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Anschlag auf den CSD BerlinWie konnte das passieren?

Bevor es zum islamistischen Angriff auf dern Berliner Christopher Street Day kam, ging viel schief. Puzzlestücke einer Katastrophe.

Frederik Eikmanns

Aus Berlin

Frederik Eikmanns

Auch nachdem er schon mehrere Menschen überfahren hatte, trat der Täter weiter aufs Gaspedal. 350 Meter raste er durch Gruppen nahe der zentralen Berliner CSD-Feier. Dann stieg er aus und attackierte Beistehende mit einer Machete. Wie wird man so?

Die Irrungen eines jungen Mannes

Nach allem, was bekannt ist, war Abdul B.s Lebensgeschichte eine Aneinanderreihung von Rückschlägen. Er wurde 2005 in Berlin geboren, schon in der Grundschule fiel er offenbar mit Gewalt auf. Behörden versuchten ihn in Förderprogrammen unterzubringen und Psychiater einzuschalten.

Mit 14 Jahren soll er einen Mitschüler verprügelt haben, wenig später raubte er eine Person an einer Bushaltestelle aus. Dafür wurde B. 2022 erstmals verurteilt. Etwa zu dieser Zeit fiel er auch den Sicherheitsbehörden wegen Kontakten in die salafistische Szene auf.

Die Rolle seiner Eltern in alledem ist verworren. Der Spiegel hat den Vater wenige Stunden nach der Tat interviewt, eine medienethisch umstrittene Sache. Der Vater gab sich in dem Gespräch als liberaler Mann, der versucht habe, seinen Sohn zu retten. Doch es gibt Hinweise, dass die Eltern systematisch die Kooperation mit Schule und Jugendamt verweigerten, als sich die Probleme häuften.

Auch die Behauptung des Vaters, seine Familie habe nichts mit Islamismus zu tun, stimmt so absolut wohl nicht. Zwei Cousins des Täters gehörten offenbar zum sogenannten Islamischen Staat (IS), jener Organisation, in deren Namen auch B. später seinen Anschlag begehen sollte.

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Einiges deutet darauf hin, dass Abdul B.s Familie zerrissen war zwischen einer religiösen Mutter und einem Vater, der einen ganz anderen Lebensstil angenommen hatte, nachdem er aus dem Libanon nach Deutschland eingewandert war. So gibt es Hinweise, dass der Vater in letzter Zeit in einer schwulen Partnerschaft gelebt haben soll.

So ungewöhnlich diese Lebensgeschichte in mancher Hinsicht klingt, so typisch ist sie in anderen Punkten. B. entspricht dem Muster eines Gewalttäters allein schon, weil er ein junger Mann ist. Studien zeigen immer wieder, dass schwere Gewalttaten ganz überwiegend von Personen aus dieser Gruppe begangen werden.

Die mörderische Ideologie

Im Frühjahr 2025 reiste Abdul B. in den Libanon, um sich im Nachbarland Syrien dem IS anzuschließen. Daraus wurde nichts, die libanesischen Behörden nahmen ihn fest. Ideologisch war B. zu diesem Zeitpunkt schon ein gefestigter Islamist. Auch hier ist seine Geschichte gleichzeitig ungewöhnlich und typisch.

Ungewöhnlich, weil B.s Familie nach allem, was bekannt ist, schiitisch war. Der Islamismus des IS aber ist aus der sunnitischen Strömung des Islam abgeleitet und hat für Schiiten nur Verachtung übrig, die als Abtrünnige vom wahren Glauben verstanden werden. Obwohl er sich damit also gegen seine Familie stellen musste, hat sich Abdul B. offenbar im Laufe seiner Radikalisierung dem Sunnitentum zugewandt.

Dass es anschließend der IS war, der seine Aufmerksamkeit auf sich zog, passt in das gängige Muster islamistischer Gewalttäter. Im Nahen Osten mag der IS seit 2019 kein Territorium kontrollieren, doch die Organisation hat ihre Gestalt gewechselt und agiert nun wieder als Untergrundorganisation. Und auch wenn die Planungskapazitäten des IS offensichtlich nicht mehr für sorgfältig orchestrierte Anschläge wie in Paris 2015 reichen, ist die Organisation immer noch tödlich – und attraktiv für bestimmte junge Männer im Westen. In den letzten Jahren sind es meist solche im Internet radikalisierte Einzeltäter, die Anschläge für den IS begehen.

Die islamistische Ideologie verfängt insbesondere unter denen, die verunsichert sind. Wer Orientierung sucht, findet sie hier in Form klarer Moralvorstellungen, eindeutiger Regeln und einfacher Erklärungen für komplizierte Ereignisse. Abwertung anderer erlaubt die Aufwertung des Selbst. Gleichzeitig nutzen die Prediger, Influencer und sonstigen Botschafter des IS gezielt die Themen zur Rekrutierung, die junge muslimisch geprägte Männer umtreiben: den Rassismus der weißen Mehrheitsgesellschaft, den Aufstieg rechter Parteien oder auch die westliche Doppelmoral, wenn es um die Unterstützung von Israels Krieg in Gaza geht.

