Abtreibungsverbot in Kolumbien gekippt: Erfolg für Frauen in Kolumbien
Kolumbiens Verfassungsgericht kippt das Abtreibungsverbot und beauftragt Parlament und Regierung, alle Hindernisse zu beseitigen.
Bislang waren Schwangerschaftsabbrüche in Kolumbien grundsätzlich verboten. Lediglich bei Gefahr für das Leben der Mutter, zweifelhafter Lebensfähigkeit des Fötus oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung war, kannte das Gesetz legale Ausnahmen. In allen anderen Fällen konnten Abtreibungen angezeigt und für die Frauen und etwaige Helfer*innen mit bis zu viereinhalb Jahren Haft bestraft werden.
Davon waren in der Regel vor allem ärmere Frauen aus den ländlichen Regionen betroffen – wohlhabendere Mittelschichts- oder reiche Frauen wussten eher, wie sie für sich Ausnahmeregelungen nutzen konnten. Ungefähr 400 Anklagen pro Jahr wurden nach Angaben der Anwältin Mariana Ardila Trujillo im Interview mit der Zeitung El Tiempo verhandelt, im Durchschnitt kam es zu 26 Verurteilungen.
Gegen dieses Verbot lagen nun zwei Klagen beim Verfassungsgericht vor: Jetzt entschieden wurde über die Klageschrift von Causa Justa, einem landesweiten Zusammenschluss von rund 90 Frauenrechtsorganisationen.
Auf der Spur von Argentiniens Frauenbewegung
Ihr Hauptargument: Die Kriminalisierung sorge dafür, dass selbst Frauen, die nach der bestehenden Regelung ein Recht auf legale Abtreibung hätten, lieber illegal bei zweifelhaften Untergrundkliniken einen Abbruch vornehmen ließen, unter großer Gefahr für ihre Gesundheit.
Auch das, schrieben die Vertreter*innen von Causa Justa, „betrifft hauptsächlich Frauen in ländlichen und abgelegenen Gegenden, Frauen mit niedrigem Einkommen, heranwachsende Mädchen sowie Frauen und Mädchen in Situationen bewaffneten Konflikts und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt einschließlich körperlicher und sexueller Gewalt.“ Genau deshalb, argumentierten sie, sei das Verbot verfassungswidrig.
Dem folgte das Verfassungsgericht nun in seiner Entscheidung vom Montag. Parlament und Regierung werden darin aufgefordert, schnellstmöglich eine „ganzheitliche öffentliche Politik“ zum Thema zu formulieren – dazu gehört nach dem Urteil: die „klare Bekanntmachung der verfügbaren Optionen für die betroffene Frau während und nach der Schwangerschaft, die Beseitigung jeder Art von Hindernissen für die Wahrnehmung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte“. Außerdem müsse der Staat Sexualerziehung und Betreuung Schwangerer verbessern.
Vor dem Gerichtsgebäude in Bogotá hatten Befürworter*innen und Gegner*innen des Rechts auf Abtreibung das Urteil erwartet. Während die Befürworter*innen mit den von der argentinischen Kampagne übernommenen grünen Halstüchern in Jubel ausbrachen, waren auf der anderen Seite Wut und Groll.
Präsident Duque kritisierte das Urteil. Er befürchte, sagte er in einem Radiointerview, damit würden Abtreibungen zu einem normalen, regelmäßig genutzten Verhütungsmittel werden.
Kolumbien ist damit nach Argentinien und Mexiko schon das dritte traditionell konservativ-katholische Land Lateinamerikas, in dem eine beharrliche Frauenbewegung erfolgreich gegen ein Abtreibungsverbot vorgegangen ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Social-Media-Verbot für Jugendliche
Generation Gammelhirn