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Die Würde des Menschen wird neu berechnet

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Der Regelsatz von Hartz IV verstößt bei Kindern und Erwachsenen gegen das Grundgesetz. Er muss deshalb bis zum Jahresende neu berechnet und festgelegt werden

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat viel beanstandet und wenig versprochen. Die Hartz-IV-Sätze müssen zwar neu berechnet werden, so entschieden die Richter gestern, es ist aber völlig offen, ob Arbeitslosengeld-II-Empfänger und ihre Kinder am Ende auch mehr Geld bekommen.

Bei wie viel Euro das „menschenwürdige Existenzminimum“ liegt, ließen die Richter offen. Das ergebe sich nicht aus dem Grundgesetz, sondern müsse vom Gesetzgeber konkretisiert werden. Zum Existenzminimum gehören aber nicht nur Nahrung und Kleidung, sondern auch soziokulturelle Ausgaben für Theater, Medien und Sport. Bei der genauen Festlegung hat der Bundestag nun einen weiten Gestaltungsspielraum, er muss nur die einmal gewählte Rechenmethode konsequent und transparent umsetzen, so die Karlsruher Vorgabe.

Ändern wird sich am ehesten etwas bei den Hartz-IV-Sätzen für Kinder. Denn hier hat der Gesetzgeber den Bedarf bisher gar nicht eigenständig berechnet, sondern nur als 60-/70-/80-Prozent-Anteil vom ALG II der Erwachsenen festgelegt.

Auch die Politik ist am ehesten bereit, bei den Schulkindern draufzusatteln. „Die Bildung der Kinder ist heute der große Sieger“, sagte Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestern. Dabei regte sie an, auch über Sachleistungen nachzudenken. „Es könnte einen neuen Schulranzen geben statt Geld für einen neuen Schulranzen.“ Von der Leyen kritisierte jedoch den „ungeheuren Zeitdruck“. Aber die Kläger, unter ihnen der arbeitslose Journalist Thomas Kallay und seine heute 15-jährige Tochter, bekommen frühestens 2011 höhere Hartz-IV-Leistungen – wenn überhaupt. CHRISTIAN RATH

Schwerpunkt S. 2+3, Berlin S. 22

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