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Altersfeststellung bei FlüchtlingenBremen soll Schwänze vergleichen

Bei der Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge hielt sich Bremen mit Röntgen bislang zurück. Das könnte nun anders werden.

Nun auch in Bremen im Gespräch: Röntgenaufnahmen zur Altersfeststellung bei jugendlichen Flüchtlingen. Foto: dpa

BREMEN taz | Bei der Feststellung des Alters von heranwachsenden Flüchtlingen soll Bremen rigoroser werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen von Ende Juli hervor, der jetzt bekannt wurde.

In dem verhandelten Fall hatte ein junger Flüchtling aus Guinea versichert, erst 16 Jahre alt zu sein. Von zwei MitarbeiterInnen des Jugendamtes war er allerdings in Augenschein genommen und für volljährig erklärt worden. Die Inobhutnahme sollte er sofort verlassen. Dagegen hatte er geklagt.

Zu Recht, befand das Gericht – und stellt gleichzeitig Bremens Verfahren zur Altersfeststellung in Frage. Das Land hat bislang darauf verzichtet, Flüchtlinge zu röntgen und ihre Zähne oder ihre Genitalien zu vermessen – so, wie es unter anderem in Hamburg üblich ist (siehe Kasten). In Bremen obliegt es MitarbeiterInnen des Jugendamtes, anhand eines Gespräches sowie körperlicher Merkmale wie Bartwuchs, Körperbau, Gesichtszüge, Halsfalten oder Ausprägung des Kehlkopfes das Alter zu bestimmen.

Relevant ist das Alter, weil minderjährige Flüchtlinge besondere Betreuung und umfassenderen Schutz genießen: Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen und können nicht einfach abgeschoben werden. Und: Solange sie unter 18 sind, dürfen sie bislang nicht auf andere Kommunen umverteilt werden.

Nach Altersschätzung weggeschickt

Hamburgs Schwanzvergleich

Hamburgs Verfahren bei der Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge ist umstritten.

Dazu gehören „Panoramaschichtaufnahmen der Kieferknochen“, „Röntgenbilder von Handskelett und Schlüsselbein“ oder „Computertomographien“.

Aber auch: Eine „Inaugenscheinnahme“ unter anderem der Genitalregion (taz berichtete).

All das gilt als „freiwillig“. Nur: Wer es ablehnt, gilt als volljährig.

„Unwürdig“ nennt das die FDP, „sexuell entwürdigend“ die Linkspartei. Hamburgs Sozialbehörde hält am Verfahren fest.

In Bremen kamen laut Sozialressort in der ersten Jahreshälfte 701 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an, insgesamt rechnet die Behörde 2015 mit 1.980 jungen Flüchtlingen. 2014 seien es noch 495 Flüchtlingskinder gewesen. Für Kindeswohl-orientierte Großzügigkeit scheint das Bremer Jugendamt da keine Ressourcen zu haben: Wer über 18 geschätzt wird, soll die Inobhutnahme sofort verlassen – im Fall des jungen Flüchtlings aus Guinea war das der Fall, obwohl aus einen Auszug aus dem Personenstandsregister in Guinea hervorging, dass er 16 Jahre alt sei.

Manche Flüchtlinge werden schon zwei Tage nach der Altersschätzung in eine andere Stadt geschickt – obwohl diese rechtlich angefochten werden kann. „Wir handhaben es so, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat“, erklärt Sozialressort-Sprecher David Lukaßen. „Es sind ja keine Zehn-, Zwölf- oder 13-Jährigen.“

Doch auch unter 18-Jährige sind laut UN-Konvention noch Kinder und für all das, so heißt es nun in dem Gerichtsbeschluss, stelle „eine Alterseinschätzung allein aufgrund [...] äußerlicher körperlicher Merkmale [...] keine ausreichende Grundlage dar“. Für eine „zuverlässige Altersdiagnostik“ müssten „die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung, gegebenenfalls auch einer Röntgenuntersuchung, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung zusammengeführt werden“.

