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NPD-Aufmarsch bleibt vorerst verboten

■ Verwaltungsgericht bestätigt Verbot / Nun muß die nächste Instanz entscheiden / NPD hat nun Demonstration in Bremerhaven angemeldet / Auch dort wurde ein Verbot ausgesprochen

Die für Samstag geplante NPD-Demonstration bleibt nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts (VerwG) Bremen vorerst verboten. Die NPD hat inzwischen versucht, nach Bremerhaven auszuweichen. Doch auch dort wurde von der Ortspolizeibehörde ein Verbot der Alternativ-Veranstaltung verhängt.

Das VerwG Bremen teilte den Organisatoren der NPD am Mittwoch abend um 23 Uhr per Fax mit, daß ihr Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt wurde. Über das Verbot von zwei Gegendemonstrationen (Bündnis „Kein Nazi-Aufmarsch in Bremen und Betriebsrat von DaimlerChrysler) will das VerwG am heutigen Freitag entscheiden. Ebenfalls für heute wird die nächstinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zum NPD-Aufmarsch erwartet.

Gestern Mittag ging in Bremerhaven eine Anmeldung für eine Demonstration der NPD ein. Die Veranstaltung solle aber nur dann stattfinden, wenn das Verbot für Bremen aufrecht erhalten wird. Die Bremerhavener Behörden sprachen nach einer Lagebesprechung ein Verbot aus. Gegen dieses Verbot könnte die NPD nun erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Dort hatte sich die NPD aber gestern erst eine Abfuhr eingeholt. Das Gericht hatte das Verbot bestätigt. Nicht folgen wollte das Gericht in seiner Begründung dem Argument des Stadtamtes, von der NPD-Demo selbst sei Gewalt in unzumutbaren Ausmaßen zu erwarten. Allerdings sei am 1. Mai mit einem „Polizeinotstand“ zu rechnen. Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Rechtsextremen und Autonomen könnten aus Personalmangel nicht sicher verhindert werden. Dies gelte auch für den Fall, daß lediglich eine Kundgebung vor dem DaimlerChrysler-Werk veranstaltet würde.

Aus dem Beschlußtext geht hervor, daß die Polizei mit einem Großaufgebot von ungefähr 8.800 Beamte in den Einsatz gehen müßte. Für die NPD-Demonstration alleine werden 1.800 Beamte veranschlagt. Derzeit seien aber nur 4.800 Beamte aus Bremen und den anderen Bundesländern sowie des Bundesgrenzschutzes verfügbar.

Dieser hohe polizeiliche Aufwand muß gerechtfertigt werden. Das Landeskriminalamt Berlin habe einen Hinweis erhalten, wonach rechte „unabhängige Kameradschaften“ gezielt Auseinandersetzungen mit Polizei oder Gegendemonstranten suchen wollen, steht im VerwG-Beschluß. Dem Landesamt für den Verfassungsschutz lägen ähnliche Informationen vor. Zudem sei damit zu rechnen, daß in Tenever aus der Bevölkerung Straftaten gegen NPDler verübt werden könnten.

Konkrete Zahlenspiele darüber, wieviele gewaltbereite Demonstranten zu erwarten sind, liegen nur für die Gegendemonstrationen vor. Insgesamt geht die Polizei von 2.000 bis 2.500 gewaltbereiten „Störern“ aus. Aus Berlin werden laut einem Polizeibericht vom 23. April 800 bis 1.000 Autonome erwartet. Aus Bremen und umzu sollen weitere 150 bis 200 Autonome kommen.

Die Beschwerde gegen den VerwG-Beschluß würde noch im Lauf des gestrigen Tages beim OVG eingereicht, sagte der NPD-Pressesprecher Klaus Beier. Ein Sprecher des OVGs teilte mit, daß man auf die Beschwerde der NPD eingestellt sei und im Lauf des Freitags einen Beschluß herbeiführen könne. Falls auch dieses Gericht das Verbot bestätigt, bleibt der NPD noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht, wo sie auf die Einhaltung von Grundrechten pochen müßten. Eine dritte Entscheidung müßte dann innerhalb von wenigen Stunden herbeigeführt werden. Und dann könnte das Spiel für Bremerhaven von vorne losgehen.

Christoph Dowe

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