: Schmallippiger Senat
TRANSPARENZ CDU und Linke verklagen den SPD-Senat, weil der keine oder nur sehr knappe Antworten auf ihre parlamentarischen Anfragen gab. Am Mittwoch verhandelt das Landesverfassungsgericht
Bisweilen kann die Opposition ganz schön lästig sein mit ihrer ewigen Fragerei. Das hat bislang noch jede Regierung in Hamburg so gesehen und sich deshalb bemüht, parlamentarische Anfragen möglichst einsilbig zu beantworten. Der SPD-Alleinsenat allerdings sei besonders schmallippig, finden in trauter Eintracht CDU und Linke in der Bürgerschaft. Deshalb haben sie ihn vor dem Landesverfassungsgericht verklagt. Am Mittwoch verhandelt das höchste Hamburger Gericht über die Auskunftsfreude des Senats.
Im ersten Fall hatte der CDU-Abgeordnete Roland Heintze im Juni 2012 vom Senat Auskünfte erbeten über „anonyme Schreiben an die Steuerverwaltung“, mit denen etwaige Steuersünder nachträgliche Begleichung versehentlich nicht gezahlter Steuern angeboten haben könnten. Der Senat beschied Heintze: „Die wahllose Abfrage des Inhalts [...] überschreitet den Rahmen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerechts.“
Im November 2012 erkundigte sich die Linken-Abgeordnete Christiane Schneider nach dem Etat des Hamburger Verfassungsschutzes. Sie verwies darauf, dass die Landesregierung in Thüringen solche Angaben ganz offen in die Haushaltspläne einstelle, während der Hamburger Senat daraus ein Staatsgeheimnis mache, und stellte neun konkrete Fragen. Der Senat antwortete, er könne „aus Gründen des Staatswohls“ nicht antworten und würde überdies davon absehen, „das Regierungs- und Verwaltungshandeln anderer Bundesländer zu bewerten“.
So kärglich wollten sich weder Heintze noch Schneider abspeisen lassen und zogen vor das Verfassungsgericht. Ihre Erfolgschancen stehen nicht so schlecht, denn bereits im Dezember 2010 hatten Hamburgs höchste Richter in einem ähnlichen Fall die Rechte von Parlamentariern betont. Ironischerweise auf Klage des SPD-Abgeordneten Mathias Petersen gegen allzu wortkarge Antworten des damaligen schwarz-grünen Senats hatte das Gericht geurteilt, „formelhafte“ Antworten seien nicht ausreichend. Der Senat müsse inhaltlich begründen, warum er keine oder nur eine Teilantwort geben könne. Es gelte das Prinzip „so viel Antwort wie möglich“. SVEN-MICHAEL VEIT
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