanager 576.000 Franken"

     

    Hier wird in den Kommentaren viel rumgerechnet, aber auch viel daneben.

     

    Das Mindestgehalt für Topmanager beträgt - wie "el hom" bemerkt - auch nur 48.000 Franken, denn die Gesetzentwürfe sehen keine Verpflichtung vor, die Top-Manager 1:12 zu entlohnen. Andererseits sind die 576.000 Franken eben NICHT das Höchstgehalt für Manager.

     

    Richtig wäre also:

    Wenn der am schlechtest bezahlte Angestellte nur den Mindestlohn bekommt, dann liegt das Höchstgehalt des Managers bei 576.000 Franken. Falls aber der schlechtest bezahlte Angestellte auch nur geringfügig mehr als den Mindestlohn bekommt, also z.B. 50.000 Franken, dann darf der Top-Manager auch 600.000 Franken verdienen. Das ist ja wohl die Idee des Gesetzes: Bevor der Top-Manager sich das Gehalt erhöht, müssen erst die Gehälter der Angestellten (vor allem der am schlechtest bezahlten) erhöht werden.

     

    Es gibt kein absolutes Höchstgehalt, nur ein relatives. Sollte eine Firma ihrem Hausmeister eine Million Franken zahlen, dürfte der Chef 12 davon einstreichen. Unrealistisch, aber theoretisch möglich.

  • K
    Karl-Heinz

    Also, nicht dass mir die Chefs mit Millionengehalt leid täten . . . aber irgend wie fehlt da doch als passende Ergänzung auch die Begrenzung von Einkommen ganz ohne Arbeit, nämlich aus Dividenden und Gewinnen.

     

    Das Steuerrecht muß dann für Einkünfte jeder Art oberhalb des Höchstsatzes von 576TSD eine 100% EK-Steuer vorsehen.

     

    Ansonsten machen wir hübsch Umverteilung unter den Arbeitenden und vergessen unsere aktuellen Herren, die Kapitalbesitzer ohne Steuerpflicht.

     

    Das erinnert mich gerade an die aktuelle Jagd auf private Steuerflüchtlinge ohne die Steuervermeidung der Konzerne auch nur anzusprechen.

  • M
    Megestos

    @FaktenStattFiktion:

    Steve Jobs brauchte für acht Stunden Arbeit genauso viel Zeit wie seine Reinigungskräfte (nämlich acht Stunden). Wahrscheinlich verging die für ihn noch schneller, weil sein Job interessanter war. Auch Menschen ohne herausragende Fähigkeiten investieren zum Arbeiten Zeit und Mühe, und das muss gewürdigt werden, auch wenn die Produktivität geringer ist als bei Anderen. Es ist natürlich auch wichtig, einen Anreiz dafür zu bieten, an seinen Fähigkeiten zu arbeiten.

     

    Also muss es eine Balance geben zwischen der Belohnung von investierter Arbeitszeit und der Belohnung besonderer Fähigkeiten. 1:12 würde eine solche Balance herstellen (1:20 oder 1:30 würde es wahrscheinlich auch tun).

     

    Was die Azubis und 400-Euro-Jobber angeht: Denen müsste man dann eben das Gehalt erhöhen (wobei 1:12 vernünftigerweise für Stundenlöhne gelten müsste und nicht für Monatslöhne, zumindest bei Teilzeitarbeit). Das ist auch fair, die machen nämlich nicht selten die unangenehmste Arbeit und können kaum davon leben.

  • V
    verschreiber

    Netter Verschreiber in dem Artikel:

     

    "betrüge das Mindestgehalt für die Topmanager 576.000 Franken."

     

    Danke für den interessanten Artikel.

  • RB
    Rainer B.

    Reisende soll man nicht aufhalten!

     

    Nicht genug, dass diese Manager-Cliquen ernsthaft glauben, sie hätten das viele Geld durch ihre Arbeit verdient, halten sie Raffgier auch noch für eine aussergewöhnliche Qualifikation. Ich hoffe sehr, die Volksabstimmung macht diesem Unsinn endlich ein Ende. Andere Länder werden sich sicher anschließen.

  • ON
    Otto Normalverbraucher

    Das hätte ich den Schweizern garnicht zugetraut -- bin aber natürlich positiv überrascht!

     

    Ob das auch in unserem großen Deutschland so laufen würde?

     

    Vielen Dank für den Artikel, liebe taz.

  • JG
    John Galt

    Kommt direktive 10-289 auch noch, oder wird diese zuerst vom POTUS in den USA eingeführt?

     

     

    Die richtige Frage lautet "WHO IS JOHN GALT?", insbesondere falls dem Leser die literarische Anspielspielung Direktive 10-289 nichts sagen sollte.

