Abstimmung zur Parteireform: Grüne gewinnen eine Wahl
Grund zur Freude für die Parteispitze: Die Basis nimmt ihre Vorschläge für eine Satzungsänderung überraschend deutlich an. Ein Fragezeichen bleibt aber.
Der Grünen-Vorstand hatte zwischendurch offenbar Zweifel daran, dass seine Urabstimmung ein Erfolg wird. Werden die Parteimitglieder die Vorschläge zur Satzungsänderung wirklich absegnen? Werden überhaupt mehr als ein paar Tausend Leute teilnehmen? Oder haben am Ende nur die Gegner*innen der Reform erfolgreich mobilisiert?
Die Abstimmung lief schon eine Weile, als die Parteispitze bei Kolleg*innen mit großer Reichweite um Hilfe bat: Vor zwei Wochen riefen Cem Özdemir, Ricarda Lang und Robert Habeck öffentlich zur Stimmabgabe auf und warben für die Reformvorschläge. „Die Satzung muss sich immer wieder der Realität anpassen“, sagte zum Beispiel Habeck in einem Webvideo. Die Pläne des Vorstands würden „die grüne Partei realitätstauglicher machen“.
Vielleicht hätte es diese PR-Offensive gar nicht gebraucht, vielleicht hat sie den Ausschlag gegeben. Am Mittwochnachmittag jedenfalls konnte Pegah Edalatian, als Politische Geschäftsführerin im Vorstand zuständig für die Reform, einen Erfolg verkünden.
„Wir haben Reformen durchgesetzt, die schon seit Jahren überfällig waren“, sagte sie. In der Mitgliederbefragung wurden alle Änderungsvorschläge angenommen. Die Wahlbeteiligung von rund 35 Prozent sei „beeindruckend“, sagte Edalatian, die sich fortan „Generalsekretärin“ nennen darf.
17 Vorschläge angenommen
Die Umbenennung ihres Postens war einer von 17 Änderungsvorschlägen, über die in der Urabstimmung einzeln entschieden wurde. Worum es sonst ging: Die traditionelle Trennung von Amt und Mandat wird weiter aufgeweicht. Im sechsköpfigen Bundesvorstand dürfen nun drei Abgeordnete sitzen statt bisher nur zwei. Der Parteirat, eine Art erweiterter Vorstand, wird neu zusammengestellt. Künftig sollen dort mehr Funktionär*innen aus Fraktionen und Regierungen der verschiedenen Ebenen sitzen.
Vor allem aber: Die Zahl der Parteitagsanträge, die bei den Grünen so einfach gestellt werden können wie bei keiner anderen etablierten Partei, sollen sinken. Als Ortsverband darf man künftig keine Anträge mehr stellen, man muss schon mindestens Kreisverband sein. Für Einzelmitglieder reicht es nicht mehr aus, 50 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Die neue Hürde liegt bei 0,05 Prozent der Parteimitglieder, was aktuell etwas mehr als 90 Unterschriften entspricht.
Und: Die Hälfte davon muss von Frauen kommen. Die Zustimmung zu diesem letzten Punkt lag bei nur 51,5 Prozent, so wenig wie bei keinem anderen Vorschlag. Die meisten anderen gingen dagegen mit Zweidrittelmehrheit durch.
Konflikt um die Basisdemokratie
Die Parteispitze warb für die Beschränkungen mit dem Argument, die Basisdemokratie retten zu müssen: Eine steigende Zahl von Mitgliedern und Anträgen habe es Parteitagsdelegierten immer schwieriger gemacht, Debatten überhaupt noch zu verstehen. Basisdemokratie funktioniere nur, wenn sie für die Basis auch handhabbar bleibt.
Andere sahen dagegen die basisdemokratische Tradition der Grünen in Gefahr. Besonders laut beklagte das eine Gruppe linker Basismitglieder, die regelmäßig Parteitagsanträge erarbeitet und damit dem Vorstand auf die Nerven geht. Bei vielen Funktionär*innen gelten sie als Querulanten. Kritik kam aber auch aus den Bundesarbeitsgemeinschaften, einer Art innerparteilicher Denkfabriken, in denen ehrenamtliche Mitglieder zu verschiedenen Themen arbeiten. Sie verlieren durch die neue Satzung Sitze in Parteigremien.
Und auch aus der Bundestagsfraktion gab es Einwände. Am letzten Tag der Abstimmung schrieb die Abgeordnete Paula Piechotta auf Bluesky: „Wir dürfen nicht die Fehler der SPD wiederholen, deren zu große Hierarchisierung dazu führt, dass gravierende Fehler der Spitze nicht mehr von der Basis korrigiert werden können.“
Rechtlich umstritten
Die Mehrheit der Mitglieder, die ihre Stimme abgegeben haben, sah das offensichtlich anders. Die reformierte Satzung ist durch das Abstimmungsergebnis ab sofort in Kraft. Eine letzte Unsicherheit bleibt aber noch: Es stehen nach wie vor rechtliche Schritte gegen das Verfahren im Raum.
Schon im Vorfeld der Urabstimmung hatten sich Basismitglieder an das Bundesschiedsgericht der Partei und das Landgericht Berlin gewandt. Sie scheiterten dort mit Eilanträgen. Das Landgericht entschied jedoch nicht in der Sache. Für die Richter*innen war nur der Zeitpunkt falsch: Sie rieten den unzufriedenen Mitgliedern, wiederzukommen, wenn das Abstimmungsergebnis vorliegt.
Im Eilantrag hatten die Kritiker*innen argumentiert, dass es für eine Satzungsänderung per Urabstimmung eine Zweidrittelmehrheit und eine Wahlbeteiligung von 50 Prozent brauche. Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger schreibt zwar, für diese Rechtsauffassung fänden sich in der Grünen-Satzung keine „Stützen“. Entscheidender sei aber, dass das Parteiengesetz nur Parteitagen das Recht zu Satzungsänderungen gebe. „Änderungen durch Urabstimmung (egal mit welcher Beteiligung und welchem Quorum) sind rechtlich unzulässig“, meint Schönberger.
Nächste Runde vor Gericht?
Neu-Generalsekretärin Edalatian weist diese Auffassung zwar zurück. Trotzdem könnte ein weiterer Rechtsstreit folgen. Klemens Griesehop, einer der linken Reformgegner*innen von der Basis, sagte der taz am Mittwoch: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Verfahren juristisch nicht einwandfrei ist. Das muss über einen Parteitag laufen.“ Dass rund 64.000 Mitglieder abgestimmt haben, findet er – anders als die Spitze – auch nicht beeindruckend. „Ich wäre von einer höheren Wahlbeteiligung ausgegangen.“
Für den Erhalt der Basisdemokratie würden er und seine Mitstreiter*innen weiter kämpfen, so Griesehop. Am Donnerstagabend wollen sie darüber beraten, ob sie gegen die Reform weiter rechtlich vorgehen.
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