Anti-LGBTQI-Gesetz in Uganda: Queer sein bleibt strafbar
2023 verabschiedete Uganda ein Gesetz gegen Homosexualität. Menschenrechtsaktivist:innen klagten. Das Verfassungsgericht wies das nun ab.
Es lehnte damit eine Klage verschiedener ugandischer Nichtregierungsorganisationen, Rechtswissenschaftler und Akademiker ab, die im Juni 2023 vor das Verfassungsgericht des Landes gezogen waren, um das sogenannte „Anti-Homosexualitätsgesetz“ als verfassungswidrig zu kippen. Das Gericht hatte im Dezember 2023 mit der Verhandlung begonnen.
Eines der härtesten Anti-LGBTQI-Gesetze weltweit
Ugandas Parlament hat im März 2023 das Gesetz verabschiedet – und zwar fast einstimmig. Nur zwei von 389 Abgeordneten waren dagegen. Als Grund, warum Uganda ein solches Gesetz überhaupt benötigt, wurde im ersten Gesetzentwurf damals dargelegt: „Um die Kapazitäten des Landes zu stärken, inneren und äußeren Bedrohungen der traditionellen, heterosexuellen Familie zu begegnen“.
Es ist eines der härtesten Gesetze gegen die LGTBQ+-Gemeinde weltweit und sieht in einigen Fällen sogar die Todesstrafe vor: „Eine Person, die die Straftat der schweren Homosexualität begeht, muss im Fall einer Verurteilung den Tod erleiden“, steht darin. Die Todesstrafe wird in Uganda schon lange nicht mehr vollstreckt, insofern bedeutet dies in der Praxis lebenslange Haft.
Unter „schwerere Homosexualität“ verstehen die ugandischen Gesetzeshüter unter anderem homosexuelle Akte mit Minderjährigen, Alten oder Menschen mit Behinderungen.
Heftige Kritik aus dem Ausland
Das Gesetz war Ende Mai vergangenen Jahres durch die Unterschrift von Präsident Yoweri Museveni in Kraft getreten, der daraufhin viel Kritik aus dem westlichen Ausland einstecken musste. Die USA erließen Visa-Restriktionen gegen zahlreiche Parlamentarier Ugandas. Die Weltbank kündigte an, Uganda keine Kredite mehr zu erteilen. Doch Museveni wies all diese „Einmischung von Außen“, wie er es nannte, empört von sich. Seitdem sucht er deutlich die Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin, der die LGBQI-Menschen jüngst mit „Terroristen“ gleichsetzte.
Bereits zuvor war Homosexualität verboten – ein Erbe der Kolonialzeit. Die britischen Kolonialherren hatten 1950 im Strafgesetzbuch Homosexualität unter Strafe gestellt. Doch Ugandas Gesetzgebern geht dies nicht weit genug. Bereits vor zehn Jahren wurde ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der den Straftatbestand verschärft. 2013 war dieses Gesetz vom Parlament verabschiedet worden, wurde 2014 letztlich aber vom Verfassungsgericht gekippt.
Sexuelle Orientierung als Kündigungsgrund für Vermieter
Immerhin, dieses Mal erklärte das Gericht das Gesetz zwar als verfassungskonform, doch korrigierte es einige besondere Paragrafen, die das ganze soziale Umfeld der LGBTQI-Gemeinde mitkriminalisiert hätte. Darunter das Verbot von Vermietern, Wohnungen oder Büroräume an Menschen und Organisationen aus der LGBTQI-Community zu vermieten. Diese Klausel hatte im vergangenen Jahr dafür gesorgt, dass zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die sich im Kampf gegen HIV/Aids engagieren, von ihren Vermietern auf die Straße gesetzt wurden, weil sich unter ihren Patienten auch ein paar HIV-positive LGTBQI-Menschen befanden.
Auch sind nun laut den jüngsten Anpassungen durch das Verfassungsgericht Eltern, Freunde oder entfernte Verwandte nicht mehr verpflichtet, die LGBTQI-Person bei der Polizei anzuzeigen, wenn sie sich ihnen gegenüber outed. Dies hatte vor allem Familienangehörige stark verunsichert, die nicht wussten, wie sie nun mit dem neuen Gesetz umgehen sollen, wenn sich quasi die ganze Familie mit strafbar macht. Zahlreiche LGBTQI-Menschen hatten in den vergangenen Monaten der taz berichtet, wie sehr sie sich sozial isoliert fühlen und dadurch auch an Depressionen leiden.
Nicholas Opiyo, Ugandas berühmtester Menschenrechtsanwalt, der das vorherige Gesetz 2014 erfolgreich vor dem Verfassungsgericht gekippt hatte und auch jetzt zu den Klägern zählte, zeigte sich auf der Plattform X optimistisch: „Wir werden sehen, welche Schritte wir als nächstes unternehmen können“, verkündete er.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Schwedens Energiepolitik
Blind für die Gefahren