  • S
    schuldter

    im vorletzten Abschnitt ein inhaltlicher Fehler:

    "Höchstgehalt" anstatt "Mindestgehalt"

    --> "für die Topmanager 576.000 Franken"

  • B
    Branko

    Mal ne Frage an CDU/CSU, FDP und SPD:

     

    Jemand, der in Deutschland sowas vorschlagen würde, würde von Ihnen als "Kommunist" oder "Sozialist" beschimpft und müsste ab sofort vom Verfassungschutz observiert werden.

     

    Nun werden die schweizer Bürger aufgrund einer Volksinitiative darüber eine grunddemokratische Mehrheitsentscheidung treffen.

     

    Also, was ist das nun?

    Sozialismus oder Demokratie?

     

    Und wo ordnen Sie sich dann mit Ihren Parteien ein, wo Sie ja offensichtlich weder Sozialisten, noch dann Demokraten sind?

  • K
    Kingnothing

    "betrüge der Jahresmindestlohn in der Schweiz künftig 48.000 Franken und das Mindestgehalt für die Topmanager 576.000 Franken"

     

    Wie wäre es mal mit einer Fortbildung in Logik und Mathematik?

     

    Das einzige Mindestgehalt für die Manager ist 48k CHF, es gibt nur noch zuätzlich ein Maximalgehalt in Abhängigkeit der anderen Löhne, welches mindestens bei 576k CHF liegt.

  • B
    bioBäuerin

    Direkte Demokratie auch in Deutschland!

    Sofort!!!

  • V
    vjr

    Cool, und wenn's klappt – und gut geht ("guet chummt":), also wenn wir auch in der Umsetzung so gut sind, wie manchmal, also oft, immer öfter... auch wenn nicht immer... doch "dänn", wenn's noch nicht "guet", "guet gnueg isch", dann versuchen wirs halt "nomal", besser, und so "chummts, dänn" doch noch "guet", immer wieder...

     

    Also, wenn's schon jetzt klappt, dann bleiben – cool, super – nur die Soliden, all die, die es schon heute gibt, die wirklich, real arbeiten – würde euch auch so 'was wünschen, liebe Nachbarn!

     

    Macht doch auch mit, und ihr seid ja schon ein entscheidendes "Bisschen" unterwegs...

    ...z.b. beim volksentscheid.de, oder, liebe Berliner (innen mitgemeint:)...

    ...z.b. beim berliner-energietisch.net

     

    Damit's auch bei euch "guet chummt", kommen kann. Und wenn (noch) nicht, dann macht einfach weiter, damit's "dänn", also bald, doch noch "guet chummt".

     

    Und, leibe Nachbarn, bleibt, auch dann kritisch, wie wir es auch sind, und trägt Sorge für euere Dinge, wie wir es auch tun, wenn sie mal eure Dinge sind.

     

    Herzliche Grüsse, Vladimir Rott

    (Züri, Berlin und unterwegs)

  • M
    Megestos

    Wow, das ist ganz schön heftig. Aber den Grundgedanken finde ich richtig; mal sehen, was daraus wird.

  • A
    ama.dablam

    Mal abgesehen von dem ordnungspolitischen Nonsens, der da verzapft wird ("gerecht"), von (verfassungs)rechtlichen Aspekten ganz zu schweigen: gilt das dann auch für das Verhältnis Platzwart:Torjäger/Spielmacher bei den Kickern? Oder Roadie/Guitarhero?

  • G
    Gier

    Theoretisch dürfte das funtionieren,aber ... Es ist doch so,dass gerade das Management, dadurch so übersatt wird ,desto mehr"Hungerleider" es beschäftigt.

    Um mehr zu bekommen (nicht verdienen) müssten sie ja dann an die Produktiven höhere Löhne zahlen. Dass passt aber nicht in ihre Geschäftspolitik. Ihre Geschäftspolitik unten darben oben prassen, geht dann nicht mehr auf. Man spricht dann von: nicht mehr wettbewerbsfähig. Unverschämtheit müsste bestraft werden.

  • CT
    Christophe T.

    Brillante Initiative !! Ich kann mir nicht vorstellen dass das umgesetzt wird - aber die Idee ist einfach klasse!

  • N
    Neonen

    Ich hoffe die Schweizer ziehn das durch, drängen nebenbei noch die Vorratsdatenspeicherung gegen Raubvergewalltigungskopierpiraten zurück UND das ganze springt nach De über!

  • F
    FaktenStattFiktion

    Wir wird nicht für "Gerechtigkeit" gekämpft, sondern für eine enge Obergrenze bei Gehältern.

