Abschiebungen nach Afghanistan: Unerträgliche Bigotterie
Innenminister Seehofer stoppt vorerst Abschiebungen nach Afghanistan. Endlich – zu lange hat Deutschland aus Angst Völkerrecht ignoriert.
Die Taliban rücken weiter vor – im Bild drei Mitglieder der Taliban an einem Checkpoint in Farah Foto: Mohammad Asif Khan/dpa
Gut, dass sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) korrigiert – und Abschiebungen nach Afghanistan vorerst stoppt. Diese Entscheidung ist richtig, sie war überfällig – und sie kommt viel zu spät. Die deutsche Abschiebepraxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, wie dünn der Firnis der Zivilisation ist, wenn es um Menschen geht, die keiner will. Mit Seehofers Kurskorrektur endet fürs Erste eine Bigotterie, die schwer erträglich war.
„Nichts ist gut in Afghanistan“, sagte Margot Käßmann 2010 in einer Neujahrspredigt. Ihr Satz gilt heute umso mehr: Afghanistan versinkt im Chaos. Nach dem Rückzug der Nato-Truppen sind die radikal-islamistischen Taliban auf dem Vormarsch. Selbst Kundus, wo bis vor Kurzem deutsche SoldatInnen afghanische Sicherheitskräfte ausbildeten, ist inzwischen in der Hand der Islamisten.
Die Zustände für Rückkehrer sind lebensgefährlich. Die Bundesregierung hat dies monatelang nicht zur Kenntnis genommen. Viel zu lange stützte sie sich auf einen veralteten Lagebericht des Auswärtigen Amts, wonach es „starke regionale Unterschiede“ bei der Sicherheitslage und hinreichend sichere Gebiete für Abschiebungen gebe. Diese Beschreibung spottete der Realität. Die Bundesregierung ignorierte die Warnungen der Menschenrechtsorganisationen, das Flehen der afghanischen Regierung und die Kurswechsel anderer Länder wie Norwegen, Schweden oder Finnland.
Die deutsche Abschiebepraxis wurde in Echtzeit widerlegt, jeder konnte es im Fernsehen sehen. Die Direktorin der Friedrich-Ebert-Stiftung in Afghanistan, Magdalena Kirchner, formulierte es in der Zeit neulich so: „Kabul ist eine Stadt, wo man für ein Handy erschossen werden kann.“
Auch, dass das Innenministerium davon spricht, Abschiebungen „zunächst“ auszusetzen, ist vielsagend. Offenbar geht es hier nicht um eine grundsätzliche Kurskorrektur. Afghanistan ist der beste Beweis dafür, wie widersprüchlich die deutsche Flüchtlingspolitik ist und wie schwer sich falsche Entscheidungen korrigieren lassen.
Ein wichtiges Motiv für das lange Zögern der Bundesregierung war die Angst vor dem Stammtisch und der Bild-Zeitung. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Außenminister Heiko Maas (SPD) fürchteten, sich angreifbar zu machen: Es traf ja Leute, die allen unsympathisch sind – Straftäter, Gefährder oder Menschen, von denen vermutet wird, dass sie ihre Identität verschleiern.
Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade darin, wie er mit den Schwachen und, ja, auch den Schuldigen umgeht
Verbrecher raus aus Deutschland, da traute sich kaum ein Politiker zu widersprechen. Seehofer fragte erst vor Kurzem: Wie man denn verantworten wolle, dass Straftäter nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden könnten? Dieses brutale und populistische Argument begründete die Linie der Großen Koalition, seitdem sie im Oktober 2016 ein Rücknahmeabkommen mit der afghanischen Regierung vereinbarte. Wen störte, dass damit faktisch eine Doppelbestrafung etabliert wurde? Die Straftäter hatten ihre Strafe nach deutschem Recht oft schon verbüßt, bevor sie abgeschoben wurden.
Auch das angeblich „verwirkte“ Gastrecht, das von Konservativen wie Armin Laschet gern ins Feld geführt wird, ist imaginiert. Ein Gastrecht existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht. Was aber sehr wohl existiert, ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot. Dieser völkerrechtliche Grundsatz ist Teil der Genfer Flüchtlingskonvention und verbietet Abschiebungen, wenn im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
In Afghanistan ist das, nach allem was man weiß, nicht erst seit gestern der Fall. So richtig also Seehofers Einlenken ist: Die Bundesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Völkerrecht ignoriert und ein perfides Zweiklassenrecht etabliert zu haben: Für die einen galten die Menschenrechte, die ja universell sind – aber für die anderen nicht.
