Bau der Suedlink-Trasse in Niedersachsen: Freifahrtschein für die Baggerschaufel
Um den Bau der Suedlink-Trasse zu beschleunigen, zahlt Betreiberfirma dem Kulturministerium eine Stelle. Archäologen warnen vorm Verlust von Kulturdenkmalen.
Foto: Swen Pförtner/dpa
Ein Kreis aus dunklen Stellen im Boden, wo einst ein Ringwall stand. Ein paar Scherben, die auf ein Grab hinweisen. Weil archäologische Funde oft unspektakulär aussehen, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fachleute sich Baustellen anschauen – bevor die Bagger rollen. Niedersachsen will dieses Gesetz ändern.
Die Fachwelt schlägt Alarm: Kulturschätze könnten unwiederbringlich verloren gehen. Die Regierung spielt das Risiko herunter. Pikant: Tennet und Transnet – Unternehmen, die zurzeit Energietrassen durch Niedersachsen bauen und daher an schnellen Verfahren interessiert sind, zahlen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzgesetz Geld an das Wissenschafts- und Kulturministerium.
Kulturminister Falko Mohrs (SPD) will die archäologische Prüfung nicht ganz streichen, aber in einem entscheidenden Punkt einschränken: Sie soll nur noch für die Stellen gelten, an denen bereits ein sogenanntes Bodendenkmal in einem Kataster eingetragen ist.
Das bedeute einen „Freifahrschein für die Baggerschaufel“, warnt das Bündnis Archäologie Niedersachsen. Denn der Großteil des archäologischen Erbes stehe nicht im Landeskataster, einfach weil es noch nicht entdeckt worden ist. „Alle diese Bodendenkmale wären vogelfrei“, sagt Lorenz Rahmstorf, Professor für Ur- und Frühgeschichte an der Uni Göttingen.
Jan Kegler, Leiter des archäologischen Forschungsinstituts bei der Ostfriesischen Landschaft
Die rot-grüne Landesregierung will mit dem neuen Gesetz das Bauen „einfacher, schneller, günstiger“ machen und erhält dafür Beifall von den Kommunalverbänden. „Oft führt der Denkmalschutz zu Verzögerungen von baulichen Entwicklungen, verteuert Investitionen oder verhindert diese sogar“, sagt Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, hält das System des Denkmalschutzes in jetziger Form für „heute so nicht mehr tragbar“.
Grundsätzlich habe die Archäologie gar kein Interesse daran, Dinge auszugraben, sagt Jan Kegler, Leiter des archäologischen Forschungsinstituts bei der Ostfriesischen Landschaft. „Am sichersten liegen die Dinge im Boden. So gesehen ist jede Ausgrabung ein Totalverlust.“
Doch die Wissenschaft wolle Bauvorhaben selbstverständlich nicht verhindern. „Wir sind bereit, unsere Denkmäler aufzugeben. Wir wollen sie nur vorher dokumentieren und die Fundstücke retten.“ Diesen Zweck habe das bisherige Gesetz 50 Jahre lang gut erfüllt. „Jetzt wird dieses Schwert abgeschliffen.“
Ministerium erklärt Forscher-Sorgen für gegenstandslos
Meist sprächen gute Gründe für eine Untersuchung, sagt Kegler: „Da hat vielleicht schon jemand etwas gefunden oder es ist eine Landschaft mit Hügeln und Wasser, die als Siedlungsplatz prädestiniert ist.“ Seiner Erfahrung nach gebe es zwar Baustopps durch alle möglichen Faktoren, aber kaum Verzögerungen durch den Denkmalschutz, wenn die Behörden frühzeitig eingeschaltet werden.
Das SPD-geführte Kultur- und Wissenschaftsministerium stellt sich dagegen auf die Seite der Kommunalverbände, die zu viele „ergebnislose Untersuchungen“ monieren: „Diese Ansicht wird von der Landesregierung gut nachvollzogen“, schreibt die Pressestelle.
Die Sorgen der Forschenden weist das Ministerium auf Anfragen aus dem Landtag wie von der taz lapidar zurück: Drohe die Zerstörung archäologischer Fundstellen? „Diese Gefahr wird von der Landesregierung nicht gesehen.“ Könnte es zu einem Verlust von Fundstellen kommen? „Unbemerkte Verluste könnten nur durch Ausgrabung der gesamten Landesfläche vermieden werden.“ Sollte es Zufallsfunde während bereits laufender Arbeiten geben, müssten die gemeldet und geborgen werden.
Auf die Nachfrage, wie jemand vom Bagger aus Scherben oder Bodenverfärbung erkennen solle, antwortet das Ministerium: „Wer einen Fund verschweigt, handelt ordnungswidrig. Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass sich Vorhabenträger an geltendes Recht halten.“
Wer nichts sehen will, sieht auch nichts
Archäologe Jan Kegler sagt dazu trocken: „Der klassische Satz im Proseminar lautet: Man findet nur, was man kennt. Außerdem: Man muss es sehen wollen.“ Und selbst wenn die Arbeiten sofort stoppten, sei der Fund sehr wahrscheinlich bereits teilweise oder vollständig zerstört, ergänzt Lorenz Rahmstorf. „Dabei steht der Erhalt von Denkmalen als Staatsziel in der niedersächsischen Verfassung.“
Bei den Recherchen rund um die Gesetzesänderung taucht immer wieder der Name Suedlink auf. Kritiker:innen sprechen bereits von einem „Tennet-Gesetz“, benannt nach der Betreiberfirma der Stromtrasse. Um erneuerbare Energie vom Norden in den Süden zu transportieren, werden allein in Niedersachsen auf 320 Kilometern rund 13 Millionen Quadratmeter Boden umgegraben, damit sind archäologische Funde und Grabungen fast unvermeidlich.
Dass die Trassenbetreiber Tennet und Transnet Interesse am Denkmalschutz haben, zeigt sich an einer Vereinbarung zwischen den Unternehmen und dem Ministerium, die der taz in Kopie vorliegt. Ziel ist laut Präambel, die „Durchführung der denkmalrechtlichen Fachaufsicht in der vom überragenden öffentlichen Interesse gebotenen Geschwindigkeit und Effizienz zu gewährleisten“.
Die Trassenbetreiber zahlen dafür eine monatliche Summe an das Ministerium, für „anfallende Mehraufwendungen einer denkmalrechtlichen Fachaufsicht“. Im Gegenzug verpflichtet sich das Ministerium, „eine etwaige gebotene Nachsteuerung vorzunehmen, um ein rechtmäßiges und zweckmäßiges Vorgehen im Rahmen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu gewährleisten“.
Die Macht der Kreise
Die geplante Gesetzesänderung, die noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen muss, würde die Hauptprobleme der Trassenplanung nicht lösen, glaubt der Archäologe Jan Kegler. Während ein einzelnes Baugebiet mit nur einer Denkmalbehörde abgesprochen werden muss, sind von Suedlink viele Kreise und Kommunen betroffen.
Und die bekommen durch die Neuerung sogar eine noch stärkere Rolle. „Eigentlich wäre es am besten, wenn das Land den unteren Denkmalbehörden dafür klare Richtlinien an die Hand gibt, um die Prozesse zu vereinheitlichen und damit zu beschleunigen“, sagt Kegler. „Dafür bräuchte es kein neues Gesetz, nur eine Verordnung.“
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