Legalisierungsversuch von Uber: Fahrdienst macht auf Taxi
Der Taxikonkurrent will seinen privaten Fahrern künftig den Personenbeförderungsschein finanzieren. Dafür gibt es ein vorsichtiges Lob.
BERLIN taz | Taxiunternehmer und Verbraucherschützer sehen die neueste Ankündigung des Taxikonkurrenten Uber, künftig Fahrer mit Personenbeförderungsschein einzusetzen, als Schritt in die richtige Richtung. „Damit würde sich Uber einem Taxiunternehmen annähern“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Uber-Sprecher Fabien Nestmann hatte am Wochenende in der Wirtschaftswoche angekündigt, dass man im Rahmen eines neuen Dienstes Fahrern ab Sommer den Personenbeförderungsschein sowie die Prüfung als Taxi- oder Mietwagenunternehmer finanzieren wolle.
Das Unternehmen betreibt derzeit in mehr als 50 Ländern diverse Dienste, darunter die Vermittlung von Chauffeuren und von privaten Mitfahrgelegenheiten in Städten. Vor allem Letzteres ist umstritten: Denn als Private müssen die Fahrer nicht die Anforderungen von gewerblichen Transporteuren erfüllen – etwa was Qualitätsstandards des Fahrzeugs, Ortskenntnisse oder abgeschlossene Versicherungen betrifft. Dennoch sind sie häufig gewerblich tätig.
In den vergangenen Monaten hatte das Unternehmen daher nicht nur viel Kritik, sondern auch diverse Gerichtsurteile kassiert. Erst vor zwei Wochen verbot das Landgericht Frankfurt dem Unternehmen bis auf Weiteres die Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über den Dienst Uber Pop.
Immer noch Probleme mit der Versicherung
Doch nicht alle Probleme wären mit der neuen Regelung gelöst: „Die Haftungsproblematik bleibt“, sagt Verbraucherschützer Gollner. Und damit die Frage: Wer zahlt bei einem Unfall? Denn eigentlich müssen Autobesitzer ihrer Versicherung melden, wenn sie nicht mehr nur privat, sondern auch gewerblich mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Doch das wird teuer: Statt dreistelligen Beträgen im Jahr werden dann schnell dreistellige Beträge im Monat für eine Kfz-Haftpflicht fällig. Die Versuchung ist daher groß, einfach den neuen Einsatzzweck zu verschweigen. Mit der Folge, dass es bei einem Unfall Streit über die Schadensregulierung gibt.
Uber gibt zwar an, dass es für Unfälle eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat, die Schäden abdecken soll. Abgesehen davon, dass weder bekannt ist, welche Versicherung hier tätig werden soll, noch wie die Bedingungen sind, greift auch diese Zusatzversicherung nur in einem Teil der Fälle. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Versicherter unangemeldete gewerbliche Fahrten tätigt, Nachzahlungen verlangen. Und zwar unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.
Hürden konterte Uber in der Vergangenheit stets damit, dass Branche und Rechtslage eben alt und reformbedürftig seien. In Teilen will das auch Schmidt vom Taxiverband nicht von der Hand weisen. So könne man etwa darüber diskutieren, in Zeiten von Navigationsgeräten die Ortskenntnisprüfung abzuschaffen. Und auch eine freie Vergabe von Lizenzen sei zu befürworten – wenn die Unternehmen dann regelmäßig kontrolliert werden, um Schwarzarbeit zu verhindern.
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