Anti-Terror-Datei vor Gericht: Wie viel Trennung muss sein?
300.000 Mal wurde die Anti-Terror-Datei seit 2007 abgefragt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Zusammenarbeit gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Verhandlung über die Anti-Terror-Datei kommt in einem heiklen Moment. Während nach dem NSU-Desaster fast alle politischen Kräfte nach besserer Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz rufen (siehe Interview), soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit Dienstag klären, ob diese inzwischen schon zu weit geht.
Die Anti-Terror-Datei wurde 2006 von der großen Koalition beschlossen. Ursprünglich wurde sie Islamisten-Datei genannt, dann aber auf den gesamten „internationalen Terrorismus“ erweitert. Neben Islamisten finden sich zum Beispiel auch kurdische PKKler in der Datei. Insgesamt sind rund 16.800 Personen in der Datei gespeichert, von denen aber nur 3.400 in Deutschland leben.
Für die Anti-Terror-Datei werden keine neuen Daten erhoben. Sie dient vielmehr als Wegweiser im Dschungel von 38 deutschen Sicherheitsbehörden, die sich in Bund und Ländern mit dem internationalen Terrorismus beschäftigen. Wenn zum Beispiel das Bundeskriminalamt (BKA) wissen will, ob der Verfassungsschutz etwas über eine bestimmte Person gespeichert hat, dann muss die Polizei nicht mehr 16 Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz fragen, sondern sieht in der Datei gleich, wo Informationen liegen – so zumindest die Theorie.
Die Datei wird viel genutzt. Von 2007 bis 2011 gab es bereits 300.000 Anfragen, berichtete Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Karlsruhe. BKA-Chef Jörg Ziercke ergänzte, jede Woche gebe es 1.200 Anfragen. Insgesamt habe es schon 1,5 Millionen Treffer gegeben, das heißt Hinweise auf Datenbestände. Die meisten Fragen kommen von der Polizei, die Informationen der Geheimdienste nutzen will. Aber auch der Verfassungsschutz profitiere, betonte dessen Präsident Hans-Georg Maaßen, „so sehen wir, welche Informationen der Bundesnachrichtendienst hat“.
Allerdings wurde bislang mit Hilfe der Anti-Terror-Datei kein Terrorist entdeckt und kein Anschlag verhindert. „Ganz so einfach ist das nicht“, betonte Minister Friedrich. Hauptvorteil sei die verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden.
Routinierter Dateirundlauf
Viele Anfragen an die Anti-Terror-Datei haben ihren Ursprung in Auskunftsersuchen von ausländischen Sicherheitsbehörden, die um deutsche Hilfe bitten, berichtete BKA-Chef Ziercke. „Da fragen wir routinemäßig in unserem Dateirundlauf auch die Anti-Terror-Datei ab.“
Geklagt hat Robert Suermann, ein pensionierter Oldenburger Richter. Er warnte: „Diese Datei geht zu weit.“ Für die Aufnahme genüge es, wenn jemand als „Befürworter“ von Gewalt gilt, auch die „Unterstützer von Unterstützern“ des Terrorismus könnten dort erfasst werden, „und auch deren Kontaktpersonen“, kritisiert Suermann. „So können auch ganz unschuldige Personen in der Datei landen.“
Innenminister Friedrich rechtfertigte die Datei: „Die Sicherheit möglichst vieler zu sichern, verlangt manchmal auch, die Rechte einiger einzuschränken.“ Nach wie vor seien islamistische Anschläge in Deutschland „jederzeit möglich“. Die Anti-Terror-Datei sei aber eine „Antwort mit Augenmaß“. Sie führe Informationen nicht generell zusammen, sondern nur, wo dies erforderlich sei.
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen, ob das Grundgesetz ein Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste enthält. Die Alliierten hatten nach dem Zweiten Weltkrieg eine solche Trennung gefordert, um eine Machtballung wie bei der Gestapo der Nazis künftig zu verhindern. Bisher gilt das Trennungsgebot nur auf Grundlage einfacher Gesetze.
Kläger Suermann glaubt, dass das Trennungsgebot durch den Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz verletzt ist, weil die Polizei so an Daten kommt, die sie selbst nicht erheben dürfte.
Sollte Karlsruhe ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot aufstellen, wäre dies schon ein großer Erfolg für Suermann. Vermutlich würde es sich aber auf eine Trennung der Organisation und der Aufgaben beschränken. Schließlich dürfen Verfassungsschutz und Polizei schon bisher Informationen austauschen. Die Anti-Terror-Datei soll den Informationsfluss nur erleichtern.
Vermutlich werden die engagiert und kritisch fragenden Verfassungsrichter aber Detailkorrekturen an der Anti-Terror-Datei fordern. Zum Beispiel könnten sie verbieten, gutgläubige Kontaktpersonen in die Datei aufzunehmen.
Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.
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