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Analyse überhöhter MietenSenat macht den „Mietenscan“

Berlin prüft automatisiert Wohnungsinserate. Im Juni waren fast 50 Prozent von 4.500 Angeboten zu teuer, bei der Hälfte geht es um strafbaren Mietwucher.

Berlin geht ab jetzt eigeninitiativ gegen überhöhte Mieten vor. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Mittwoch mitteilte, wurden im Juni erstmals in einer automatisierten Analyse Wohnungsinserate auf ihre Miethöhe erfasst. Im Ergebnis des „Mietenscans“ werden all jene Ver­mie­te­r:in­nen angeschrieben, die unzulässig hohe Mieten fordern. Grundlage dafür ist der im Mai vorgestellte Mietspiegel 2026.

Erfasst wurden demnach 7.757 Inserate, von denen nach Abzug von Dopplungen 4.539 Inserate bewertet wurden, etwa zwei Drittel davon unmöblierte und ein Drittel möblierte Wohnungen. Das Ergebnis zeigt: Ver­mie­te­r:in­nen verstoßen im großen Maßstab gegen die gesetzliche Vorgabe, nach der Mieten bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bei Erhöhungen von mehr als 20 Prozent liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, bei mehr als 50 Prozent handelt es sich um strafbaren Mietwucher.

Bei fast der Hälfte der Inserate, 46 Prozent, liegt laut Senatsverwaltung ein „Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen“ vor. Bei mehr als einem Drittel dieser Annoncen wurde eine Überschreitung der zulässigen Miete um mehr als 20 Prozent festgestellt, bei nahezu der Hälfte gar von mehr als 50 Prozent. Eine zulässige Überschreitung, etwa bei Neubau, wurde bei zehn Prozent der Fälle festgestellt.

Die Ver­mie­te­r:in­nen werden nun von der Mietpreisprüfstelle des Senats, an die sich Mie­te­r:in­nen bislang nur selbst wenden konnten, angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen – laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler eine „präventive“ Maßnahme, die wirken soll, bevor es zu Rechtsverstößen durch die Vereinbarung einer überhöhten Miete kommt.

„Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen. Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen“, so Gaebler. Der Scan soll von nun an jeden Monat wiederholt werden.

Linken-Forderung umgesetzt

„Besser spät als nie“, kommentiert der mietenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schenker. Seine Partei hatte bereits vor drei Jahren einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dieses Vorgehen forderte. Damals allerdings lehnten CDU und SPD ab. Nun sagt Schenker: „Der Staat darf nicht zulassen, dass dreiste Vermieter völlig überzogene Mieten aufrufen, sondern muss durchgreifen.“ Es komme nun darauf an, „das zügig umzusetzen, Ergebnisse aufzubereiten und Vermieter konsequent auf mögliche Verstöße hinzuweisen“.

Die Diskussion um gesetzeswidrig überhöhte Mieten hatte ebenfalls die Linke ins Rollen gebracht: durch die Entwicklung ihrer Mietwucher-App, mittels derer Mie­te­r:in­nen leicht feststellen können, ob sie eine zu hohe Miete zahlen. Seit 2024 meldeten über die App mehr als 4.700 Berliner Haushalte ihre mutmaßlich überhöhte Mieten an die Behörden.

Vor einem Jahr hatte der Senat darauf mit der Einrichtung einer Mietpreisprüfstelle reagiert. Zu Strafen für Ver­mie­te­r:in­nen kommt es dennoch fast nie. Im Oktober vergangenen Jahres musste erstmals ein Vermieter in Friedrichshain-Kreuzberg mehr als 20.000 Euro Miete zurückzahlen und eine Strafe von 26.000 Euro entrichten.

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