Abtreibung in Polen: Schwangerschaft mit Todesfolge

Eine Frau stirbt bei einer Frühgeburt, weil die Ärzte ihr medizinische Hilfe verweigern. Schuld daran ist das restriktive Abtreibunsgrecht.

Frauen mit Kerze und Schild auf einer Demonstration.

Protest in Warschau gegen das neue Abtreibungsrecht am 1. November Foto: Czarek Sokolowski/ap

WARSCHAU taz | Polens Frauen gehen wieder auf die Straße. Abends, wenn es dunkel wird und die Überwachungskameras keine Chance haben, von den Gesichtern klare Aufnahmen zu machen. Die meist jungen Frauen tragen flackernde Kerzen in den Händen, die mutigen auch Spruchbänder oder Plakate mit Aufschriften wie „Keine einzige mehr!“ oder „Auch ihr Herz schlug“. In Warschau und Krakau, Lodz, Posen und Breslau protestieren sie gegen den Tod der 30jährigen Izabela, die noch leben könnte, wenn die Ärzte ihr geholfen hätten.

Aber nachdem bei Izabela das Fruchtwasser viel zu früh abgegangen war – schon in der 22. Schwangerschaftswoche – und ihr Körper den nicht überlebensfähigen Fötus abstoßen wollte, unterstützten die Ärzte nicht den natürlichen Vorgang des Aborts, sondern „stabilisierten“ die Schwangere nur.

Dann warteten sie auf den Tod des Fötus in der fruchtwasserlosen Gebärmutter. Als sie endlich keine Herztöne mehr hörten, schafften sie es nicht, den Leichnam rechtzeitig aus dem Bauch Izabelas zu schneiden. Die junge Frau, die bereits ein kleine Tochter hat, erlitt einen septischen Schock. Da war es zu spät, sie noch zu retten.

Die Staatsanwaltschaft im oberschlesischen Kattowitz ermittelt inzwischen auf Antrag der Familie gegen das Krankenhaus in Pszczyna (Pleß). Wahrscheinlich wird sie den Vorwurf „unterlassene Hilfeleistung bei Gefahr für Leib und Leben einer Schwangeren“ erheben.

Radikales Verbot

Doch die Ärzte in Pszczyna verweisen auf das neue radikale Abtreibungsverbot, das das polnischen Verfassungsgericht vor rund einem Jahr über junge Polinnen verhängte. Auf Antrag einiger Abgeordneter der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) strichen die Richter die medizinische Indikation eines schwerst fehl gebildeten oder nicht überlebensfähigen Fötus für einen Schwangerschaftsabbruch und verschärften so das ohnehin sehr restriktive Abtreibungsrecht in Polen ein weiteres Mal.

Hätten die Ärzte in Pszczyna sich dazu durchringen können, den bereits auf natürlichem Wege in Gang gekommenen Abort des kranken Fötus voranzutreiben, hätte die Staatsanwaltschaft wohl ebenfalls gegen sie ermittelt.

Denn seit dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen todkranke Kinder zur Welt gebracht werden – auch gegen den Willen der Mutter. Egal wie Polens Ärzte sich in so einem Konflikt entscheiden – sie stehen immer mit einem Bein im Gefängnis.

Auf Nachfragen polnischer Journalistinnen wiesen PiS-Politiker, die vor einem Jahr die Verschärfung des Abtreibungsrechts gefordert hatten, jede Verantwortung für den Tod der jungen Frau zurück. Das „Verbrechen der Abtreibung“ sei mit der polnischen Verfassung nicht vereinbar, lächelte Piotr Uściński von der PiS hämisch in die Kamera.

Marek Suski, ebenfalls von der PiS, zuckte nur mit den Schultern: „Es kommt eben vor, dass Frauen bei der Geburt ihres Kindes sterben.“ Am Todestag von Izabela reichte eine katholische Gruppe fanatischer „Pro-Life-Aktivisten einen Gesetzesentwurf beim Parlament ein, der ein Totalverbot der Abtreibung fordert, also auch bei Vergewaltigung und Todesgefahr für die Mutter. „Kinds-Mörder und –Mörderinnen“ sollen künftig zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden können.

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