piwik no script img

Amoklauf in MünchenSoldaten standen in Bereitschaft

Während die Umstände der Bluttat in München noch nicht bekannt waren, sollen sich Bundeswehrsoldaten für einen Einsatz mit der Polizei vorbereitet haben.

Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind durchaus umstritten Foto: dpa

Berlin (dpa) | Nach dem Amoklauf in München sind am Freitagabend Feldjäger der Bundeswehr in Bereitschaft versetzt worden. Das sagte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die Bereitschaft sei aufrecht erhalten worden, so lange das Ausmaß des Anschlags nicht klar war.

Über einen Einsatz der Soldaten hätte die Polizei entschieden. „Sie beobachten die Entwicklung einer Terrorlage und wissen genau, wann die eigenen Kräfte an ihre Grenzen kommen oder spezielle Fähigkeiten gefragt sind, über die nur die Bundeswehr verfügt“, sagte die Ministerin.

Bundeswehreinsätze bei Terroranschlägen im Inneren sind umstritten. Seit Jahren wird über eine Grundgesetzänderung diskutiert, um solche Einsätze zu erleichtern. Die Union ist dafür, die SPD wehrt sich aber dagegen. In dem erst in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedeten neuen Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigte man sich auf den Kompromiss, das Grundgesetz so zu interpretieren, dass die Bundeswehr bei größeren Anschlägen zum Beispiel zur Evakuierung eingesetzt werden kann.

Dazu sollen jetzt auch gemeinsame Übungen mit der Polizei stattfinden. „Damit das Zusammenspiel im Ernstfall funktioniert, wollen wir dieses Szenario gemeinsam mit den Innenbehörden des Bundes und der Länder trainieren“, sagte von der Leyen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

21 Kommentare

 / 
  • Klar, von der Leyen musste sich mal wieder ins Bild setzen. Hat die Frisur auch gepasst??

  • Man muss das verstehen. Die Uschi hat ja erst kürzlich ein sehr ehrgeiziges Aufrüstungsprogramm verkündet für weitere zweifelhafte Auslandseinsätze. Da wäre es natürlich vorteilhaft, wenn die Bundeswehr hier im "eigenen" Land gegen einen Einzeltäter mal ihre ganze Schlagkraft demonstrieren könnte. Da hätte sie zumindest eine reele Chance - obwohl .....

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Manche Ängste kann man behandeln lassen.

  • Wir können keiner/keinem mehr trauen! - Das meine ich ernst, zumindest, so weit es Regierungsstellen betrifft. Die Krisenphänomene des gegenwärtigen Kapitalismus werden immer deutlicher. Der Staat ist und bleibt das Machtinstrument der herrschenden Classe. Und das sind nun mal die Kapitalseigner (sorry, liebeMinderheitsaktionäre, die ihr zwar kritisieren, aber nichts verändern dürft). Die herrschenden Klasse setzt traditionellerweise gern das Militär gegen Sozialbewegungen ein (Maggy's Militäreinsatz gegeMinenarbeiter schon vergessen?). - Sie sagen Terror - inszenieren ihn teilweise selbst, wie ich überzeugt bin - aber sie meinen uns. Den Souverän. Das revolutionäre Subjekt. Laßt euch nicht einlullen von all diesem "Terror" (hört ihr auch das Echo? - "-error")

    • 8G
      889 (Profil gelöscht)
      @Albrecht Pohlmann:

      "Wir können keiner/keinem mehr trauen! "

       

      Da fang ich mal bei Ihnen an.

    • @Albrecht Pohlmann:

      Schreiten Sie zur Tat! Werden Sie zum neuen Lenin und führen Sie das Proletariat zur Revolution! Viel Glück!

      • @Peter Meier:

        @Peter Meier Vielleicht reicht es auch aus, einfach innezuhalten, tief Luft zu holen und abzuwarten. Beim Hashtag "opendoor" zeigte sich doch, wieviel Herz die Müncher hatten und haben. Pohlmann geht es eher um das blinde Schlucken von Nachrichten und der daraus folgende blinde Gehorsam. Und nein, natürlich hat niemand Maggys Militäreinsatz vergessen. "Ding Dong The Witch is Dead "

  • Was het die Kanonen-Uschi eigentlich an den Entscheidungen BVG nicht begriffen? Oder bestand die reelle Gefahr, dass Terroristen Panzer einsetzten?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Sie machen es sich zu einfach! Bei einem Terroranschlag, von dem zuerst ausgegangen wurde, wäre auch die Bundeswehr ein mögliches Anschlagsziel. insofern ist es völlig richtig Feldjäger in Alarmbereitschaft zu versetzen.

