Antisemitischer Messerangriff in Berlin: 13 Jahre Haft für Attacke am Holocaust-Mahnmal
Weil er ihn für einen Juden hielt, brachte Wassim Al M. einen spanischen Touristen in Berlin fast um. Für die Tat muss er jetzt lange ins Gefängnis.
Das Berliner Kammergericht hat den 20-jährigen Wassim Al M. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er nahe dem Berliner Holocaustmahnmal auf einen spanischen Touristen eingestochen hat. Das Gericht sah Antisemitismus als Motiv für die Tat, die sich im Februar 2025 ereignet hatte. Al M. wurde außerdem wegen schwerer Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Er habe sich im Auftrag der islamistischen Terrororganisation IS gewähnt. Das Opfer wurde bei dem Angriff schwer verletzt und überlebte nur knapp.
Mit Spannung war insbesondere erwartet worden, ob das Gericht ein Urteil auf Grundlage des Erwachsenen– oder des deutlich milderen Jugendstrafrechts sprechen würde. Möglich gewesen wäre je nach geistiger Reife beides, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war und damit als Heranwachsender galt. Das Gericht entschied sich nun für das Erwachsenenstrafrecht, blieb aber deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte sich für sieben Jahre Haft nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Al M., der in Leipzig wohnte, am 21. Februar 2025 mit dem festen Plan nach Berlin gekommen sei, Juden zu töten. Für einen solchen habe er den spanischen Touristen Iker M. gehalten, der sich mit Freund*innen das Mahnmal angeschaut habe. Im Stelenfeld schlich sich Al M. von hinten an sein Opfer an und schnitt ihm die Kehle auf. Er verletzte das Opfer noch einmal an der Hand, als dieses sich vor weiteren Stichen zu schützen suchte. Al M. rief noch „Allahu akbar“, auf Deutsch: „Gott ist groß“, und floh anschließend.
Das Opfer Iker M. schleppte sich schwer verletzt aus dem Areal des Mahnmals, wo Passant*innen erste Hilfe leisteten und Wachmänner der nahegelegenen amerikanischen Botschaft die Rettungskräfte riefen. Er wurde in ein künstliches Koma versetzt und operiert. Bei einer Aussage während des Gerichtsprozesses berichtete Iker M. von einer posttraumatischen Belastungsstörung, Albträumen, großen Narben und davon, bis heute nicht arbeiten zu können. „Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt überlebt hat“, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Donnerstag.
2023 aus Syrien nach Deutschland gekommen
Dem Täter Al M. gelang es nach der Tat zunächst, sich der Polizei zu entziehen. Blutverschmiert stellte er sich nach mehreren Stunden Beamten in der Nähe des Mahnmals. In seinem Rucksack fanden die Behörden unter anderem die Tatwaffe, ein rund 20 Zentimeter langes Messer. Seitdem saß Al M. in Untersuchungshaft.
Al M. war 2023 als Asylbewerber aus Syrien nach Deutschland gekommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sprach ihm einen befristeten Schutztitel zu. Kurz vor seiner Tat hatte Al M. versucht, Kontakt mit Mitgliedern der Terrororganisation IS aufzunehmen und ein Video verschickt, in dem er sich als Kämpfer andiente. Im Gerichtssaal hatte Al M. sich nicht geäußert. Sein Anwalt hatte zwischenzeitlich nur mitgeteilt, sein Mandant bedauere „was geschehen sei“.
Die Tat hatte im Februar eher wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, wohl auch weil zwei Tage später die Bundestagswahl stattfand. Sie reihte sich ein in eine Kette von Gewalttaten mit Geflüchteten als Tätern oder Tatverdächtigen.
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