Antisemitische Diskriminierung: Hummus mit hebräischem Akzent bestellt
Ein Restaurant in Prenzlauer Berg soll einen Besucher abgewiesen haben, weil er ein Wort hebräisch aussprach. Der Betroffene hat nun Klage erhoben.
Weil ein Gast das Wort „Hummus“ hebräisch aussprach, soll ein Restaurantmitarbeiter sich geweigert haben, ihn zu bedienen. Diesen Vorwurf erhebt die Beratungsstelle Ofek e. V. gemeinsam mit dem Betroffenen. Ofek berät und begleitet in Fällen von antisemitischer Gewalt und Diskriminierung.
Der Vorfall selbst soll sich Mitte Februar ereignet haben, als der Gast in einem Restaurant in Prenzlauer Berg Essen bestellte. Der Restaurantmitarbeiter habe ablehnend auf die Bestellung und auf die Aussprache des Gastes reagiert. Er soll geantwortet haben: „Chummus ist ein israelisches Wort, wir sind hier in einem palästinensischen Ort, wir sagen Hummos.“ So schilderte der Betroffene es gegenüber Ofek. Der Kellner soll seine Ablehnung außerdem mit „Gestik und Mimik“ gezeigt haben.
Der Gast soll daraufhin gesagt haben, dass er aus Israel stamme. Er soll den Kellner gefragt haben, ob dies der Grund sei, warum er ihn nicht bedienen wolle. „Dann bitte nicht“, soll der Restaurantmitarbeiter gesagt und auf die Tür gezeigt haben. „In dem darauffolgenden Wortwechsel machte der Mitarbeiter deutlich, dass er dem Kläger eine bestimmte politische Haltung aufgrund seiner Herkunft zuschrieb“, erklärt Ofek.
Aus Sicht der Beratungsstelle hat der Restaurantmitarbeiter den Gast damit aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt und ihn antisemitisch diskriminiert. Am Mittwoch hieß es von Ofek, dass sie den Gast daher nun auch bei einer Klage gegen das Restaurant unterstützen werden. Zuvor habe der Betroffene sich mit einer Diskriminierungsbeschwerde an das Restaurant gewandt. Als diese unbeantwortet blieb, habe auch ein Anwalt im Namen des Klägers das Restaurant zu einer Entschuldigung aufgefordert. Doch auf beides habe das Restaurant bisher nicht reagiert.
Gesellschaftlicher Ausschluss
Vor dem Amtsgericht Mitte wolle der Betroffene Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen. Das AGG schützt etwa vor Benachteiligungen in Beruf und Alltag, auch wenn etwa „öffentlich angebotene Dienstleistungen“ verwehrt werden. Das Restaurant äußerte sich zu dem Vorfall gegenüber der taz nicht.
Marina Chernivsky, Geschäftsführerin der Beratungsstelle OFEK e. V.
„Meine Freundin und ich wollten einfach nur Hummus essen“, heißt es vom Kläger. Es sei eine zutiefst demütigende Erfahrung gewesen, „wegen meines hebräischen Akzents und meiner Herkunft aus einem Restaurant verwiesen zu werden“, sagt er. „Ich glaube, dass Essen Menschen zusammenbringen und Brücken zwischen ihnen bauen sollte, deshalb hat es mich besonders verletzt.“
Ofek-Geschäftsführerin Marina Chernivsky zufolge steht der Fall „exemplarisch für zahlreiche Diskriminierungsfälle“, die die Beratungsstelle seit dem 7. Oktober 2023 begleitet. „Er verdeutlicht die zunehmende soziale Isolation und den gesellschaftlichen Ausschluss, von denen viele israelische und jüdische Menschen in Deutschland seitdem betroffen sind“, erklärt Chernivsky. „Antisemitismus schränkt die gleichberechtigte Teilhabe jüdischer Menschen am gesellschaftlichen Leben ein – durch offene Anfeindungen ebenso wie durch subtile Formen der Diskriminierung“, sagt sie.
Allein in Berlin hätte Ofek zuletzt Menschen in 7 Fällen wegen verweigertem Zugang und Ausschluss von Dienstleistungen beraten. Die Beratungsstelle unterstütze Ratsuchende dabei, ihre „Rechte zu kennen und wirksam durchzusetzen“, erklärt Chernivsky. Das Gerichtsverfahren sei bedeutsam, denn „die praktische Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes für Betroffene“ sei weiterhin „mit hohen Hürden verbunden“, kommentiert die Ofek-Geschäftsführerin.
Größeres Medienecho fand vor einigen Jahren die Klage der Sintiza Kelly Laubinger aus Schleswig-Holstein. Sie hatte ein Fitnessstudio in Neumünster verklagt, weil es ihr wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit die Aufnahme verweigert hatte. Und Laubinger war mit ihrer Klage erfolgreich: Das Amtsgericht Neumünster verurteilte den Fitnessstudiobetreiber zur Zahlung eines Schmerzensgelds.
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