Arbeitskampf bei Lieferdiensten: Kein Streik ist illegal

Der Lieferdienst Gorillas entlässt massenhaft aktive Arbeitnehmer:innen. Die Entlassungen könnten rechtswidrig sein.

Mitarbeiter protestieren mit einer Lärm-Demo vor der Firmenzentrale.

Die einen machen Profite, die anderen Lärm Foto: imago

BERLIN taz | Seit Monaten toben beim Lieferdienst Gorillas nun die Arbeitskämpfe. Immer wieder legten Beschäftigte ihre Arbeit nieder, um etwa gegen zu schwere Rucksäcke oder die Kündigung von Kol­le­g:in­nen zu protestieren. Letzte Woche machte das Unternehmen damit auf rabiate Weise Schluss: Laut der Gewerkschaft Verdi feuerte das Unternehmen bis zu 350 Fahrradkuriere – Rider genannt –, die sich zumeist zuvor an den Arbeitskämpfen beteiligt hatten.

Doch handelt es sich beim Streikrecht nicht um ein grundgesetzliches Menschenrecht? Die Sache ist wohl etwas komplizierter, da die Arbeitsniederlegungen der Beschäftigten spontan geschahen. Bis heute hat keine Gewerkschaft den Arbeitskampf formal übernommen. Solche „wilden Streiks“ sind laut deutschem Arbeitsrecht formal illegal.

Dass wilde oder auch politische Streiks in Deutschland illegal sind, liege an der Rechtsprechung der Nachkriegszeit, sagt Martin Bechert. Diese sei stark von der NS-Vergangenheit vieler damaliger Rich­te­r:in­nen geprägt gewesen. Der Arbeitsrechtsanwalt vertritt 20 der gefeuerten Gorillas-Rider, die sich gegen ihre Kündigungen wehren wollen. Bechert glaubt dennoch, dass wilde Streiks auch in Deutschland legal seien. Inzwischen gelte auch hier die Europäische Sozialcharta – und nach dieser sei Streiken auch ohne gewerkschaftliche Organisation legitim.

Verbindlich zu klären wäre die Frage wohl nur in einem langwierigen und grundsätzlichen Gerichtsprozess. Zu diesem werde es aber gar nicht erst kommen, so Bechert. Denn die Kündigungen seien schon aus viel simplerem Grund „haltlos“: Viele der Rider wurden zuvor nicht abgemahnt. Noch klarer sei die Rechtslage bei denjenigen seiner Mandant:innen, die auf einer Vorschlagsliste für die laufende Betriebsratswahl standen.

Turbokapitalistische Geschäftspraktiken

Bechert glaubt, Gorillas sei sich darüber bewusst, dass das Unternehmen vor Gericht kaum eine Chance besäße. Es setze darauf, dass sich die Mehrheit der Rider nicht wehren werde. Viele seien Mi­gran­t:in­nen, die nicht ein halbes Jahr auf ein Urteil des Arbeitsgerichts warten könnten. „Sie müssen essen, also suchen sie sich notgedrungen einen neuen Job“, so Bechert. Gorillas bediene sich der „turbokapitalistischen Geschäftspraktik, jeden, der einem aus welchem Grund auch immer nicht passt, rauszuschmeißen“.

Auflösen könne den Schlamassel die Gewerkschaft Verdi. Würde sie den Streik formal übernehmen, wäre er nachträglich legitimiert, sagt Bechert – auch die Kündigungen wären damit rechtswidrig. Die Gewerkschaft aber lehnt das ab. Verdi-Pressesprecher Andreas Splanemann betonte zwar gegenüber der taz, dass er die Massenentlassungen von Gorillas für eine „absolute Sauerei“ hält. Es sei dennoch „falsch“ von den Ridern gewesen, sich für wilde Streiks zu entscheiden.

Der „richtige Weg“, um sich gegen die Schwere von Rucksäcken oder die Kündigung von Kol­le­g:in­nen zu wehren, ginge über einen Betriebsrat, in dem derlei Probleme „gemeinsam mit dem Arbeitgeber angegangen“ werden könnten. Wer für solche Ziele streike, liege „quer zum deutschen Arbeitsrecht“, so Splanemann: „Dass es hier keine politischen Streiks gibt, schützt ja auch die deutsche Wirtschaft und damit Arbeitsplätze.“

Zwischen den Vorstellungen der Rider und der traditionellen Gewerkschaften liegen also Welten. Es sei für viele aus Lateinamerika oder Südeuropa stammende Rider „unverständlich, dass in Deutschland Arbeitskämpfe nur sehr eingeschränkt erlaubt sind“, sagt auch Bechert. Verdi hofft dennoch auf Mitgliederzuwachs. „Dann können die Ar­beit­neh­me­r:in­nen kollektiv für Lohnverbesserungen eintreten“, so Splanemann.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.