Von der Bremer Ärztekammer wurde diese Methode allerdings bereits deutlich abgelehnt: Auch mit einer Röntgen-Untersuchung lasse sich das Alter nicht genau bestimmen, sagte Kinderchirurgin und Kammer-Präsidentin Heidrun Gitter dem Weser Kurier. Das Verfahren sei zu unpräzise, um Menschen dafür mit Strahlen zu belasten. Auch Zahnuntersuchungen sind laut Experten nicht genauer.

Kriterium „sexuelle Reifezeichen“

Bliebe noch die „körperliche Untersuchung“, die das Verwaltungsgericht als Alternative erwähnt: In die Beurteilung einfließen könnten dazu „anthropometrische Maße“, „altersrelevante Entwicklungsstörungen“ sowie die „sexuellen Reifezeichen“ – also Hamburgs berühmter Schwanzvergleich. Von der Linkspartei aber auch aus der SPD-Fraktion in Bremen wurde bereits signalisiert, dass sie das als zu ungenau ablehnen.

Für Anna Schröder von der Flüchtlingsinitiative Bremen ist es ohnehin falsch, sich über die genaue Methode zu streiten: „Das Problem ist das rigorose Asyl-System, in dem es einen Riesen-Unterschied macht, ob man 17,9 Jahre alt ist oder 18,1“. Sie wirft dem Jugendamt vor, das Alter auch bei Flüchtlingen mit Papieren anzuzweifeln. „Das Jugendamt hält teilweise Geburtsurkunden nicht für ausreichend, die Ausländerbehörde hingegen schon.“ Jugendlichen würden Steine in den Weg gelegt, damit sie gegen die Altersfeststellung keinen Widerspruch einlegen.

Sozialressortsprecher Lukaßen weist die Vorwürfe zurück. Die Flüchtlinge auf dem Weg der Altersfeststellung möglichst schnell loszuwerden, sei „nicht Linie des Sozialressorts“. Im Zweifel gelte das jüngere Alter. Man werde den Gerichtsbeschluss nun auswerten. Bremen habe einst „bewusst einen anderen Weg“ gewählt und vom Röntgen Abstand genommen, so Lukaßen.

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50 Kommentare

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  • Besser dazu beitragen, dass Kriege beendet werden, als diesen peinlichen Unsinn.

  • Gibt es ueberhaupt eine wissentschaftlich genaue und zugleich die Menschenwuerde achten bestimmung des alters. Falls nein sollte es doch klar sein, dass im Zweifel fuer den jugendlichen entschieden wird.

    Es waere auch gut vom autor zu erfahren wie viele faelle des zweifels dies nun in deutschland insgesamt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies sehr viele sind.

  • In Bremen und anderen Bundesländern scheint irgendwas anderes falsch zu laufen.

     

    Ich habe Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten beruflich lange betreut. Ich kenne kaum welche, die nicht zu irgendeinem Zeitpunkt, insbesondere zu Beginn der Maßnahme sich dieser liebend gerne entzogen hätten, wenn sie einfach hätten behaupten können, sie seien über 18.

    Für wen kann es ein Vergnügen sein, als minderjährig zu gelten mit mangelnden Rechten für sein Aufenthaltsbestimmungsrecht und vielen anderen Einschränkungen für ihn?

    • @Age Krüger:

      In dem Sinne, dass Unmündige sozusagen unter Kuratell gestellt werden, ist es vielleicht kein "Vergnügen", als nicht volljährig eingestuft zu werden. Allerdings heißt es dazu ja schon im Artikel:

       

      "Relevant ist das Alter, weil minderjährige Flüchtlinge besondere Betreuung und umfassenderen Schutz genießen: Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen und können nicht einfach abgeschoben werden. Und: Solange sie unter 18 sind, dürfen sie bislang nicht auf andere Kommunen umverteilt werden.

