: Polizei will mehr Bilder sehen
GEWALT Bei der BVG hat es 2012 weniger Straftaten als in den Vorjahren gegeben. Auswirkung der verlängerten Speicherfrist für Videoaufzeichnungen unklar
Die Zahl der in Bussen, Tram- und U-Bahnen sowie auf U-Bahnhöfen verübten Gewalttaten ist im vergangenen Jahr gesunken. Waren es 2010 rund 3.800 und 2011 knapp 3.900 Delikte, wurden 2012 in der Statistik 3.183 Straftaten gezählt. Erfasst werden Körperverletzungen, Raub, Nötigung und Sexualstraftaten. Die Zahlen gehen aus der Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck zur Videoüberwachung im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hervor.
Langenbrinck ist sich angesichts der gesunkenen Zahlen sicher: „Die Ausweitung der Videoüberwachung bei der BVG hat sich bewährt.“ Alle 173 U-Bahnhöfe sowie jede der 1.238 U-Bahnen sind heute mit Kameras ausgestattet, ebenso 80 Prozent der 1.341 Busse und die Hälfte aller 377 Straßenbahnen. Derzeit rüstet die BVG die Kamerasysteme an 18 Bahnhöfen mit Schwenk-, Neige- und Zoomtechnik auf, etwa an den Stationen Schönleinstraße und Gesundbrunnen. An der Friedrichstraße, in Alt-Tegel und am Kottbusser Tor sind diese Kameras bereits im Einsatz.
Längere Speicherzeit
Außerdem haben SPD und CDU im vergangenen Jahr die Speicherfrist der durch die BVG aufgezeichneten Bilder von 24 auf 48 Stunden verlängert. Zuvor, unter Rot-Rot, hatte die Linkspartei dieses Ansinnen der SPD verhindert. „24 Stunden sind ausreichend“, ist sich der Linken-Abgeordnete Hakan Tas weiterhin sicher. Überhaupt würden Kameras Menschen in Bedrohungssituationen nicht helfen. „Wir sind sehr dafür, dass die BVG mehr Personal einsetzen kann, was für tatsächliche Sicherheit der Menschen sorgt“, so Tas.
Tatsächlich ist noch nicht klar erkennbar, inwieweit sich die Verlängerung der Speicherfrist zum 1. Juni 2012 auf den Ermittlungserfolg der Polizei auswirkt. Zwar musste die BVG Anfragen der Polizei seltener zurückweisen, weil die Speicherfrist schon überschritten war: In den ersten fünf Monaten 2012 war dies noch 78 Mal der Fall, zwischen Juni und Dezember dann nur noch 49 Mal. Doch bei wie vielen Strafanzeigen angefordertes Videomaterial dann auch verwendet wurde, hat die Polizei 2012 überhaupt erstmals ausgewertet: Demnach spielten Kamerabilder bei 702 Tatverdächtigen eine Rolle. Nicht aufgeschlüsselt ist dabei, wie viele Verdächtige erst durch die Bilder identifiziert werden konnten und bei wie vielen sie schlicht ein Beweismittel für die angezeigte Tat waren.
Erkennbar ist dagegen, dass die Polizei infolge der ausgeweiteten Überwachung mehr Videomaterial anfordert: Die Zahl der Anträge an die BVG stieg von 1.700 (2010) auf 2.400 (2011) und 2.500 (2012). SEBASTIAN PUSCHNER
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