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Afrikanischer MenschenrechtsgerichtshofRussische Verbrechen in Mali kommen vor Gericht

Ist Malis Militärregierung für Verbrechen der für sie kämpfenden Söldner aus Russland verantwortlich? Das wollen Menschenrechtler vor Gericht klären.

Der russische Präsident Wladimir Putin trifft sich mit dem Präsidenten der Republik Mali, Assimi Goïta (i), in Moskau Foto: apa images/imago

Vier Jahre ist es her, dass mehr als 500 Menschen in dem malischen Dorf Moura brutal massakriert wurden. Während einer fünftägigen „Antiterroroperation“ im März 2022 ging Malis Militär gemeinsam mit der russischen Söldnertruppe Wagner, inzwischen durch das russische Afrikakorps ersetzt, gegen die islamistische Gruppe „Katiba Macina“ vor. Laut einer UN-Untersuchung wurden zahlreiche Dorf­be­woh­ne­r*in­nen in summarischen Hinrichtungen getötet, mindestens 58 Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt oder erlitten andere Formen sexualisierter Gewalt.

Der Bericht der UN-Menschenrechtskommission stützte sich auf 157 Interviews mit Überlebenden, darunter auch Personen, die zur Bestattung der Toten in Massengräbern gezwungen wurden, und kommt zu dem Schluss, dass sich unter den Opfern auch Zivilistinnen befanden – im Widerspruch zur Darstellung der malischen Behörden, die bis heute von 200 getöteten Islamisten in Moura sprechen.

Ähnliche Szenen ereigneten sich am 19. April 2022 in der Ortschaft Hombori, wo Malis Armee und russische Kämpfer auf einem Markt das Feuer eröffneten. Mindestens 50 Zi­vi­lis­t*in­nen starben. Menschenrechtsorganisationen prangern seit Jahren schwerste Verbrechen sämtlicher Konfliktbeteiligten in Mali an – aber seit 2020 regiert das Militär auch das Land und führt die Staatsmacht.

Nun wollen drei zivilgesellschaftliche Organisationen – Trial International, die Panafrikanische Anwaltsunion (Palu) und die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) – gegen die Menschenrechtsverletzungen des malischen Staates im Jahr 2022 vorgehen, an denen auch die russischen Wagner-Kämpfer beteiligt waren. Am 20. April reichten die drei Gruppen beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (AfCHPR) Klage ein. Dass sich diese auf das Jahr 2022 konzentriert, liege daran, dass für diesen Zeitraum einige der schwerstwiegenden Verstöße dokumentiert worden sind, erklärten die drei Organisationen auf Nachfrage.

Private Militärfirmen, eine rechtliche Grauzone

Zwar hatten Malis Behörden in der Vergangenheit immer wieder Untersuchungen wegen dieser Verbrechen angekündigt, doch verliefen diese im Sand. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ der Afrikanischen Union (AU) und damit das höchste Menschenrechtsgericht des Kontinents. Es kann prüfen, ob ein AU-Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie anderen internationalen Übereinkünften, denen er beigetreten ist, nachgekommen ist.

Zum ersten Mal soll das Gericht im Fall Mali nun klären, ob und in welchem Umfang ein Staat verantwortlich ist, wenn er mit privaten Militärfirmen zusammenarbeitet. Es ist das erste Mal, dass gerichtlich gegen einen Staat geklagt wird, der private Militär- und Sicherheitskräfte eingesetzt hat.

Es geht auch darum, den rechtlichen Rahmen für vergleichbare Fälle in der Region und darüber hinaus zu klären, mit möglichen Folgen über Mali hinaus, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Organisationen. Der Fall ist komplex: Zur Debatte steht nicht nur, ob es zu Verstößen kam, sondern auch, ob es Versäumnisse des malischen Staates gab, Missbrauch zu verhindern, Zi­vi­lis­t*in­nen zu schützen, Ermittlungen einzuleiten und Abhilfe zu schaffen.

Erschwerend kommen mögliche Repressalien gegen Zeu­g*in­nen und beteiligte Organisationen hinzu, ein bekanntes Risiko bei Verfahren gegen Staaten. Mali wird nun aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen auf den Antrag zu reagieren. Das Verfahren dürfte sich hinziehen. Vor dem Gerichtshof dauern solche Prozesse, insbesondere bei komplexer Sach- und Rechtslage, oft mehrere Jahre.

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1 Kommentar

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  • Interessante Fragestellung, deren Beantwortung auch für den internationalen Gerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relevant sein dürfte.