       

      Konkret kenne ich einen Fall aus NRW, wo ein Flüchtling hier in der Großstadt schon Freunde hatte und im Rahmen eines Bürger-Hilfsprojekts für Flüchtlingskids recht hingebungsvoll mit Sprachunterricht u.a. einzelbetreut wurde, und daher gerne hier bleiben wollte. Als Erwachsener wäre er in irgendein Sammellager in sonstewo verlagert worden. - bzw. ist er dann auch, weil ein recht heftiges Interview im "good cop - bad cop"-Stil bei den Behörden ihn in Selbstwidersprüche bezüglich seines bisherigen Werdegangs und Fluchtwegs verstrickte, bis er selber zugab, nicht 16 sondern 19 zu sein. Ganz ohne Genitalvermessung, wohlgemerkt.

      • @kami:

        Das zeigt wieder die völlige Perversion der Einstellung der Behörden Flüchtlingen gegenüber.

        Da sind Menschen, die offenbar lernfreudig sind und sich darum bemühen hier eingegleidert zu werden, auch unter Einschränkungen evtl. ihrer persönlichen Freiheiten, und man versucht nur, diese loszuwerden.

         

        Von solchen Jugendlichen (auch wenn sie schon über 18 wären) würde ich ohne Schwierigkeiten 5 betreuen können für den gleichen Aufwand wie ich einen schwerst verhaltensauffälligen betreuen kann. Aber das Geld wird nur genehmigt für den, der den deutschen Pass hat.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Mit großer Verwunderung lese ich, welch skurrile Äußerungen hier im Namen der Sachlichkeit getätigt werden. Mir ist große Empörung an dieser Stelle allemal sympatisch, weil sie auf die Abwesenheit von Moral und Ethik bei derartigen Überprüfungspraktiken hinweist. Darauf lässt sich aufbauen.

     

    Lösungskompetenz bei anderen in Abrede zu stellen, ist keine Kunst. Sie selbst zu beweisen schon schwieriger. Einem Status Quo zuzustimmen, ist legitim. Aber wenig phantasiereich.

     

    Was gangbar ist oder nicht, kann nur im Tun überprüft werden - nicht in der Fantasie.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Nehmen wir mal die 60.000, das heißt bei 800.000 Fluechtlingen (neueste Einschätzung der Bundesregierung), denen Sie potentiell allen den Status "UMF" geben wollen, Sie pruefen ja nix nach, 42000000000 € alleine fuer die Unterbringung im ersten Jahr des Aufenthalts. Ohne die sich bereits hier befindlichen zu beruecksichtigen, ohne die 1-2 Mio. im naechsten Jahr einzubeziehen... Ich verstehe Sie bewusst falsch? Wer eindeutig erwachsen ist, der werde nicht als "UMF" angesehen? Wie wollen Sie entscheiden, wer eindeutig erwachsen ist?!

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @willanne:

        Noch etwas Grundsätzliches: kann hier eigentlich eine_r etwas schreiben, was von Ihrer Meinung abweicht, ohne dass Sie die gleich die große Keule herausholen? Mit wievielen Foristen liegen Sie augenblicklich im Clinch?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @willanne:

        Hä (Hessisches Fragewort mit zwei Buchstaben)?

         

        Sind Sie sicher, dass Sie hier auf Äußerungen von mir Bezug nehmen? Oder hat Ihnen Ihre Gefühlsintensität einen Strich durch die Rechnung gemacht?

         

        Falls Sie mit mir in Dialog treten wollen: lassen Sie es mich wissen!

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Oh bitte, ich wollte keinen "beef" mit Ihnen anfangen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich wollte nur fragen, wie Sie sich denn die richtige Aufloesung vorstellen. Allen Ernstes jetzt.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @willanne:

            Einfache Antwort: ich bin kein Politiker und in der vorliegenden Frage bin ich ebenso ratlos wie viele Andere auch. Dies muss mich aber nicht davon abhalten, eine amtliche Verletzung der Intimsphäre als solche benennen zu dürfen.

             

            Ps. Was ist 'beef' - kenne ich in diesem Kontext nicht.

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Darf ich noch fragen, wo ICH "die Keule" heraus geholt habe?

