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Angriff auf AfDler in SchleswigMit dem Messer verletzt

Ein AfD-Abgeordneter des Kreistages Schleswig-Flensburg ist mit einem Messer verletzt worden. Seine Partei macht daraus einen Mordversuch.

Bei den jüngsten Kommunalwahlen auch mal zweistellig: AfD-Schleswig-Holstein bei einem Parteitag Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Hamburg taz | Der designierte Kreistagsabgeordnete der AfD, Bent Lund, ist in Schleswig mit einem Messer verletzt worden. Der Mann kam ins Krankenhaus, wurde inzwischen aber entlassen. Gegen den mutmaßlichen Täter hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen. Der AfD-Landesverband sprach von einem Mordversuch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nach Darstellung des AfD-Regionalvorsitzenden Jan Petersen-Brendel haben zwei Männer und eine Frau am Vatertag mit einem SUV versucht, Lund auf seinem Motorrad abzudrängen. Vor seiner Haustür hätten sie Lund festgehalten und auf ihn eingestochen. Ein Stich habe Lund „im Bereich des Schulterblatts“ getroffen und sei acht Zentimeter tief eingedrungen.

Der AfD-Sprecher bringt die Tat in einen Zusammenhang mit einem Vorfall am Vortag, an dem eine Gruppe von Personen mit Migrationshintergrund Lund die Zufahrt zu seiner Wohnung versperrt und nur widerwillig freigegeben haben soll. „In der Folge kam es vor dem Haus zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten“, schreibt Petersen-Brendel.

Er ordnet die größere Konfliktpartei einem „Schleswiger Clan“ zu. „Bereits in den Wochen vor der Tat sind Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher mehrfach von Mitgliedern aus dem Clan als ‚Nazis‘ verbal attackiert worden.“

Die Staatsanwaltschaft hat den Messerangriff bestätigt. Der Beschuldigte sei bereits „straftrechtlich in Erscheinung getreten“. Lunds Verletzung sei nicht lebensbedrohlich, das Tatmotiv unklar. Die Ermittlungen führe die Bezirkskriminalinspektion – die AfD hatte behauptet, der Staatsschutz sei „involviert“. Ebenfalls bestätigt hat die Staatsanwaltschaft, dass es am Vorabend des Messerstichs eine Auseinandersetzung gab, „die zu einem polizeilichen Einsatz geführt hat“.

Das Flensburger Landgericht hat auf Antrag Lunds und dessen Sohnes eine einstweilige Anordnung gegen zwei Männer und eine Frau erlassen. Ihnen werde es „untersagt, die Nähe der Antragsteller zu suchen“, so ein Sprecher.

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7 Kommentare

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  • Liebe taz,



    bitte lasst das so nicht stehen! Klar sollte der Mordbegriff juristisch eingeordnet werden, aber bei anderen (politischen) Konstellationen hättet ihr nie und nimmer so eine Formulierung gewählt.

  • Sachlicher Hinweis:



    Eine StA erlässt keinen Haftbefehl, sie kann ihn nur beantragen, beim zuständigen Haftrichter.

  • Mit Messer auf jemanden losgehen ist immer Mordversuch, egal wen es trifft. Was soll dieser Header?

  • Wenn jemand überraschend, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelt wären die Kriterien für einen Mordversuch nach §211 durchaus begründet. Die Abgrenzung zum Totschlag wird hier wohl nur ein Gericht unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten klären können.

  • Ein Stich habe Lund „im Bereich des Schulterblatts“ getroffen und sei acht Zentimeter tief eingedrungen.

    TAZ: "Seine Partei macht daraus einen Mordversuch."

    Also wenn auf mich 5x eingestochen wird und eine Klinge fast durchbohrt, würde ich nicht von Streicheleinheiten ausgehen. Der Artikel wirkt auf verharmlosend, zumal bereits zuvor das Kind des Politikers angegriffen wurde.

  • Ich nehme die AFD ungern in Schutz, aber wenn mich zuerst jemand abdrängen will, mir dann nach Hause folgt und dann auf mich einsticht würde ich auch von einem Mordversuch sprechen, ganz klar! Hauptsache wieder ein negativer Unterton gegen die AFD, habe ich prinzipiell nichts gegen, hier aber absolut unpassend.

  • Die Unterüberschrift finde ich unsäglich. Natürlich würde nicht nur die eigene Partei, sondern auch die taz – zu recht – von einem Mordversuch oder mindestens dem Verdacht sprechen, wenn ein:e Politiker:in aus dem linken Spektrum zuerst vom Motorrad gedrängt werden sollte und dann auch noch auf sie:ihn eingestochen wird –egal ob die Verletzung lebensgefährlich ist oder nicht. Im Gegenteil, eine Staatsanwaltschaft, die in dieser Konstellation nur wegen Körperverletzung ermittelt, würde unterstellt, auf dem rechten Auge blind zu sein.



    Körperliche Gewalt gegen Menschen ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung, egal welcher Couleur. Mit der Formulierung „Seine Partei macht daraus …“ wird versucht, es auf eine Propagandaaktion der AfD herunterzudampfen. Nein, man darf (muss) die politischen Positionen der AfD immer wieder entlarven und dagegen argumentieren, aber Gewalt zu verharmlosen geht trotzdem nicht!