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Neues Erneuerbare-Energien-GesetzSchwarz-Rot winkt die Reform durch

Trotz kurzfristiger Änderungen sieht die Regierung keinen Grund, erneut Experten zur EEG-Reform zu hören. Dabei stecken im neuen Entwurf Gefahren.

Ökostrom-Produktion könnte unsicherer werden Bild: dpa

BERLIN taz | Trotz Protest aus den Oppositionsparteien haben SPD und Union den jüngsten Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nur wenige Stunden nach dessen Veröffentlichung in den zuständigen Bundestagsausschüssen durchgewunken. Anträge von Grünen und Linken, die Abstimmung zu verschieben und eine weitere Expertenanhörung zu neuen Aspekten des Gesetzes durchzuführen, lehnte die Große Koalition mit ihrer Mehrheit ab.

Weil das Recht, Anhörungen zu neuen Sachverhalten zu beantragen, eigentlich ein Minderheitenrecht der Opposition ist, sieht diese ihre Rechte verletzt. Die Abgeordneten der Linken verließen deshalb am Dienstagabend unter Protest die Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Union und SPD argumentieren, dass trotz der umfangreichen Änderungen keine gänzlich neuen Themen behandelt werden und damit kein Recht auf eine Anhörung bestehe.

Diese Interpretation ist allerdings fragwürdig, denn einige wichtige Themen tauchen im neuen Entwurf erstmals auf. So sieht er etwa vor, dass es künftig keine Vergütung für erneuerbare Energie aus neuen Windparks und großen Solaranlagen gibt, wenn die Strompreise länger als sechs Stunden am Stück negativ sind. Dieses Phänomen, bei dem Kraftwerksbetreiber kein Geld für ihren Strom bekommen, sondern dafür bezahlen müssen, dass er ihnen abgenommen wird, tritt bisher nur selten auf, dann nämlich, wenn die Nachfrage nach Strom – wie etwa an Feiertagen – besonders gering ist, zugleich aber viel Ökostrom ins Netz eingespeist wird und konventionelle Kraftwerke nicht im nötigen Ausmaß heruntergefahren werden.

Die Konsequenzen dieser neuen Regelung können auch Experten bisher nicht wirklich abschätzen. In den letzten drei Jahren gab es nach Auskunft des Branchendienstes Energy Brainpool nur siebenmal über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden negative Strompreise. Mit wachsendem Ökostromangebot könnte das aber häufiger vorkommen – vor allem wenn der sonstige Strom aus unflexiblen Kohle- und Atommeilern stammt.

Das von SPD-Chef Sigmar Gabriel geführte Wirtschaftsministerium sieht in der neuen Regelung dennoch kein Problem. „Sechs Stunden negative Strompreise am Stück kommen selten vor“, sagt sein Staatssekretär Rainer Baake. „Die neue Regelung wird die Kalkulation der Investoren darum nicht beeinflussen.“

Angst vor Risikoaufschlägen

Das sieht Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie ganz anders. „Die Häufigkeit negativer Strompreise hängt von vielen Faktoren ab, die derzeit niemand voraussehen kann“, sagte er der taz. „Die Regelung schafft darum in jedem Fall eine Unsicherheit, die etwa bei Krediten zu Risikoaufschlägen führen kann.“ Carsten Körnig vom Bundesverband Solarenergie ist ebenfalls empört. „Die Ökostromproduzenten sollen für die Konstruktionsfehler des veralteten Strommarktdesigns die Zeche zahlen.“

Die Kritik kommt dabei nicht nur von Vertretern der Erneuerbaren-Branche selbst, sondern auch von unabhängigen Experten. Thorsten Lenck vom Beratungsunternehmen Energy Brainpool etwa erwartet ebenfalls negative Auswirkungen „Die Vermarktung wird dadurch riskanter und in der Konsequenz die Finanzierung von Neuanlagen erschwert.“ Und Patrick Graichen vom Thinktank Agora Energiewende, bei dem zuvor auch der heutige Staatssekretär Baake arbeitete, hält die Pläne ebenfalls für problematisch, sofern sie nicht wenigstens um andere Regeln ergänzt werden. Um negative Strompreise zu verhindern, sei es wichtig, „dass möglichst bald ein Gesetz zur Flexibilisierung von Stromangebot und Stromnachfrage erarbeitet wird“.

Empört über die Regierungspläne ist auch die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden. „Diese Regelung ist ein klarer Angriff auf den Einspeisevorrang für Ökostrom“, sagte sie. Im Bundestag, wo das Gesetz am Freitag verabschiedet wird, ist allerdings nicht mehr mit Widerstand zu rechnen: In der Unionsfraktion stimmten am Dienstagnachmittag nur 18 Abgeordnete gegen das Gesetz, bei der SPD gab es genau eine Gegenstimme.

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4 Kommentare

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  • So, wie Sie das berichten, wäre das wohl auch ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht, genauso wie die Zeugenladung von Edward Snowden. Wenn die Regierung die Rechte der Opposition mit Füßen tritt... Linke? Grüne? Wann klagen Sie?

    • Malte Kreutzfeldt , Autor des Artikels, ehemaliger Redakteur
      @Smaragd:

      Dazu ein Update: Die Opposition hat zunächst Beschwerde beim Ältestenrat des Bundestags eingelegt. Für den Fall, dass diese abgewiesen wird, wird derzeit eine Organklage geprüft.

  • "Union und SPD argumentieren, dass [...] kein Recht auf eine Anhörung bestehe."

     

    Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei völlig verschiedene Dinge!

     

    Dabei spielt die Staatsform keine Rolle sondern nur die Machthaber.

  • Wär eigentlich alles kein Problem, wenn die negativen Strompreise sich in niedrigeren Stromrechnungen für die Privathaushalte niederschlagen würden. Dieser Aspekt wird aber leider völlig ausgeklammert, weil Privathaushalte in Berlin einfach keine Lobby haben, auf die die Große Koalition noch irgendwelche Rücksicht nehmen müsste.

    Es wird in Deutschland schließlich nicht für Menschen gewirtschaftet, sondern für Gewinne - und diese Gewinne müssen nach Möglichkeit auch noch unversteuert bleiben.