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Noch einmal zittern die Banker

Die Staatsanwaltschaft beendet ihre Ermittlungen zum Bankenskandal. Und kündigt eine Anklage noch in diesem Jahr gegen hochrangige Banker an. Dabei soll es endlich um die Pleite-Fonds gehen

VON RICHARD ROTHER

Knapp fünf Jahre nach Bekanntwerden des Bankenskandals stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dazu ein. Dies kündigte gestern der Leiter der Sonderermittlungsgruppe, Claus-Peter Wulff, bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand an. Bis zum Jahresende wollen die Strafverfolger aber eine weitere Anklage gegen ein gutes Dutzend Beschuldigte erheben. Gegenstand dieses Verfahrens sollen endlich die risikoreichen Immobilienfonds der Bankgesellschaft sein, die den landeseigenen Konzern an den Rand des Ruins getrieben hatten. Wann es zu einem Gerichtsverfahren oder einer Verurteilung kommt, steht aber in den Sternen.

Auch nach dem Ende der Ermittlungen bleibt für die Strafverfolger genug zu tun. Sie müssen die vor Gericht anhängigen Verfahren begleiten. 147 Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft in Sachen Bankgesellschaft eingeleitet. Bislang sind 14 Anklagen erhoben werden, eine weitere soll noch vor dem Jahreswechsel zugestellt werden. „Das ist ein gute Quote“, so Wulff. In der Regel komme es nur bei fünf Prozent der Ermittlungsverfahren zu Anklagen.

Die Leitung der Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft sei „eine Krönung“ seiner Tätigkeit gewesen, sagte Wulff nicht ohne Stolz. Dass die Ermittlungen so lange dauerten, begründete Wulff vor allem mit der Komplexität der Verfahren. „Wir mussten rund 7.000 Ordner und drei Millionen Datensätze verarbeiten.“

Als weiteren Grund für die zähen Ermittlungen nannte Wulff den besonderen „Kundenkreis“. Ein Räuber sei für einen Staatsanwalt Routine. Beim Bankenskandal habe er aber mit Kunden zu tun, die ihm „intellektuell gleichwertig“, fachlich manchmal sogar überlegen seien. Zudem hätten sie Verteidiger der Spitzenklasse.

Relevant wird das Verhalten der Verteidiger nach Ansicht Wulffs auch in den Gerichtsverhandlungen. Bei komplexen Sachverhalten sei es für Verteidiger unproblematisch, mit Beweisanträgen das Verfahren in die Länge zu ziehen. „Für die Verteidiger hat das zwei Vorteile“, so Wulff in seltener Offenheit. „Erstens verdienen sie mehr, und zweitens wird der Beschuldigte nicht so schnell verurteilt.“

Wer das bislang größte Bank-Verfahren beobachtet hat, dürfte diesen Eindruck bestätigen. Seit August steht der frühere CDU-Fraktionschef und Banken-Vorstand Klaus Landowsky zusammen mit ehemaligen Vorstandskollegen und Aufsichtsratsmitgliedern vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf schwere Untreue im Zusammenhang mit Millionenkrediten an die Immobilienfirma Aubis. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist unklar.

Immerhin gab es schon Urteile gegen ehemalige Spitzenbanker. Das einstige Vorstandsmitglied der Landesbank Berlin, Jochem Z., wurde im Oktober wegen Untreue zu einer Geldstrafe von knapp 53.000 Euro verurteilt. Bereits im Februar waren Jochem Z. und Ulf-Wilhelm D. zu fünfstelligen Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf damals: Bilanzfälschung.

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