Menschen in lebensgefährliche Situationen zu schicken, war auch vor Seehofers Entscheidung mit nichts zu rechtfertigen, auch wenn es um wenige Fälle ging (in diesem Jahr wurden 167 Menschen rückgeführt), auch wenn diese Menschen teils schlimme Straftaten begangen hatten. Um es stammtischtauglich zu formulieren: Arschlöcher verlieren ihre Menschlichkeit nicht durch ihr Arschlochsein. Seehofer und Laschet, die stolz auf das C im Parteinamen sind, könnten dieses Prinzip in der Bibel nachlesen. Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade darin, wie er mit den Schwachen, Hilflosen, und, ja, auch den Schuldigen umgeht. Er hat in den vergangenen Jahren ein zweifelhaftes Bild abgegeben.
Grüne und Linke loben nun Seehofers Kurskorrektur – und gleichzeitig sich selbst. Schließlich hatten sie den Abschiebestopp lautstark gefordert. Grünen-Chef Robert Habeck hatte das Auswärtige Amt öffentlich aufgefordert, seinen Lagebericht zu Afghanistan zu revidieren. Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans hatte eine Haltung kritisiert, „die voll auf der menschenfeindlichen Linie von Populisten“ sei. Ähnlich hatte die Linke argumentiert.
Aber von den hohen Zielen blieb in der Praxis nicht viel übrig, wenn sie selbst regieren. Weder SPD-MinisterpräsidentInnen noch grüne oder linke Regierungsleute setzten in den Bundesländern befristete Abschiebestopps durch, obwohl dies laut Aufenthaltsgesetz möglich gewesen wäre. Stattdessen zeigten sie lieber auf den Bund. Selbst Thüringen, wo ein Mitte-links-Bündnis regiert, oder das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg schoben munter nach Afghanistan ab. Bodo Ramelow und Winfried Kretschmann ist bewusst, dass man mit dem Thema keinen Cent gewinnt.
Es ist gut, dass die Abschiebungen nach Afghanistan vorerst enden. Aber dass sie jahrelang möglich waren, ist ein Offenbarungseid der deutschen Politik.
Abschiebungen nach Afghanistan: Unerträgliche Bigotterie
Innenminister Seehofer stoppt vorerst Abschiebungen nach Afghanistan. Endlich – zu lange hat Deutschland aus Angst Völkerrecht ignoriert.
Die Taliban rücken weiter vor – im Bild drei Mitglieder der Taliban an einem Checkpoint in Farah Foto: Mohammad Asif Khan/dpa
Gut, dass sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) korrigiert – und Abschiebungen nach Afghanistan vorerst stoppt. Diese Entscheidung ist richtig, sie war überfällig – und sie kommt viel zu spät. Die deutsche Abschiebepraxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, wie dünn der Firnis der Zivilisation ist, wenn es um Menschen geht, die keiner will. Mit Seehofers Kurskorrektur endet fürs Erste eine Bigotterie, die schwer erträglich war.
„Nichts ist gut in Afghanistan“, sagte Margot Käßmann 2010 in einer Neujahrspredigt. Ihr Satz gilt heute umso mehr: Afghanistan versinkt im Chaos. Nach dem Rückzug der Nato-Truppen sind die radikal-islamistischen Taliban auf dem Vormarsch. Selbst Kundus, wo bis vor Kurzem deutsche SoldatInnen afghanische Sicherheitskräfte ausbildeten, ist inzwischen in der Hand der Islamisten.
Die Zustände für Rückkehrer sind lebensgefährlich. Die Bundesregierung hat dies monatelang nicht zur Kenntnis genommen. Viel zu lange stützte sie sich auf einen veralteten Lagebericht des Auswärtigen Amts, wonach es „starke regionale Unterschiede“ bei der Sicherheitslage und hinreichend sichere Gebiete für Abschiebungen gebe. Diese Beschreibung spottete der Realität. Die Bundesregierung ignorierte die Warnungen der Menschenrechtsorganisationen, das Flehen der afghanischen Regierung und die Kurswechsel anderer Länder wie Norwegen, Schweden oder Finnland.
Die deutsche Abschiebepraxis wurde in Echtzeit widerlegt, jeder konnte es im Fernsehen sehen. Die Direktorin der Friedrich-Ebert-Stiftung in Afghanistan, Magdalena Kirchner, formulierte es in der Zeit neulich so: „Kabul ist eine Stadt, wo man für ein Handy erschossen werden kann.“
Auch, dass das Innenministerium davon spricht, Abschiebungen „zunächst“ auszusetzen, ist vielsagend. Offenbar geht es hier nicht um eine grundsätzliche Kurskorrektur. Afghanistan ist der beste Beweis dafür, wie widersprüchlich die deutsche Flüchtlingspolitik ist und wie schwer sich falsche Entscheidungen korrigieren lassen.
