Abstimmung im Bundestag am Freitag: Auf zur Blitz-Hochzeit

Nach jahrelangem Gezerre um die Ehe für alle geht es jetzt ganz schnell. Schon am Freitag soll das Parlament entscheiden. Ein Affront gegen die Union.

Ein Mann mit einem regenbogenfarbenen Herz auf dem T-Shirt tippt mit einer Hand auf seinem Handy

Willst du mich Freitag heiraten? Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Bundestag wird noch in dieser Woche über die Ehe für alle entscheiden – gegen den Willen der Unions-Spitze. SPD, Linke und Grüne setzten am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages mit knapper Mehrheit durch, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments kommt – an diesem Freitag. Ein solches rot-rot-grünes Votum gegen die Stimmen der Union ist ein bemerkenswerter Vorgang und bedeutet eine offene Konfrontation zwischen den Koalitionspartnern.

Die Spitzen der Unions-Fraktion hatten sich gegen eine Abstimmung vor der Bundestagswahl ausgesprochen. Im Bundestag gilt eine Mehrheit für die Ehe für alle als sicher.

Dem Parlament liegen bereits seit längerem drei Gesetzentwürfe für die uneingeschränkte Homo-Ehe vor – von Linken, Grünen und vom Bundesrat. Über den Antrag der Länderkammer soll nun abgestimmt werden. Die große Koalition ist in der Frage gespalten und hat bislang eine Abstimmung dazu verhindert, indem sie das Thema im Rechtsausschuss 30 Mal vertagte.

Die jahrelange Debatte gewann plötzlich enorm an Tempo, nachdem Kanzlerin Angela Merkel am Montag überraschend vom klaren Nein der CDU in dieser Frage abgerückt war und öffentlich von einer Gewissensentscheidung gesprochen hatte. Die SPD nahm das zum Anlass, eine schnelle Parlamentsabstimmung durchzusetzen und die Union damit drei Monate vor der Bundestagswahl in die Enge zu treiben.

SPD, Linke und Grüne votierten im Rechtsausschuss geschlossen dafür, das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments zu hieven. Abgeordnete der drei Fraktionen äußerten sich zufrieden. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte: „Es darf in Deutschland keine Liebe erster und zweiter Klasse geben.“ Die Union stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben.

SPD-Rechtspolitiker Fechner

„Es darf in Deutschland keine Liebe erster und zweiter Klasse geben.“

Die Unions-Spitze hatte sich gegen eine Abstimmung vor der Bundestagswahl gesperrt – und wirft der SPD wegen ihres Vorstoßes „Vertrauensbruch“ vor. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer nannte das Vorgehen der Sozialdemokraten „unwürdig“ und beschuldigte sie, das Thema als „Wahlkampfmunition“ zu missbrauchen. Merkel selbst hatte das Vorgehen der SPD in der Unionsfraktion am Dienstag laut Teilnehmerkreisen als „überfallartig“ kritisiert.

Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn beklagte ein Eiltempo bei dem Thema. Im ARD-„Morgenmagazin“ kritisierte er, die Sozialdemokraten hielten sich nicht an die ursprüngliche Absprache der Koalition, zu dem Thema keine Beschlüsse zu fassen. Spahn bemängelte jedoch nur das Verfahren. In der Sache ist er dafür und kündigte an, für die Öffnung der Ehe zu stimmen.

Andere Unions-Politiker lehnen das Vorhaben dagegen vehement ab und haben bereits ein Nein bei der Abstimmung im Parlament in Aussicht gestellt – unter anderen Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU).

Oppermann fordert namentliche Abstimmung

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kündigte an, bei der anstehenden Entscheidung im Bundestag eine namentliche Abstimmung zu beantragen, um offenzulegen, welche Abgeordeneten hinter der Ehe für alle stehen.

Mehrere Abgeordnete aus dem Rechtsausschuss sagten, die Abstimmung werde voraussichtlich am Freitag zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden – als einer der letzten Tagesordnungspunkte vor der parlamentarischen Sommerpause. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Entscheidung zur Gewissensfrage erklärt. Damit entfällt der sogenannte Fraktionszwang, der Abgeordnete an eine vorgegebene Linie binden soll.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sagte, sie rechne am Freitag mit einer „überwältigenden Mehrheit“. Am 7. Juli soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. Künast sagte, die Regelung könne wohl ein paar Wochen später in Kraft treten. „Ab da kann geheiratet werden“, sagte sie. „Ich rate schon mal allen Standesämtern in der Bundesrepublik, ihr Personal aufzustocken.“

In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt. Künast sagte, wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sei, könne künftig beim Standesamt beantragen, dass diese in eine Ehe umgewandelt werde.

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