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Antidiskriminierungsstelle des BundesDie stille Behörde

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet seit Jahren ohne Leitung – kaum wahrnehmbar und trotzdem an der Belastungsgrenze.

Kampf gegen Diskriminierung auf der Straße: Demo gegen Rassismus in Gedenken an George Floyd Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

Berlin taz | Als Bernhard Franke Anfang Juni vor die Presse tritt, sind die großen Black-Lives-Matter-Proteste in vielen deutschen Städten gerade drei Tage her. Für eine kurze Zeit wird in Deutschland ein breite Rassismusdebatte geführt. Frankes Behörde, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), ist oberste Beratungsstelle für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung. Er stellt den Jahresbericht für 2019 vor. „Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug“, fasst Franke zusammen. Fest steht: Es wenden sich jedes Jahr mehr Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle.

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Trotzdem ist es wohl nur ein kleiner Anteil der tatsächlichen Menge an Menschen, die tagtäglich Diskriminierung erleben. Etwa 4.250 Anfragen erhielt die ADS im vergangenen Jahr – knapp 16 pro Tag. Die Antidiskriminierungsstelle hat Probleme, in der Bevölkerung wahrgenommen zu werden.

Ein Grund: Seit 2018 ist die Leitung der Stelle unbesetzt. Franke ist nur kommissarischer Leiter. Das liegt maßgeblich an Fehlern der SPD und des Bundesfamilienministeriums, an das die Stelle angegliedert ist. Die ADS ist zwar fachlich unabhängig, die Auswahl ihrer Leitung liegt aber im Zuständigkeitsgebiet von Franziska Giffey, der sozialdemokratischen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im April 2018 schlug sie dem Kabinett ihre Parteifreundin Nancy Böhning für das Amt vor. Böhning war davor als Geschäftsführerin der Partei abgesetzt worden. Ihr geplanter Wechsel an die Spitze der Antidiskriminierungsstelle macht den Eindruck einer innerparteilichen Entschädigung.

Ein „Armutszeugnis“

Kurz nachdem die Auswahl bekannt wird, klagen zwei Mitbewerberinnen. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagt daraufhin im Februar 2019 in erster Instanz die Ernennung Böhnings. In seiner Begründung rügt das Gericht das Besetzungsverfahren deutlich. Es sei mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen „Prinzip der Bestenauslese“ nicht vereinbar. Die Auswahl sei außerdem nicht „ergebnisoffen geführt“ worden. Einen Monat später trifft das Oberlandesgericht in Münster die gleiche Entscheidung.

Mehr als ein Jahr lässt sich das Familienministerium daraufhin Zeit, bis es im Juni 2020 bekanntgibt, nicht mehr an Böhning festzuhalten. Die ist unterdessen schon längst als Referentin bei der IG Metall tätig. Für eine neue Auswahl fehle jedoch momentan die „Rechtssicherheit“, erklärt eine Sprecherin. Das Ministerium stehe vor zwei verschiedenen Gerichtsentscheidungen. Deswegen will man nun ein neues Besetzungsverfahren entwickeln. Dazu wurde ein „regierungsinterner Austausch“ angestoßen. Ob in dieser Legislaturperiode aber noch eine Leitung gefunden wird, ist unklar.

Bei der Opposition herrscht darüber Unverständnis: „Man nimmt der ADS die Möglichkeit, die Stimme zu erheben“, sagt Ulle Schauws, queer- und frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Die Entscheidung, nicht mehr an Böhning festzuhalten, hätte das Ministerium schon viel eher treffen können, ist Schauws überzeugt. Die zuständige Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut sieht das ähnlich: Es sei ein „Armutszeugnis“, dass der Chefposten nach wie vor vakant ist.

Franke selbst beschreibt die Lage weniger dramatisch: „Dass ich nur kommissarischer Leiter bin, schränkt die Arbeit der Stelle inhaltlich nicht ein“, sagt er. Allerdings sei er als Person nicht öffentlich bekannt und habe deshalb eine „geringere Wirkmächtigkeit“.

Zahnlose Gesetzesgrundlage

Genau darin sieht auch seine Vorgängerin das Problem. Christine Lüders leitete die ADS von 2010 bis 2018 und schaffte es, die Behörde immer wieder mit Vorschlägen in die Schlagzeilen zu bringen. Zwar würden Franke und seine Mitarbeiter*innen hervorragende Arbeit leisten, so Lüders. Es fehle aber jemand, der mit starkem Mandat kämpft. „Die Antidiskriminierungsstelle ist durch das Offenhalten dieser Position eine lame duck geworden“, sagt sie.

