AfD im Visier des Verfassungsschutzes: „Flügel“ kurz vor Beobachtung

Der als völkisch-nationalistisch eingestufte Teil der AfD wird seit einem Jahr bereits als Verdachtsfall geführt. Jetzt könnte es ernst werden.

Björn Höcke schaut betreten nach unten.

Schon länger im Visier des Verfassungsschutzes: Björn Höcke Foto: Martin Schutt/dpa

BERLIN taz | Die Beobachtung des „Flügels“ der AfD durch den Verfassungsschutz steht nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung offenbar unmittelbar bevor. Zu dieser Einschätzung soll das Amt laut dem Rechercheverbund nach einjähriger Überprüfung gekommen sein.

Seit Januar des vergangenen Jahres wird der als rechtsextrem geltende „Flügel“ bereits als Verdachtsfall geführt, eine Vorstufe vor einer offiziellen Beobachtung. Der „Flügel“ wird vom Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke und vom Bundesvorstand Andreas Kalbitz geführt und wird als völkisch-nationalistisch eingestuft. Laut Verfassungsschutz habe diese Strömung innerhalb der AfD die Bewährungsstufe vor der Beobachtung nicht bestanden.

Auch die Gesamtpartei wird derzeit als „Prüffall“ behandelt, ebenfalls eine Vorstufe des Verdachtsfalls. Die Partei konnte den radikalen Kurs des „Flügels“ nicht beenden, heißt es aus Verfassungsschutzkreisen. Deshalb sollen seit Februar die außerparlamentarischen Aktivitäten einzelner Abgeordneter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Die AfD wiegelt eher ab. In einem Rundbrief des AfD-Bundesgeschäftsführers, den WDR, NDR und SZ erwähnen, soll es vor allem um Beruhigung gehen. Das Schreiben soll erklären, warum AfD-Mitglieder auch im Falle einer Beobachtung nicht um ihre Beamtenverhältnisse fürchten müssten. Der Brief soll zu mehreren Vorkehrungen gehören, die die Partei in den vergangenen Monaten getroffen hat.

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