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @willanne:

                Mir ist aufgefallen, dass Sie sich heute mit vielen Foristen angelegt haben. Das meinte ich mit Keule. Dies ließ in mir - ob zu Recht oder zu Unrecht müßten Sie für sich beurteilen - die Vermutung aufkommen, dass Sie einen schlechten Tag erwischt haben (passiert uns allen immer wieder) und hier etwas abarbeiten, was woanders hingehört.

                 

                Ps. Ist nicht böse gemeint!

                • @76530 (Profil gelöscht):

                  Falls Sie meine Replik auf "Unvernunft" meinen, dann sollten sie deren/dessen Ausführungen nochmal lesen. Was mir da relativ unverblümt unterstellt wird, das nenne ich mal "die Keule" raus holen.

                  • 7G
                    76530 (Profil gelöscht)
                    @willanne:

                    Können wir es dabei belassen ... ehe ich die Analogie mit dem Sandkasten und den Förmchen heraushole?

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Das heisst "Streit"

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @willanne:

                Wieder etwas dazugelernt. Danke!

  • Pervers. Anhand der Schwanzlänge das Alter bestimmen. Das ist Apartheid, Drittes Reich & DDR zusammen.

  • Was soll die sexistische Überschrift? Nur weil es Männergenitalien betrifft sei das ok? Hätte die taz geschrieben, dass "Titten verglichen" werden sollten, wäre der Aufschrei zu recht gross gewesen. Auch Männer haben eine Würde, die zu achten ist.

    • @Velofisch:

      Ja, ganznschlimm, riesen Drama, ich fühle mich auch ttotal reduziert, regelrecht missbraucht... einfach mal halb lang (Brüller!) machen. Aber da werden wir beide wohl nie zusammen finden... Muss ja auch nicht. Sagen Sie wie Sies sehen und die TAZ titelt, wie sies fuer richtig hält. Das nennt man Pluralismus, ist wunderbar bunt!

    • @Velofisch:

      Ihre zarte MRA-Sensibilität in allen Ehren, aber ist das nicht genau der Punkt dieser Überschrift: dass dieses Verfahren komplett würdelos ist?

      • @kami:

        @Kami Eine würdelose Überschrift für ein würdeloses Verfahren ist sicher nicht so kritikwürdig wie eine würdelose Überschrift für eine Banalität.

        Aber reagieren Sie genauso, wenn sich sexistische Äusserungen auf Frauen beziehen? Ihre Reaktion ähnelt doch stark der Reaktion als Feminist_innen begannen sexistische Sprache zu kritisieren: Es geht nicht darum, dass die Kritisierenden persönlich so empfindlich wären, dass sie dieser Ausdruck verletzt. Es geht um das Selbstverständnis im Umgang miteinander. Da haben Frauen sich erkämpft, dass ihre Würde nicht mehr verletzt wird. Selbst in den absurdesten Fällen würde da niemand - und erst recht kein Mann - mehr wagen zu sagen "nun hab' Dich doch nicht so". Auch wenn wir Männer von den Feministinnen nicht alles übernehmen müssen - ein wenig Respekt vor unserer Würde tut uns auch gut. Das sollten am ehesten Feministinnen verstehen - auch manche es auch ideologischen Gründen nicht für gut heissen mögen.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Dicke Zustimmung!!!

       

      Das Bewußtsein in dieser Angelegenheit ist noch unterentwickelt - wie häufig, wenn Männer die Leidtragenden sind.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Dicke (!) Zustimmung, auch nicht schlecht!

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @willanne:

          Kleine Anfrage an die Sprachpolizei: was ist an einer 'dicken' Zustimmung zu mäkeln?

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Das war nur ein infantiles Wortspiel meinerseits. Von wegen Genitalvermessung und so. Muss man aber njcht lustig finden...

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @willanne:

              Die 'dicke Zustimmung' war auch ein Wortspiel. Kein infantiles, aber ein Wortspiel. Ich bin etwas beleibt, kein Wunder bei meinem Namen.

