Angriff auf Frankreichs Staatschef: Vier Monate Knast

Ein 28-Jähriger hatte Emmanuel Macron geohrfeigt. Nun wurde er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er soll dem rechtsextremen Milieu nahestehen.

Ein Mann. Der Daumen seiner echten Hand zeigt nach oben

Wurde Opfer eines Angriffs: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron Foto: Pascal Rossignol/reuters

PARIS taz | Der arbeitslose 28-jährige Damien T., der am Donnerstag den französischen Präsidenten Emmanuel Macron geohrfeigt hatte, ist von einem Gericht in Valence wegen seines tätlichen Angriffs zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. 14 davon werden aber zur Bewährung ausgesetzt.

Der Staatsanwalt hatte als „signifikante Strafe zum Schutz der Institutionen“ 18 Monate ohne Bewährung beantragt. Er kaufte es Damien T. nicht ab, dass kein Vorsatz vorlag. Für das Delikt des tätlichen Angriffs auf einen Amtsträger ohne bleibende Schäden drohten ihm im Höchstfall drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe.

Nach seiner Festnahme hatte T. gesagt, er habe diese Ohrfeige nicht geplant, sondern „instinktmäßig“ und „ohne zu überlegen“ gehandelt. Vor Gericht räumte er schließlich politische Motive ein: „Es klingt vielleicht demagogisch, aber ich fühlte mich berufen, die kurz zuvor bei einem Demonstrationsversuch ausgeschlossenen Gelbwesten oder das französische Volk insgesamt zu vertreten.“

Er sei zudem angewidert gewesen, als er den Präsidenten mit seinem „verlogenen Lächeln“ vor sich gesehen habe. Im Nachhinein bedauere er seine Unüberlegtheit, vor allem weil diese so große Wellen geschlagen habe, meinte er. Macron selber wollte den Zwischenfall „relativieren, aber nicht verharmlosen“. Er sprach von einer „Dummheit“, meinte aber: „Wenn sich Dummheit mit Gewalt verbindet, ist das inakzeptabel.“

Nähe zu Rechtsextremen

Zu denken gibt das ideologische Umfeld von Damien T. und seines am Tatort ebenfalls festgenommenen gleichaltrigen Kollegen, Arthur C.. Aufgrund von Hausdurchsuchungen und der Auswertung der Computerdaten bestehen keine Zweifel an der Nähe der beiden zu einem rechtsextremen und royalistischen Milieu.

Beide interessierten sich dem Vernehmen nach vor allem für das Mittelalter und das Rittertum, sie verkehrten auf Netzwerken mit einschlägig bekannten rechtsradikalen Kontakten. Bei Arthur C. fand die Polizei neben Hitlers „Mein Kampf“ auch Waffen, für deren illegalen Besitz er später vorgeladen wird.

Laut eines Berichts der für die Staatssicherheit zuständigen Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI) existiert eine in den letzten Jahren zunehmende Bedrohung durch gewaltsame Aktionen einer ziemlich heterogenen „Ultrarechten“, zu deren hartem Kern in Frankreich rund tausend Personen gezählt werden.

Individuen wie Damien T. und Arthur C. waren in diesem Bedrohungsszenario weniger vorgesehen. Immerhin hatte aber schon 2002 ein Rechtsextremist mit einem Luftgewehr auf den damaligen Staatspräsidenten Jacques Chirac geschossen, ohne diesen dabei ernsthaft zu gefährden.

Staatsoberhäupter als Ziel

Dass in Frankreich die Politik immer wieder in Gewalt ausartet, ist nicht neu, und dass namentlich die Staatsoberhäupter exponiert sind, belegt die Geschichte. 1894 fiel Sadi Carnot dem Attentat eines Anarchisten zum Opfer, und 1931 wurde Präsident Paul Doumer ermordet. Das allein wäre Grund genug, die Ohrfeige vom letzten Dienstag nicht zu verharmlosen.

Die politische Klasse in Paris war sich deshalb in der Solidarität mit Emmanuel Macron völlig einig. Premierminister Jean Castex erklärte vor den Abgeordneten der Nationalversammlung, mit dem Präsidenten sei die Demokratie attackiert worden: „Demokratie, das ist Debatte, Dialog, Konfrontation von Ideen und legitimen Meinungsverschiedenheiten, aber keinesfalls Gewalt oder verbale, physische Aggression.“

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