Amtsgericht verurteilt Linken-Politiker: Strafe für Nazi-Blockade

Der Landtagsabgeordnete Falk Neubert muss 1.500 Euro zahlen. Er soll den Nazi-„Trauermarsch“ 2011 in Dresden grob gestört haben.

Sitzblockierer Falk Neubert (Mitte) in Dresden 2011 Bild: dpa

DRESDEN taz | Wegen seiner Beteiligung an einer Blockade eines Neonazi-Aufmarsches in Dresden 2011 soll der sächsische Linken-Landtagsabgeordnete Falk Neubert 1.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn am Mittwoch wegen grober Störung eines genehmigten Aufzuges. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär hatte sogar 15 Tagessätze zu 150 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es überrascht in der Sache wenig. In gleicher Höhe hatte es schließlich im April schon Neuberts Kollegen, den Grünen-Politiker Johannes Lichdi, „erwischt“. Unmut im Saal löste am Mittwoch aber aus, wie Amtsrichter Frank Ponsold, schräg auf der Richterbank lümmelnd, das Urteil in wenigen Sätzen mit süddeutschem Akzent mehr vor sich hinmurmelte als verkündete. Auf das unmittelbar zuvor beendete Plädoyer der Verteidigung ging der Richter nicht ein, folgte vielmehr komplett der Staatsanwaltschaft.

Die „überbordende Ignoranz dieses Richters gegenüber den Argumenten der Verteidigung“ sei greifbar gewesen, kritisierte die Linkspartei-Chefin Katja Kipping im Anschluss vor dem Dresdner Gerichtssaal. Sie hatte jene Gegendemo am 19.Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt spontan angemeldet, die Neubert nun als Blockade des genehmigten Nazi-„Trauermarsches“ zur Last gelegt wird. Neubert, der nach eigenem Bekunden die geplante Nazi-Marschroute nicht einmal kannte, sei in gezielter Verhinderungsabsicht aktiv geworden, bekräftigte Oberstaatsanwalt Schär.

Demgegenüber wies Verteidiger André Schollbach auf den mehr als einen halben Kilometer entfernten Nazi-Versammlungsort am Hauptbahnhof hin, von dem diese nicht losmarschieren konnten. Es sei gar nicht zu Konfrontationen gekommen, die eine Klassifizierung als „grobe Störung“ nach dem sächsischen Versammlungsgesetz rechtfertigen könnten. Außerdem wäre eine Umgehung möglich gewesen.

465 Ermittlungsverfahren

2011 war es bei Protesten gegen den geplanten Nazi-Prestigemarsch allerdings auch zu Gewaltdelikten gekommen. Gegen Blockierer leitete die Staatsanwaltschaft Dresden später 465 Ermittlungsverfahren ein. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Etwa 100 Beschuldigte stimmten einer Einstellung gegen Geldauflage zu, darunter mehrere Politiker.

Einen solchen Kompromiss hatte Falk Neubert abgelehnt, weil er indirekt eine Kriminalisierung der Proteste bestätigen würde. „Mit einem derart martialischen Vorgehen schreckt man Menschen ab, gegen Nazis zu demonstrieren“, erklärte er zu Prozessbeginn.

Zu den besonderen Pikanterien dieses Prozesses gehört, dass sowohl Neubert, der bisherige Stadtrats-Fraktionsvorsitzende Schollbach als auch Oberstaatsanwalt Schär Parteimitglieder der Linken sind. Als Leiter der Staatsschutzabteilung ist Schär zudem für die wirksame Verfolgung rechtsextremer Organisationen bekannt. In seinem Plädoyer hatte er Verständnis für die Absicht geäußert, die „für Dresden widerlichen ungeheuren Provokationen der Nazis zu beenden“. Verteidiger Schollbach kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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