               

              Manchmal nehme ich mich halt selbst auf den Arm, um etwas Leichtigkeit einzubringen.

  • In Schnellkurs mal mit Spezialwerkzeug Schädel und Nase messen, willkommen in Deutschland!

  • Ich hab die Quelle mittlerweile gefunden (s.u.), also regelmäßig kosten von 60.000 €/anno. Ein Artikel aus der Badischen Zeitung ist unten auch verlinkt. UNTERBRINGUNGSkosten von bis zu 335 €/pro TAG; dann bleibt es freilich lange nicht bei 60.000 €. Egal für wie reich man Dtl. halten will, dafür müssen ne Menge Leute Lohn- und Mehrwertsteuer bezahlen.

    • @willanne:

      Was soll diese kleinliche Kostenrechnerei ? Soll hier die 'unwert' - frage wieder aufgewärmt werden ? Das hatte unser Land schon mal - unwürdig sowas. Ärmere und kleinere Länder nehmen wesentlich mehr auf.

      • @Unvernunft:

        Nomen est omen? Tut mir leid, aber mehr hab ich zu Ihren infamen Ausführungen nicht zu sagen.

      • @Unvernunft:

        Nomen est omen? Tut mir leid, aber mehr hab ich zu Ihren infamen Ausführungen nicht zu sagen.

      • @Unvernunft:

        Warum nennen Sie sich nicht lieber "Undifferenziert + unvernünftig"?

         

        Sie schreiben:

        "Soll hier die 'unwert' - frage wieder aufgewärmt werden ? Das hatte unser Land schon mal -"

         

        Genau - zwischen Altersbestimmung vermittels Genitalienbetrachtung und Gaskammer besteht maximal ein klitzekleiner Unterschied.

         

        "Ärmere und kleinere Länder nehmen wesentlich mehr auf."

         

        Für 60.000 €/Jahr? Oder gar 335 €/Tag?

         

        Man könnte sich natürlich fragen, ob sich diese hohen Kosten nicht reduzieren lassen, ohne Schaden anzurichten - ich weiß nicht, wie die Bedarfssätze zustande kommen.

         

        "Kleinliche Kostenrechnerei" jedenfalls ist Aufgabe derjenigen, die Steuergelder in größerem Umfang ausgeben. Das ist ganz in Ordnung so.

  • Irgendwie muss man das Alter dieser Menschen ja feststellen. Die Kosten für einen UMF belaufen sich auf ein mehrfaches derjenigen, die für einen Erwachsenen Asylbewerber anfallen. Ich habe irgendwo neulich mal ne Zahl aufgeschnappt, da ich sie aber nicht mehr finde, will ichs lieber nicht posten. Jedenfalls geht es dabei um ganz imense Kosten, die an anderer Stelle fehlen. Und dass sich mal jemand den "Puller" anguckt, das ist auch kein Weltuntergang, mussten doch viele bei der schulärztlichen Untersuchung durch, und beim Bund wars noch ein bischen "intimer". Davon geht die Welt nicht unter. Wenn das aber nicht reicht, weil zu unzuverlässig, was will man dann machen? Einfach jeden, der sich als minderjährig ausgibt entsprechend behandeln ist nicht drin (s.o.).

    • @willanne:

      Sie haben aber schon mal nachgedacht bevor Sie das geschrieben haben, gell? Ist ja auch nicht so dolle schlimm, wenn einer meinem Kind einen Klaps gibt, wenn ich nicht hingucke. Würden Sie auch nix machen gegen, tut ja kaum weh und was uns nicht umbringt etc. etc. Wenn einer sich meinen "Puller" oder meine "Mumu" anguckt, obwohl ich das nicht will, dann geht da aber hallo eine Welt unter. Das ist in jedem anderen Setting ein Straftatbestand. Und wenn ich vorher sexuelle Verbrechen sehen oder erleiden musste, dann ist das ein Riesending von Belastung. Und dann wundern sich die guten Deutschen, dass Flüchtlinge unter sich bleiben wollen, sozial auffällig werden, immense (noch viel höhere als die von Ihnen genannten!) Folgekosten enstehen lassen? Ich kann nur lachen über soviel Lebensferne. Einfach so jeden, der sich als minderjährig ausgibt, als solchen behandeln, sei nicht drin, sagen Sie. Im Zweifel für den Angeklagten ist nicht drin, meinen Sie? Nicht viel Ahnung von Ethik, was. Traurige Welt. Der Grauzonenvorschlag weiter oben ist m.E. nicht nur sinnvoll, sondern der einzig pragmatische. Ihre Mehrkostenrechnung ist ein Witz, gemessen an dem, was es den einzelnen Menschen an Würde kostet.