Ein wichtiges Motiv für das lange Zögern der Bundesregierung war die Angst vor dem Stammtisch und der Bild-Zeitung. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Außenminister Heiko Maas (SPD) fürchteten, sich angreifbar zu machen: Es traf ja Leute, die allen unsympathisch sind – Straftäter, Gefährder oder Menschen, von denen vermutet wird, dass sie ihre Identität verschleiern.
Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade darin, wie er mit den Schwachen und, ja, auch den Schuldigen umgeht
Verbrecher raus aus Deutschland, da traute sich kaum ein Politiker zu widersprechen. Seehofer fragte erst vor Kurzem: Wie man denn verantworten wolle, dass Straftäter nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden könnten? Dieses brutale und populistische Argument begründete die Linie der Großen Koalition, seitdem sie im Oktober 2016 ein Rücknahmeabkommen mit der afghanischen Regierung vereinbarte. Wen störte, dass damit faktisch eine Doppelbestrafung etabliert wurde? Die Straftäter hatten ihre Strafe nach deutschem Recht oft schon verbüßt, bevor sie abgeschoben wurden.
Auch das angeblich „verwirkte“ Gastrecht, das von Konservativen wie Armin Laschet gern ins Feld geführt wird, ist imaginiert. Ein Gastrecht existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht. Was aber sehr wohl existiert, ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot. Dieser völkerrechtliche Grundsatz ist Teil der Genfer Flüchtlingskonvention und verbietet Abschiebungen, wenn im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
In Afghanistan ist das, nach allem was man weiß, nicht erst seit gestern der Fall. So richtig also Seehofers Einlenken ist: Die Bundesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Völkerrecht ignoriert und ein perfides Zweiklassenrecht etabliert zu haben: Für die einen galten die Menschenrechte, die ja universell sind – aber für die anderen nicht.
Menschen in lebensgefährliche Situationen zu schicken, war auch vor Seehofers Entscheidung mit nichts zu rechtfertigen, auch wenn es um wenige Fälle ging (in diesem Jahr wurden 167 Menschen rückgeführt), auch wenn diese Menschen teils schlimme Straftaten begangen hatten. Um es stammtischtauglich zu formulieren: Arschlöcher verlieren ihre Menschlichkeit nicht durch ihr Arschlochsein. Seehofer und Laschet, die stolz auf das C im Parteinamen sind, könnten dieses Prinzip in der Bibel nachlesen. Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade darin, wie er mit den Schwachen, Hilflosen, und, ja, auch den Schuldigen umgeht. Er hat in den vergangenen Jahren ein zweifelhaftes Bild abgegeben.
Grüne und Linke loben nun Seehofers Kurskorrektur – und gleichzeitig sich selbst. Schließlich hatten sie den Abschiebestopp lautstark gefordert. Grünen-Chef Robert Habeck hatte das Auswärtige Amt öffentlich aufgefordert, seinen Lagebericht zu Afghanistan zu revidieren. Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans hatte eine Haltung kritisiert, „die voll auf der menschenfeindlichen Linie von Populisten“ sei. Ähnlich hatte die Linke argumentiert.
Aber von den hohen Zielen blieb in der Praxis nicht viel übrig, wenn sie selbst regieren. Weder SPD-MinisterpräsidentInnen noch grüne oder linke Regierungsleute setzten in den Bundesländern befristete Abschiebestopps durch, obwohl dies laut Aufenthaltsgesetz möglich gewesen wäre. Stattdessen zeigten sie lieber auf den Bund. Selbst Thüringen, wo ein Mitte-links-Bündnis regiert, oder das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg schoben munter nach Afghanistan ab. Bodo Ramelow und Winfried Kretschmann ist bewusst, dass man mit dem Thema keinen Cent gewinnt.
Es ist gut, dass die Abschiebungen nach Afghanistan vorerst enden. Aber dass sie jahrelang möglich waren, ist ein Offenbarungseid der deutschen Politik.
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Schwerpunkt Afghanistan
Kommentar von
Ulrich Schulte
Leiter Parlamentsbüro
Ulrich Schulte, Jahrgang 1974, schrieb für die taz bis 2021 über Bundespolitik und Parteien. Er beschäftigte sich vor allem mit der SPD und den Grünen. Schulte arbeitete seit 2003 für die taz. Bevor er 2011 ins Parlamentsbüro wechselte, war er drei Jahre lang Chef des Inlands-Ressorts.
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