Abtreibung und Paragraf 219a: Kein Ende in Sicht
Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor Gericht.
Nach Paragraf 219a gilt das bereits als „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Die Verurteilung Hänels hatte im November 2017 für Empörung gesorgt, Aktivist*innen, aber auch Grüne, Linke, FDP und SPD hatten die Abschaffung oder mindestens weitgehende Reform des Paragrafen gefordert – die Union dagegen auf seinem Fortbestehen beharrt. Die Große Koalition einigte sich schließlich auf einen Kompromiss: Seit einer Reform des Paragrafen Anfang des Jahres dürfen Ärzt*innen darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weiterführende Informationen bleiben aber verboten.
Deshalb hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass das Landgericht erneut verhandeln muss. Dort war Hänel kurz vor der Reform, im Oktober 2018, in zweiter Instanz verurteilt worden. Dieses Urteil hatte das OLG aufgehoben, weil im deutschen Strafrecht der Grundsatz gilt, dass im Fall einer geänderten Rechtslage für den oder die Angeklagte das mildere Gesetz anzuwenden ist. Im Fall Hänel sei demnach der nach Erlass des Urteils geänderte Paragraf anzuwenden, schrieb das OLG in einer Pressemitteilung.
Einen Freispruch kann Hänel im Dezember nicht erwarten: Sie dürfte nun zwar darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführt. Nach wie vor erklärt Hänel aber auf ihrer Webseite, welche Varianten des Abbruchs in ihrer Praxis möglich sind, wie diese ablaufen und welche Komplikationen möglich sind. Daran wolle sie auch nichts ändern, sagte sie der taz.
„Ich werde Betroffenen diese wichtige Information nicht vorenthalten. Es ist meine Pflicht, aufzuklären“, sagte Hänel der taz. Sie erwartet eine erneute Verurteilung. „Der Prozess ist nur ein weiterer Schritt auf meinem Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Hänel.
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