      • @frolleinsockenrot:

        Eines noch: Mag sein, dass auch manch ein Flüchtling über 18 besonders Hilfsbedürftig ist. Sie können nun eine Altersgrenze ziehen oder es lassen (klar ist aber, dass Sie einen Volljährigen nicht unter Vormundschaft stellen können). Wenn Sie es tun, dann müssen Sie aber trotzdem im Zweifelsfall das Alter prüfen. Tun sie es nicht, dann können Sie die 60.000 € per anno für jeden veranschlagen. Wie soll das gehen?

      • @frolleinsockenrot:

        TEIL 3:

        Sie beurteilen das freilich anders. Sie sehen einen Kausalzusammenhang zw. "Pullervorzeigen" und sozialen Folgekosten (die, um es festzuhalten, in ihrer Empirie von IHNEN behauptet werden). Sie legen aber noch nicht mal eine Korrelation dar. Ich selbst durfte mich zwei mal entsprechend begutachten lassen. Zum Straftäter bin ich dadurch nicht geworden (ich weis schon, in Ihren Augen aber zum Unmenschen). Kurtum: Sie beuteilen das ganze daher, auch von dieser Warte aus, sicherlich als unethisch. Sehe ich anders. Ich gebe Ihnen aber Recht, wenn sie (auch?) auf die Individualkomponente abstellen. Schließlich heisst Menschenwuerde eben, dass der Mensch nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden darf. Aber bitte, das ist doch hier ueberhaupt nicht einschlägig. Mit dem Grundsatz in dubio pro reo hat das i.Ü. alles auch nichts zu tun. Der besagt nun einmal im Zweifel fuer den Angeklagten. Wer einer Straftat angeklagt ist, istfrei zu sprechen, wenn vernünftige Zweifel an seiner Täterschaft/Teilnehmerschaft, an der Rechtswidrigkeit seines Handelns oder an seiner Schuld bestehen. Hier geht es nicht um Schuld und Strafe. Hier geht es darum, ob 1. Jemand Anspruch auf eine verdammt teure Sonderbehandlung hat und 2. Ob das Jugendamt bzw. Dritte die Personensorge übernehmen dürfen. Drehen wir das ganze doch mal um. Jemand sagt, er ist 18 und das Jugendamt sagt "ne, Du bist erst 17 und wir entscheiden für und bestimmen über Dich!" da möchte ich Sie mal hören! Um Ihren abwegigen Vergleich dennoch fort zu spinnen: Glauben Sie wirklich, dass wenn der Angeklagte in einem Strafverfahren sich dahin einlässt, er habe die Straftat nicht begangen, dann verzichtet das Gericht auf eine weitere Beweisaufnahme und spricht ihn frei? Hielten Sie das für wünschenswert?

         

        Guten Tag!

      • @frolleinsockenrot:

        TEIL 2 meiner Replik:

        Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass gerade von linken Philosophen die der Gemeinnutzen einer Handlung einen wesentlichen Gradmesser darstellen soll. WENN aber so eine Untersuchung Erkenntnisse liefern koennen sollte, dann waere das gerade deshalb idS ethisch, weil dann die entsprechenden Mittel, die im Einzelfall frei wuerden, der Gemeinschaft zu anderen, nach der Wertung des Gesetzes dann vorrangigen Zwecken zur Verfügung stünden.

