Ampel-Pläne gegen hohe Energiepreise: Kritik an Entlastungen
Höhere Pendlerpauschale, früheres Aus für die EEG-Umlage: Die Ampel-Pläne kommen bei Sozial- und Umweltverbänden schlecht an.
Der Koalitionsausschuss, in dem die Fraktions- und Parteispitzen von SPD, Grünen und FDP vertreten sind, hatte am Dienstagabend ein Entlastungpaket mit mehreren Maßnahmen vorgestellt. Die Abschaffung der EEG-Umlage wird, wie im Vorfeld gefordert, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli vorgezogen. Für einen durchschnittlichen Haushalt verringern sich die Stromkosten dadurch um etwa 13 Euro pro Monat.
Anders als im Vorfeld von Wirtschaftsminsiter Robert Habeck (Grüne) gefordert, sollen die Stromanbieter aber nicht gesetzlich verpflichtet werden, die Kostensenkung an die Kund:innen weiterzugeben. Im Beschlusspapier wird lediglich die „Erwartung“ formuliert, dass sie dies tun. Die Mehrkosten für erneuerbare Energien, die bisher über die Umlage finanziert werden, sollen künftig aus Steuermitteln übernommen werden.
Wie bereits zuvor angekündigt, gibt es zudem einmalige Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher in Höhe von 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt. Für eine zweite Person kommen 40 Euro, für jede weitere 35 Euro hinzu. Bafög-Empfänger:innen erhalten 115 Euro. Hartz-IV-Empfänger:innen bekommen zudem einmalig 100 Euro; für von Armut betroffene Kinder soll es ab Juli bis zur Einführung der geplanten Kindergrundsicherung 20 Euro pro Monat geben.
Wer mehr verdient, profitiert stärker
Neu beschlossen wurde eine Erhöhung der Pendlerpauschale, die Arbeitnehmer:innen bei der Berechnung ihrer Einkommensteuer ansetzen können. Diese steigt allerdings nur geringfügig: Ab dem 20. Entfernungskilometer können statt 35 künftig 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag abgesetzt werden. Wie viel dadurch gespart wird, hängt vom Einkommen ab: Wer 50 Kilometer zum Arbeitsplatz pendelt, spart als Geringverdiener rund 30 Euro pro Jahr, für Spitzenverdiener beträgt die Ersparnis über 90 Euro.
Auch wer nicht zur Arbeit pendelt, zahlt künftig weniger Steuern. Denn überraschend vereinbarten die Ampelparteien auch, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro und die Werbungskostenpauschale um 200 Euro zu erhöhen, und zwar bereits rückwirkend zu Jahresbeginn. Während der höhere Grundfreibetrag nach Angaben des Bundes der Steuerzahler für die meisten Beschäftigten eine Steuerersparnis von einheitlich 86 Euro bringt, hängt die Wirkung der erhöhten Werbungskostenpauschale vom Einkommen ab und bringt, sofern die Werbungskosten nicht ohnehin höher sind als die Pauschale, zwischen 30 und 90 Euro im Jahr.
Als „fatales Ergebnis“ bewertete der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne. „Statt zielgenauer Unterstützung für die, die es wirklich brauchen, wird das Geld mit der Gießkanne ausgeschüttet“, sagte Geschäftsführer Ulrich Schneider. „Es profitieren die Haushalte mit dem größten Portemonnaie und dem höchsten Stromverbrauch. Hartz-IV-Beziehende bleiben mit einer völlig unzureichenden Zahlung von einmalig 100 Euro wieder mal auf der Strecke.“
Klimaprämie als bessere Alternative
„Halbherzig“ ist das Entlastungspaket aus Sicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Der geplante Heizkostenzuschuss sei „viel zu niedrig“, die Erhöhung der Pendlerpauschale sozial ungerecht. Sinnvoller wären aus Sicht des Verbands einkommensunabhängige Entlastungen wie ein Mobilitätsgeld oder eine Pro-Kopf-Rückerstattung des CO2-Preises in Form einer Klimaprämie.
Kritik an der Abschaffung der EEG-Umlage kam vom Umweltverband BUND. „Sie wird in erster Linie diejenigen entlasten, die viel Energie verbrauchen, sprich: die Industrie“, kritisierte Geschäftsführerin Antje von Broock. Zudem verliere die Erneuerbaren-Branche durch die Umstellung der Finanzierung Planungssicherheit, was den weiteren Ökostromausbau gefährde, so von Brook. Auch der BUND plädiert stattdessen für eine Klimaprämie.
Unterstützung dafür kommt aus der Wissenschaft: Nach Berechnungen des Mercator-Instituts würde eine Klimaprämie, bei der jeder Mensch die gleiche Summe erhielte, ärmere Haushalte am stärksten entlasten. Von einer Strompreissenkung durch die Streichung der EEG-Umlage würden sie ebenfalls profitieren, von der höheren Pendlerpauschale dagegen kaum.
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