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Motassadeq legt Revision ein

Bundesanwalt räumt dem Antrag seiner Verteidiger wenig Chancen ein

BERLIN dpa ■ Nach der Verurteilung von Mounir al-Motassadeq zu 15 Jahren Haft wegen Terrorhilfe wollen seine Verteidiger mit allen rechtlichen Mitteln weiter für den Marokkaner kämpfen. Rechtsanwalt Udo Jacob kündigte gestern an, noch im Laufe des Tages Revision gegen die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) einzulegen. Diese hat jedoch aus Sicht von Bundesanwalt Walter Hemberger wenig Chancen. „Strafmaßrevisionen haben selten Erfolg. Da müssen schon grobe Fehler passiert sein“, sagte er.

Das OLG verhängte Montagabend gegen den Helfer der Hamburger Todespiloten des 11. September 2001 die Höchststrafe, nachdem der BGH den 32-Jährigen im November wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt hatte. Deshalb könne der BGH allein die vom OLG verhängte Strafhöhe auf rechtliche Fehler überprüfen, so Hemberger. Motassadeqs Verteidiger wollen aber einen Freispruch erreichen. Anwalt Jacob räumte daher auch ein, dass eine Revision „eigentlich wenig Sinn macht“. Die Verteidigung wolle aber vor einem möglichen Gang an den Europäischen Gerichtshof alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Die Verteidiger hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vorzubereiten und dies mit neuen Zeugen für den Prozess begründet. Unter anderem wolle Motassadeqs Freund Abdelghani Mzoudi, der von ähnlichen Vorwürfen freigesprochen und nach Marokko ausgereist war, zu Gunsten ihres Mandanten aussagen.

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