Was genau B. dazu trieb, ausgerechnet einen CSD anzugreifen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Möglich scheint ein Zusammenhang mit der mutmaßlichen Homosexualität seines Vaters oder schlicht, dass die Veranstaltung ein leichtes Ziel bot. Fest steht, dass der schiitische wie der sunnitische Islamismus zutiefst homophobe Ideologien sind. In den vom IS eroberten Gebieten des Nahen Ostens steinigten und enthaupteten die Kämpfer systematisch tatsächlich oder vermeintlich queere Menschen. Auch in Deutschland gab es schon islamistische Angriffe, die sich gezielt gegen Homosexuelle richteten, etwa 2020 in Dresden mit einem Toten.

Die Ohnmacht der Behörden

Seit dem Anschlag von Berlin wird viel über das Jugendstrafrecht diskutiert, auf dessen Grundlage der Täter verurteilt wurde, nachdem er aus dem Libanon zurückgekommen war. Unions-Politiker*innen fordern, auch bei heranwachsenden Gefährdern immer das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Wäre das bei B. der Fall gewesen, hätte er wohl länger in Haft gemusst – aber freigekommen wäre er irgendwann trotzdem. Er hätte den Anschlag ein Jahr später verüben können.

Das eigentliche Problem ist ein anderes: Wie geht man mit Personen um, die gefährlich sind, aber sich keiner konkreten Gewaltpläne überführen lassen? Es ist ja nicht so, dass die Behörden B. nach seiner Freilassung aus den Augen verloren hätten. Er wurde als Gefährder erkannt und observiert.

Nur stellten die Behörden die Liveüberwachung nach einigen Tagen wieder ein, weil nichts besonders Auffälliges zu beobachten war. Ein tödlicher Fehler, wie man heute weiß.

Ein Vorschlag lautet nun, Gefährder konsequent in Präventivhaft zu nehmen. Prinzipiell ist das schon jetzt möglich, die Regeln sind aber regional unterschiedlich. In Berlin etwa sind maximal sieben Tage Präventivhaft möglich, in Bayern zwei Monate. Dies bundesweit anzugleichen und das Limit zu erhöhen, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) es angekündigt hat, könnte sinnvoll sein. Gleichzeitig bleibt Präventivhaft heikel, immerhin wird hier jemand eingesperrt, ohne etwas getan zu haben. In einem Rechtsstaat kann das unmöglich ein Dauerzustand sein. Früher oder später wird auch in Zukunft jeder Gefährder wieder freikommen.

Auch die von Dobrindt angekündigten elektronischen Fußfesseln für Gefährder sind schon jetzt möglich, werden bisher aber kaum angewendet. Sie dürften ebenfalls einen positiven Effekt haben. Wenn die Behörden alarmiert werden, sobald sich ein Gefährder einem Großereignis nähert, könnte das Leben retten.

Die Grenzen der Sozialarbeit

Die Lücken, die es im polizeilichen Umgang mit Gefährdern gibt, sollen oft Deradikalisierungsprojekte schließen. Wer nicht wegen konkreter Gewaltpläne verurteilt werden kann und das Maximum an Präventivhaft vielleicht schon abgesessen hat, dem können vielleicht Sozialarbeiter*innen beikommen, so die Logik. Aber auch das funktioniert nicht immer.

Nach seiner Rückkehr aus dem Libanon wurde Abdul B. 2025 zur Teilnahme an einem solchen Programm verurteilt. Zweimal war er anschließend bei Treffen mit Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen des Violence Prevention Network (VPN). Das dritte Treffen hätte am Montag nach dem CSD stattfinden sollen.

So oder so hätte das VPN die weitere Arbeit mit B. aber wohl abgelehnt, wie Geschäftsführer Thomas Mücke nach der Tat sagte. B. habe in den Gesprächen eine Fassade aufgebaut und gesagt, was er sagen zu müssen glaubte, um für ungefährlich gehalten zu werden. „Überkorrekt, überfreundlich, aber undurchschaubar“, beschrieb ihn Mücke. Mit solch manipulativen Personen funktioniert Deradikalisierungsarbeit nicht.

Effektiver ist es ohnehin, Radikalisierung vorab zu verhindern, etwa durch Bildungsprojekte an Schulen oder Aufklärungskampagnen im Internet. Aktuell müssen aber viele Projekte, um ihre Finanzierung fürchten, weil die Bundesregierung das Förderprogramm „Demokratie leben!“ umbaut.

Die Lücke im Sicherheitssystem

Autos und Lastwagen sind inzwischen gängige Mittel islamistischer Anschläge. Blaupause für Täter ist dabei der Anschlag im französischen Nizza 2016, bei dem ein Islamist auf der Uferpromenade 86 Menschen mit einem Lkw totfuhr. Seitdem lässt sich das Muster auch in Deutschland immer wieder beobachten: ob beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im selben Jahr oder beim Angriff auf einen Demonstrationszug in München 2025. Und nun eben wieder in Berlin.

Dabei gab es ein Sicherheitskonzept. „Zufahrtsschutzmaßnahmen“ nennt die Polizei den Ring aus Absperrgittern und Betonpollern. Wie genau B. trotzdem seinen Weg fand, war bis Redaktionsschluss noch nicht geklärt. Am Tag nach der Tat waren an der fraglichen Stelle schlicht gar keine Betonpoller zu sehen. Bild berichtete später, die Polizei habe zur Tatzeit bereits damit begonnen, die Barrikaden abzubauen.

Zur Wahrheit gehört aber wohl auch: Lässt sich ein Weihnachtsmarkt in einer Innenstadt mit wenigen Zufahrtsstraßen noch einigermaßen abriegeln, wird das ungleich schwieriger bei einem riesigen offenen Park wie dem Berliner Tiergarten. Der Täter fand seine Lücke.

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