      Als zweites hat die Bundeswehr durchaus Fähigkeiten, die die Polizei nicht hat. In der Vergangenheit sind zum Beispiel schon BW-Flugzeuge und Helikopter zur Aufklärung eingesetzt worden. Bei Großlagen mit sehr vielen Verletzten sind auch schon Sanitäter und Ärzte der Bundeswehr (und anderer Streitkräfte) eingesetzt worden. Das ist auch richtig so: Großhadern mag ein tolles Krankenhaus sein mit vielen Betten, aber irgendwann wären die an Grenzen gekommen.

      Wenn es eines Tages zu einem richtig großen Terroranschlag kommt, werden wir froh sein, wenn nicht nur die Nachbarstaaten helfen (COBRA), sondern auch die Bundeswehr, die z.B. einmalige Fähigkeiten in der Logistik von Material hat, hilft. Natürlich im Rahmen des Grundgesetzes, aber das war in München ja auch gar nicht das Problem.

      • @Eichet:

        stimmt beim g8 gipfel in heiligendamm wurden bundeswehrtornados eingesetzt um demonstranten in ihren camp einzuschüchtern.interresant war die auswertung der schießflugkammeras,welche angriffe auf das g8 gegener camp dokumentieren.schießflugkammeras haben keinen aufklärerischen aspaekt,sie dokummentieren nur die vermeindlichen zieleinschläge.das GG und das BVG verbieten den einsatz der bundeswehr im inneren.im rahmen der amtshilfe können sanitäts und andere logistische aufgaben von der bundeswehr übernommen werden.ein einsatz von bewaffneten truppen(feldjäger sind bewaffnete truppen)wurde durch das BVG explizit ausgeschlossen.die feldjäger sollten sowieso aufgelösst werden,in einer freiwilligen armee muss man keine fahnenflüchtigen rekruten jagen,sie haben befugnisse die ausserhalb der zivilen normen liegen.z.b.wohnungdurchsuchungen ohne richterbeschluss usw

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Warum denken Sie nicht nach? Der Bund hat diese Kräfte vorsorglich (und in Annahme einer anderen Situation als eines Amoklaufs) bereit gestellt. Über deren Einsatz kann lediglich die befasste Polizeibehörde entscheiden. Falls die dankend auf Unterstützung durch Bundeswehr-Soldaten verzichtet - wie in diesem Fall geschehen - steht sich die Bundeswehr schlicht die Beine in den Bauch.

      Ist doch - bei kurzem Nachdenken - gar nicht so schwer, oder?

      • @Michael Quidan:

        es waren 2000 bayrische und 1000 polizisten aus anderen bundesländern und gsg 9 im einsatz.die gsg 9 verfügt über panzerbrechende waffen.die bereitstellung von bewaffneten feldjägern und ihre unterstellung unter eine polizeibehörde ist ein schwerer verstoß gegen das GRUNDGESETZT und wurde vom VERFASSUNGSGERICHT verboten.die zuschiebung der verantwortlichkeiten zum BEWAFFNETEN verfassungwidrigen einsatz der bundeswehr im inneren auf die polizeiführung durch uschi ist ebenfalls rechtswidrig.die ereignisse in der türkei sollten uns zu denken geben.seit jahren will die cdu/csu den bewaffneten einsatz der bundeswehr im inneren gesetzlich verankern.

      • @Michael Quidan:

        Sehen Sie das Problem wirklich nicht? Es bestand zu keinem Zeitpunkt auch nur der Verdacht, dass eine Lage eintreten könnte, mit der über 2000 Polizisten und die GSG 9 nicht fertig werden könnten. Man hat sogar auf die BFE+ verzichtet. Es stand nie ein Szenario im Raum, bei dem "besondere Fähigkeiten" der BW, insbesondere der im Artikel genannten Einheiten, hätten gebraucht werden können. Damit ist das verfassungsmäßige Verbot des Einsatzes der BW im inneren voll gegeben. Aber das Grundgesetz scheint für viele nur noch Makulatur zu sein. Besonders, wie es scheint, für die, denen die Angst das Denken blockiert.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Nur weil Sie zu ______ sind, die Lage richtig zu beurteilen, heißt das noch lange nicht, daß es nicht noch schlimmer kommen kann, als es sich den Eingeweihten in dem Moment darstellt. Sich nicht darauf vorbereiten zu wollen, bis man sicher weiß, daß das Kind im Brunnen ist, ist einfach grob fahrlässig.

