AfD gegen Verfassungsschutz: Der Druck auf die AfD steigt
Schon lange warnt Verfassungsschutzchef Haldenwang vor einer Radikalisierung der AfD. Bald könnte eine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ folgen.
Tatsächlich führt der Verfassungsschutz die AfD bereits seit drei Jahren als rechtsextremen „Verdachtsfall“. Seitdem sammelt das Amt weiter Belege, beobachtet die Partei in Bund und Ländern, setzt dafür auch V-Leute ein. Bis heute aber wehrt sich die AfD juristisch gegen die Einstufung. Ab dem 12. März wird es nun ernst.
Dann nämlich entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz über die Berufung der AfD gegen die „Verdachtsfall“-Einstufung. Zwei Verhandlungstage sind eingeplant. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Geheimdienst weitgehend recht gegeben. Und angesichts der jüngsten Äußerungen Haldenwangs ist es gut möglich, dass der Verfassungsschutz bei einem Erfolg in Münster zeitnah den nächsten Schritt geht und die AfD als „gesichert rechtsextrem“ hochstuft.
Laut einer Gerichtsentscheidung Anfang Februar darf der Verfassungsschutz bereits die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als erwiesen rechtsextrem einstufen. Gleiches gilt auch bereits für die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, weil die dort völkisch-nationalistische Strömung um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke schon länger dominiert.
Hochstufung der AfD in Kürze?
Die Süddeutsche Zeitung berichtet nun, dass für die Hochstufung bereits ein neues Gutachten in Arbeit ist, zitiert interne Vermerke und E-Mails aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Seit April 2023 liege dafür eine Gliederung vor, anhand derer Rassismus, Autoritarismus, aber auch das Verhältnis zu Russland herausgearbeitet werde. Abgewartet werde nur noch der Ausgang des Prozesses in Münster, um gegebenenfalls auf Einwände des Gerichts eingehen zu können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich dazu auf taz-Anfrage nicht äußern – dies tue man bei „behördeninternen Arbeitsabläufen“ grundsätzlich nicht. Auch der AfD-Bundesvorstand lehnte eine Stellungnahme zunächst ab. Parteivize Stephan Brandner stichelte aber auf X, vormals Twitter: „An die Schlapphüte: Ihr könnt soviel hetzen, provozieren, zersetzen, erfinden und lügen: Es wird nichts nützen.“
Dass beim Verfassungsschutz beständig Informationen zur AfD zusammengetragen werden, ist kein Geheimnis. Schon das Gutachten von 2021 zur AfD-Einstufung als Verdachtsfall umfasste gut 1.000 Seiten, es wurde seitdem fortlaufend aktualisiert. Ausgewertet wurden dort Reden und Social-Media-Postings, in denen AfD-Politiker*innen etwa gegen Muslime oder Geflüchtete hetzten. Aufgelistet wurden Vernetzungen der Partei zu rechtsextremen Gruppierungen wie den Identitären. Die Partei mache die Demokratie generell verächtlich, sie pflege ein völkisches Menschenbild und schließe damit Gruppen von Migranten vom Staatsvolk aus, konstatierte der Verfassungsschutz. Immer wieder wurde auf Höcke und sein früheres „Flügel“-Netzwerk verwiesen, das beständig an Einfluss in der Partei gewinne.
Thüringer Verfassungsschützer Stephan Kramer über die AfD
„Sound der Demokratieverächter“
Dass sich die AfD stetig weiter radikalisiert, davor warnt aktuell auch Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. In Thüringen habe es seit der Einstufung als Verdachtsfall von 2021 „keine politische Mäßigung der Vertreter der Partei gegeben“, sagte Kramer am Montag der taz. Im Gegenteil trete Höcke „mit dem Gestus eines Mannes im Widerstand auf“, die Partei spreche von einem „Altparteienkartell“ oder der „Systempresse“. „Das ist der Sound der Demokratieverächter der Weimarer Republik.“ Und mehrere Auftritte von Höcke mit AfD-Chefin Alice Weidel oder die Übernahme seines Vokabulars zeigten auch die „großen Schnittmengen“ zum Bundesvorstand.
Auch in der Ampel wird diese Analyse geteilt. Bisher habe der Verfassungsschutz „immer sorgfältig gearbeitet und seine Einschätzungen haben vor den Gerichten immer Bestand gehabt“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge der taz. „Sollte der Verfassungsschutz zu der Erkenntnis gelangen, dass die AfD als gesichert rechtsextrem einzustufen ist, dann gehe ich davon aus, dass auch diese Einstufung nach den erforderlichen Kriterien und Maßstäben gerichtsfest ist.“
Bundesinnenministerin Faeser betonte zuletzt indes, dass eine Einstufung keine politische Entscheidung sei. Vielmehr sei es die gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bedrohungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beobachten – und der komme das Amt nach.
Vor Gericht in Münster wird es in Kürze nun zentral um die Frage gehen, inwieweit einzelne, vor allem völkische Äußerungen von Höcke und anderen der Gesamtpartei anzurechnen sind. Und ob und wie weit sein früheres „Flügel“-Netzwerk weiter die Partei dominiert. Eine ganz schnelle Reaktion des Verfassungsschutz nach der Entscheidung in Münster wird es wohl nicht geben: Zunächst dürfte das Bundesamt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten – was einige Wochen dauern wird.
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