Kamikaze-Anwalt

■ Fahrerflucht und dreiste Lüge: Jurist nach Autounfall zu Geldstrafe verurteilt

Ruhe bewahren. Adressen austauschen. Und dann schnellstmöglich ab zum Rechtsanwalt. So bleibt ein Auffahrunfall teures Ärgernis und wächst sich nicht zu einem Kriminalfall aus. Klaus-Dieter Q. aber hat keine Ruhe bewahrt. Er ist davongebraust. Er hat auch keine Adresse hinterlassen. Und keinen Anwalt informiert. Denn Klaus-Dieter Q. ist selber Rechtsanwalt. Seit gestern allerdings ohne Fahrerlaubnis und mit Vorstrafe im Führungszeugnis: Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen Körperverletzung, Fahrerflucht und Vortäuschen einer Straftat zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Klaus-Dieter Q. hat es nicht einmal dabei belassen, am 6. Juli 2000 zunächst der vor ihm fahrenden Jasminca D. mittels Auffahren ein Schädeltrauma zuzufügen und sie anschließend mit den Verletzungen und stark beschädigtem Wagen auf der Lombardsbrücke sitzen zu lassen. Danach beging er, was er selbst eine „straflose Nachtat“ nennt, „wenn ich mir diesen kurzen rechtlichen Hinweis erlauben darf“, der Richter hingegen ein weiteres Vergehen: Er log. Behauptete gegenüber der Polizei, gar nicht selbst in seinem Wagen gesessen zu haben, dessen Kennzeichen Jasminca D. sich immerhin noch gemerkt hatte. Nicht er, sondern ein Mandant habe das Auto gefahren, sagte der Rechtsanwalt, der als Jurist sehr wohl wusste, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. Und der seine Stellung als Rechtsanwalt sogar noch auszunutzen versuchte. Durch den Kniff mit dem angeblichen Mandanten versuchte er, sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zu berufen und dessen Namen für sich zu behalten.

Genützt hat ihm das nichts. Denn Jasminca D. hat den Rechtsanwalt eindeutig als den Mann wiedererkannt, der ihren Peugeot fast zu Schrott gefahren hatte. Der verstrickte sich vor Gericht nicht in weitere Lügen. Da sagte er nichts. Zumindest nichts zu dem Fall. Oder zu Jasminca D., die nach dem Unfall mehrere Wochen ärztlich behandelt werden musste. Nur eines hatte er mitzuteilen: „Dass mein Auto 16 Jahre alt ist und aus besseren Zeiten stammt.“ Ganz, als wolle er die Anzahl der Tagessätze drücken. Elke Spanner