           

          Einfachste Denkanregung: Schießerei als Ablenkung für einen größeren Angriff.

          • @Bodo Eggert:

            Einfach noch mal lesen, was die BW darf und was sie nicht darf. Und überlegen, dass Dinge nicht vom Himmel fallen.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Ich vergaß, daß die Terroristen immer einen Termin machen …

        • 3G
          32795 (Profil gelöscht)
          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Zu welchem Zeitpunkt darf sich die Bundeswehr denn "vorbereiten"?

           

          Im Artikel steht die Bereitschaft sei aufrechterhalten worden solange das Ausmaß nicht klar war. Sprich, als klar war, dass die Polizei alleine klar kommt war die Bereitschaft vorbei. Da, wie Sie richtig anmerken, ab da keine gesetzliche Grundlage mehr für einen von der Bundesregierung angeordneten Kampfeinsatz bestand. Eine Anforderung der BW durch das Land Bayern wäre weiterhin möglich gewesen.

           

          Gemäß Art. 35 GG können die Länder von sich aus bei "Unglücksfällen" die Bundeswehr von sich aus anfordern. Der "Unglücksfall" darf hierbei gemäß BVG sehr weit ausgelegt werden. Dazu würden auch die "Feldjäger" (militärische Polizeitruppe) passen, da hat man wohl erst nicht mit Terroristen mit Panzern gerechnet sondern mit tagelangem Ausnahmezustand.

           

          Das Urteil des BVG auf das Sie sich beziehen dreht sich nicht um einen Einsatz gem. Art. 35 (Länder fordern BW an), sondern um Art. 87a/91 bei dem der Bund die BW "schickt".

           

          Btw, das ist alles kalter Kaffee, seit den Notstandsgesetzen von 1968 ist das so möglich...

          • @32795 (Profil gelöscht):

            Na, da müssen wir wohl mal an den Originaltext. Das BVG hat hier sehr klar und unmißverständlich formuliert:

             

            "Der Einsatz der Streitkräfte als solcher wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Kampfmittel kommt allerdings nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. [...] Diese Beschränkungen dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass der Einsatz statt auf der Grundlage des Art. 87a Abs. 4 GG auf der des Art. 35 Abs. 2 oder 3 GG erfolgt.

            Enge Grenzen sind dem Streitkräfteeinsatz im Katastrophennotstand nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG durch das Tatbestandsmerkmal des besonders schweren Unglücksfalls gesetzt. Hiervon erfasst werden nur ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes. Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar. [...] Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht. "

             

            (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-063.html)

            • @jhwh:

              ja - so isset & das hier verhackstückte Uschiszenario plus "wir müssen gemeinsam üben - damit es klappt!" - gehört in die bekannte "Tornado-Klasse" ala Heiligendamm & der Melodei -

              "…ja grundgesetz ja grundgesetz ja grundgesetzsie berufen sich hier pausnelos aufs grundgesetzsagen sie malsind sie eigentlich kommunist na jahier darf jeder machen was er willim rahmen der freiheitlich-demokratischen grundordnung versteht sich." by Väterchen Franz! http://www.songtexte.com/songtext/franz-josef-degenhardt/befragung-eines-kriegsdienstverweigerers-43cf13c3.html

          • @32795 (Profil gelöscht):

            Unglücksfall???

             

            Feldjäger als "normale" Polizei?

             

            Merkwürdige Auslegung.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Heute wird der eigentliche Zweck von Uschi’s Erklärung deutlicher. Es sollen die Forderungen konservativer Politiker nach einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der BW in Innern unterstrichen werden. Der Amoklauf soll genutzt werden, um einer Forderung aus dem Weißbuch Nachdruck zu verleihen. Im Zusammenhang mit der laufenden Umwandlung der BW in eine Söldnertruppe und der Absicht, in Zukunft auch ausländische Söldner anzuheuern, ist das eine sehr beunruhigende Entwicklung.