      • @frolleinsockenrot:

        Wer schlägt Ihre Kinder? Ja, schon hier kann ich Ihnen nicht folgen. Ich hab auch keine 32 Semester Philosophie studiert, da haben Sie Recht. Unsere Beurteilung der Intensität des "Eingriffs" geht auseinander. Geschenkt. Sicherlich ist aber nicht jeder Geflüchtete Opfer sexueller Gewalt geworden. Fallsdem im Einzelfall so ist, kann das wohl zur Folge haben, das eine entsprechende Untersuchung im Einzelfall als unverhältnismäßig auszuscheiden hat. Grundsätzlich halte ich es für legitim. Dass ich in Ihren Augen dadurch als unethischer Menschenfeind erscheine, ist mir herzlich egal. Ich bin relativ sicher, dass Ihr Maßstab da nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

      • @frolleinsockenrot:

        Ihre Antwort offenbart eines: Empörungspotential ist sehr ausgeprägt, Lösungskompetenz dafür maximal durschnittlich. Ich denke, dass wenn sich ein Mensch auf ein Recht beruft (minderjährig zu sein), dann dies überpüft werden darf. Alles andere ist schlichtweg nicht gangbar. Und darauf zu verweisen, dass mit den Sonderrechten, der gesonderten Betreuung eben auch deutlich höherer Aufwand (& Kosten) entstehen ist ebenfalls nicht schändlich. Wie man den Umstand bewertet, darf zum Glück noch jeder mündige Bürger selbst entscheiden.

  • Röntgen ohne Gonadenschutz könnte eine Körperverletzung sogar Straftat sein. http://picture.mactechnews.de/GalleryMedium/Gallery-Was-ist-das-von-eingelocht.363303.jpg

     

    Medizinisch nicht indizierte Röntgenaufnahmen stellen eine gefährliche Körperverletzung i.S. § 223a StGB

    2 StR 397/97 Urteil vom 03.12.1997

    • @Buckelzirpe:

      Ja, paß mal auf, in einigen Jahren wird man offen über Sterisilierung von Flüchtlingen sprechen.

    • @Buckelzirpe:

      Gonadenschutz schützt nicht unbedingt, sondern macht die Strahlung teilweise sogar schlimmer. Daher wird der Gonadenschutz wenn dann auf Seite des Films empfohlen: http://www.mta-r.de/blog/basiswissen/2011/07/thorax-bleischuerze-sinnvoll-o-feigenblatt.html

      Eine nicht medizinisch indizierte Röntgenaufnahme ist zumindest dann strafbare Körperverletzung, wenn es

      a) Keine konkreten Verdachtsmomente gibt, die dafür sprechen, dass der Flüchtling falsche Angaben macht.

      oder

      b) Die Röntgenaufnahme zum einen effektiv wirksam ist und zum anderen nicht durch weniger problematische Mittel ersetzt werden kann.

      Im Ergebnis kann zwar mit der Röntgenaufnahme festgestellt werden, ob das Knochenwachstum beendet ist. Das Verfahren ist je nach sozialer Bezugsgruppe unterschiedlich, wird durch bestimmte Krankheiten verfälscht und hat auch unter Idealbedingungen eine erhebliche Streuung.

      Im Strafrecht werden Menschen unter 21 Jahre meistens noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Was ist so schlimm daran bei Flüchtlingen auch eine Grauzone zu akzeptieren. Auch Flüchtlinge zwischen 18 und 21 Jahren brauchen häufig besonderen Schutz. Dass sich jemand als 17-jährig ausgibt aber dann schon über 21 Jahre alt ist, dürfte dagegen meistens schnell auffliegen.

      • @Velofisch:

        Die Seite ist lustig, übersäht mit irreführenden Infos.

        Ein Wandstativ welches bei 2 Meter, 120 KV Sekundärstrahlung (Streustrahlung) erzeugt, ist mir unbekannt.

        Die Baseler Studie würde ich deutlich anzweifeln.