Doch die Behörde ist nicht erst durch die fehlende Leitung gelähmt. Auch ihre juristische Basis, das deutsche Antidiskriminierungsrecht, ist vergleichsweise schwach. 2006 ist die Stelle im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingeführt worden – als Beratungsangebot für Betroffene und zur Koordinierung von Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Das passierte erst auf Drängen der EU, eine entsprechende Richtlinie in Deutschland umzusetzen. CDU und FDP wehrten sich lange vehement.

Im europäischen Vergleich ist das deutsche Recht noch immer zahnlos, die Antidiskriminierungsbehörde klein und mit wenigen Kompetenzen ausgestattet. Selbst wenn Betroffene also von der ADS wissen und sich an sie wenden, kann die Behörde ihnen in vielen Fällen gar nicht helfen.

„Wir waren wahnsinnig spät dran und wir sind ziemlich schwach, was dieses Gesetz angeht.“ So fasst es die Journalistin Ferda Ataman zusammen, die selbst zwei Jahre lang als Referatsleiterin in der Antidiskriminierungsstelle gearbeitet hat und jetzt im Beirat der Behörde sitzt. Ihr größter Kritikpunkt: ein fehlendes Verbandsklagerecht.

Das sichtbarste Problem bleibt die fehlende Ausstattung der Behörde

Damit könnte die ADS bei einer Häufung ähnlicher Vorfälle die Betroffenen kollektiv rechtlich vertreten. Auch die Behörde selbst fordert diese Möglichkeit seit über vier Jahren öffentlich. Im Bundestag gibt es dafür allerdings keine Mehrheit. Union und FDP lehnen den Vorschlag ab.

Das sichtbarste Problem bleibt aber die fehlende Ausstattung der Behörde. Momentan verfügt die ADS über 27 Planstellen. Diese Beamt*innen sind zuständig für Forschung, Beratung und Kampagnen zu fünf verschiedenen Diskriminierungsformen – und das für die gesamte Bundesrepublik. Das britische Äquivalent zählt dagegen beispielsweise über 201 Mitarbeiter*innen.

Auch die Zahl der Beratungsanfragen an die ADS ist niedrig. Sie steigt aber stetig an – während der Coronapandemie noch einmal bedeutend schneller: „Wir hatten dieses Jahr bereits Mitte August mehr Beratungsanfragen als im gesamten Vorjahr“, berichtet Franke. Ohne mehr Mittel und Stellen sei das für die kleine Behörde bald nicht mehr zu schaffen. „Wir sind am Limit“, sagt Franke.

Mehr Geld und Personal – das unterstützen auf Anfrage zwar alle demokratischen Parteien im Bundestag. Passiert ist bisher aber wenig. „Ich rege mich eigentlich am meisten darüber auf, dass es so wenige aufregt“, sagt die Grüne Schauws, die sich im Parlament schon lange mit der ADS auseinandersetzt. „Wenn der Beauftragte für sexuellen Missbrauch der Bundesregierung nicht besetzt wäre, was glauben Sie, was dann los wäre“, fragt sie.

Die Antidiskriminierungsstelle hat einen schweren Stand. So berichtet Ferda Ataman, dass selbst andere Bundesbehörden die ADS oft übergehen oder vergessen würden. Franke drückt es etwas galanter aus: „Wir haben Erfahrung darin, uns immer wieder in Erinnerung rufen und eine Beteiligung einfordern zu müssen.“

Letzte Hoffnung: Unabhängigkeit

Eine Lösung sehen manche darin, die ADS zu einer unabhängigen Behörde zu machen. Ein dementsprechender Antrag wurde nach taz-Informationen in der letzten Sitzung des Beirates der Stelle Ende August diskutiert. In dem internen Papier wird vorgeschlagen, die ADS zur obersten Bundesbehörde zu erheben – auf eine Stufe mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Die Antidiskriminierungsstelle könnte dann eigene Personalentscheidungen treffen und wäre unabhängig vom Familienministerium. Außerdem würde die Leitung direkt vom Bundestag gewählt werden. Im Beirat habe der Vorschlag große Zustimmung gefunden, heißt es.

Bis Ende Oktober will auch die Bundesregierung umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschließen. Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau hatte die Regierung dafür einen Kabinettsausschuss ins Leben gerufen. Der Ausschuss würde die „erhebliche politische Bedeutung“ unterstreichen, die man dem Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus beimesse, betont die Regierung in einer Pressemeldung.

Die Antidiskriminierungsstelle, die wichtigste staatliche Wissensquelle zum Thema Rassismus, ist trotzdem kein ständiger Gast im Ausschuss – anders als beispielsweise der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder.

Doch obwohl die ADS nicht dauerhaft mit am Tisch sitzt: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ihr in den Plänen eine wichtige Rolle zukommen wird. In der Behörde besteht jedenfalls die Hoffnung, dass die Bundesregierung die Möglichkeit nutzt, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Antidiskriminierungsstelle gleich umfassend zu reformieren.

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