     

    Steve Jobs sollte wohl nicht mehr verdienen, als 12 Putzkräfte bei Apple. Oder werden Azubis mit eingerechnet? Oder sollso etwas be uns dann auch für 400,00 €- Jobber gelten? 4.800,00 € als maximales Bruttogehalt?

  • R
    RedHead

    Ich halte die Intention der Initiative für gut, aber was hindert ein Unternehmen nun daran, sich sich selbst in mehrere kleine Unternehmen zu zerlegen, um das Problem zu umgehen? Beispielsweise kann man das Putzpersonal raus schmeißen und die Leute finden dann einen neuen Job in einem Gebäudereinigungsunternehmen, welches einen Auftrag von ihrer alten Firma hat. Zwar kann dann der Chef der Putzfirma nur das 12-fache von den tatsächlich arbeitenden Putzkräften verdienen, aber der Manager, der durch diese Umstrukturierung sein Raubgut schützen will hat damit keine Problem.

  • F
    FRITZ

    Für Deutschland wäre eine Mindestlohn von EUR 3300 in der Schweiz hervorragend.

     

    Dies würde einen signifikanten Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen bedeuten, die in einigen Branchen mit Schweizer Unternehmen in hartem Wettbewerb stehen (bspw. im Maschinenbau).

     

    Zudem würde die Nachfrage in grenznahen deutschen Regionen weiter gestärkt, da sich dieser Mindestlohn unmittelbar auf die Preise im Schweizer Einzelhandel auswirken würde.

     

    Auch würde eine Auslagerung von Arbeitsplätzen, deren Wertschöpfung eine Entlohnung von EUR 3300 nicht wirtschaftlich sinnvoll ermöglicht, stattfinden - das kann wegen der ähnlichen Sprache und der geographischen Nähe nur vorteilhaft für Deutschland sein.

     

    Auch mit einer weiteren Abwanderung von Unternehmen in Länder, in denen die Preise für Arbeit im wesentlichen am Markt gebildet werden, wäre dann unvermeidlich. Angesichts der geographischen und kulturellen Nähe könnte Deutschland hiervon profitieren.

     

    Schließlich würde ein Mindestlohn von EUR 3300 auch zu einer geringeren Profitabilität für Schweizer Unternehmen führen: das macht im Vergleich deutsche Unternehmen für Direktinvestitionen und Fremdfinanzierungen attraktiver; somit besteht die Chance, dass sich deutsche Unternehmen noch günstiger am Kapitalmarkt finanzieren können, als dies durch die Eurokrise ohnehin schon der Fall ist. Ein weiterer Wettbewerbsvorteil für Deutschland.

     

    All diese Vorteil überwiegen die für Deutschland nachteilige Entwicklung, dass die unweigerlich folgende wirtschaftliche Depression in der Schweiz zu einer Abwertung des Schweizer Franken führen würde; zwar würde dies die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen teilweise wiederherstellen, dies würde die Nachteile aber kaum voll ausgleichen. Zudem würde dann Urlaub in der Schweiz endlich wieder erschwinglich - aus deutscher Sicht ein weiterer positiver Nebeneffekt.

     

    Alles in allem ist aus deutscher Sicht daher dem Schweizer Unterfangen viel Erfolg zu wünschen (auch wenn natürlich die Gefahr von Nachahmungstaten auch in Deutschland nicht gering ist, solange die katastrophalen Folgen für die Schweiz noch nicht offensichtlich werden, bswp. durch einen starken Anstieg von Arbeitsmigration aus der Schweiz nach Deutschland).

     

    Aus Schweizer Sicht wäre die Umsetzung dieser Pläne natürlich eine totale wirtschaftliche Katastrophe.

  • EH
    el hom

    "Jahresmindestlohn in der Schweiz künftig 48.000 Franken und das Mindestgehalt für die Topmanager 576.000 Franken"

     

    ...nicht so wirklich. Das maximale Jahresgehalt eines Managers, der einem Angestellten den Mindestloch zahlt, beträgt 576.000. Das Mindestgehalt für nen "Topmanager" ist 48.000, wie für jeden anderen auch.

  • P
    popo

    was'n Witz. 1:4, mehr braucht's net

  • B
    bempo

    LOL! Gendergerechtes Schreiben sieht schon bescheuert aus. Vor allem, wenn sie nur sporadisch durchschimmert.

    Chefmanager, Chef, Unternehmenschef so geschrieben, MitarbeiterIn, PolitikerInnen etc. so... Aber dann nur seinE und nicht seinE/ihrE zu schreiben ist ja wohl herrlich/dämlich Sie Chauvi! Ansonsten gute Idee der Schweizer...

  • KK
    Kein Kunde

    So könnten wir doch auch die Diäten unserer Minister und Abgeordneten im Verhältnis 1:12 an die Harz IV Sätze sockeln.