        Anyhow, der örtliche Unterschied zwischen Thorax und Gonaden sollte irgendwie bekannt sein.

         

        Spannend, die forensische Altersschätzung mittels Handwurzelknochen ist eine Frage der Strafmündigkeit.

        Soweit gelesen darf eine solche Untersuchung nur wenn ein "Täter" vorhanden ist, durchgeführt werden. http://rechtsmedizin.uni-leipzig.de/rechtsmed.site,postext,forensische-medizin-d,a_id,893.html

        Das Flüchtlinge jur. zum Täter erklärt werden, hinterlässt ein üblen Beigeschmack. http://www.ra-kotz.de/roentgen.htm

         

        Jur. beinnahe wie eine mittelalterliche Hexenjagd oder wie die FBI Dosendrücker alias Lügendetektor.

  • Da nahmen also MitarbeiterInnen (in dem Fall allerdings mal interessant, ob es Männer oder Frauen waren) des Jugendamtes den angeblich erwachsenen Mann in Augenschein. Welche fachliche Qualifikation wiesen die dafür auf und was nahmen die alles in Augenschein?

     

    Und gerade frage ich mich, ob der Bremer Oberbürgermeister (SPD) überhaupt erwachsen ist. Könnte nicht mal nachgeschaut werden? :-D

    • @Celsus:

      schon mal was von normalem Menschenverstand gehört? Man muss nicht für alles ein Zertifikat haben, obwohl man wahrscheinlich in Deutschland in Zukunft sogar eins braucht um zu atmen oder Sonne zu tanken. Man kanns nicht jedem Recht machen! Punkt.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @klaushesse:

        Zu Ihrer Frage des 'gesunden Menschenverstandes' (ich nehme an, den meinen Sie): gelegentlich habe ich von ihm gehört, intensiv nach ihm geforscht, bis heute aber nirgends angetroffen.

         

        Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, man müsse nicht für alles ein Zertifikat haben. Wahrlich nicht! Das Problem ist aber nicht, WER etwas macht, sondern WAS er macht.

         

        Die In-Augenschein-Nahme von Genitalien ist und bleibt eine Verletzung der Intimsphäre. Punkt.

  • Was ein wirrer Artikel -

     

    Das Alter im Bereich

    Kinder Jugendlicher Erwachsener -

    Ist - war - wird immer sein -

    Ein heikles Thema - wg der daran

    hängenden unterschiedlichen

    Rechtsfolgen.

     

    Die hier dargestellte Verwaltungswirrnis -

    der VG-Beschluß - aber auch die Stellungnahmen -

    spiegeln lediglich diese Chaotik.

     

    Daß Menschen dabei die ihnen jeweils günstige Variante angeben,

    ist verständlich - Kaminer hat zu anderen breakpoints kluges zu berichten gewußt.

    Stichtagsregelungen sind juristischer Alltag.

     

    Daß aber die zugehörigen Ämter bzw die jeweiligen Amtsträger -

    aus all dem - Jagdszenen aus HB oder HH - machen -

    ist deren menschenfeindlichen Grundierung geschuldet.

  • Wenn ich das lese, dann schäme ich mich, als Deutscher und als Bremer.

     

    Diese Vorschriften und das Verhalten einzelner Behördenmitarbeiter sind m.E. gewissenlos und verletzen die Würde von Menschen. Die ist gem. Verfassung unantasbar. Dass jetzt ein Gericht feststellen soll, in wie weit diese Würdeverletzungen rechtens sind, halte ich für eine Würdelosigkeit an sich.

     

    Xenophobie macht auch vor Amtsstuben nicht halt. Dass es solche Vorschriften gibt genauso wie Entgleisungen von Mitarbeitern weist m.E. auf ein Führungsproblem hin. Damit meine ich nicht die Ausbildung, sondern die Auswahl von Führungspersonen. Jemand der Menschen führt, dem liegen Menschen am Herzen, der würde nie solche Vorschriften erlassen, dessen Mitarbeiter würden immer in seinem Sinn mit Herz und Verstand entscheiden.