Abschiebung nach Afghanistan: Polizist schlägt, Staat schiebt ab

Ein Polizist, der zu rechten Anschlägen ermittelte, beging mutmaßlich einen rassistischen Übergriff. Das traumatisierte Opfer wird abgeschoben.

Ein Mann wird von Polizisten durch eine Gangway geführt

Szene einer Abschiebung nach Afghanistan Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | Ein Polizist, der sich derzeit wegen eines rassistischen Angriffs vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten muss, war nach Antifa-Recherchen Mitglied der Ermittlungsgruppe Rex, die von 2007 bis 2016 mit Ermittlungen zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln betraut war. Die elfköpfige Polizeigruppe überwachte Neonazis und ihre Treffpunkte in Südneukölln und hielt auch enge Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Bündnissen. Brandanschläge konnte sie dabei ebenso wenig verhindern wie die Morde an Burak Bektaş oder Luke Holland, ersterer immer noch unaufgeklärt.

Seit Januar steht dieser Polizeibeamte K. zusammen mit zwei vermeintlichen Mittätern vor Gericht, weil er selbst einen rassistischen Übergriff begangen haben soll. Am 5. April 2017 nach einem Spiel des 1. FC Union soll er einen damals 26-jährigen Afghanen am S-Bahnhof Karlshorst entsprechend beschimpft und zusammengeschlagen haben. Der Beamte, der an jenem Abend nicht im Dienst und deutlich alkoholisiert war, sagte beim Eintreffen der alarmierten Polizist*innen, das kein Problem vorliege, schließlich seien keine deutschen Interessen betroffen.

In mehreren Prozesstagen haben Zeug*innen den Verdacht gegen K. als Haupttäter bekräftigt. Helga Seyb, die für die Opferberatungsstelle Reach Out den seit März coronabedingt unterbrochenen Prozess beobachtet, erinnert sich an eine Zeugin, die überzeugend geschildert habe, wie sie sich zunächst mit K. unterhalten, diesen gar sympathisch gefunden habe.

Als das Opfer, das zufällig die Treppe vom Bahnsteig herunterkam, von Umstehenden beschimpft wurde, habe sie erwartet, dass K. einschreite, tatsächlich sei er aber „abgegangen“ und habe noch mehr als die anderen Täter „effektiv zugeschlagen“, so Seyb. Mehrere Zeug*innen, darunter auch Polizist*innen, bestätigten zudem die rassistischen Beleidigungen. K. solle gerufen habe: „Geh in dein Land zurück.“

Ein zerstörtes Leben

Für den Geschädigten war der Angriff nach zwei Jahren in Deutschland laut seiner Anwältin eine heftige Zäsur: Bis dahin soll er gut integriert im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem Kreuzberger Kinderladen gearbeitet haben. Das geregelte Leben des jungen Mannes, der neben körperlichen psychische Schäden davontrug, sei danach durcheinandergeraten.

Unter den Folgen des Angriffs flüchtete er nach England, sei dort drogenabhängig und obdachlos geworden. Zurück in Berlin, sei er dann mit Drogen- und sonstiger Kleinkriminalität aufgefallen. Nach Angaben seiner Anwältin landete er im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, ohne Anklage, weil ihn ein gerichtlicher Gutachter aufgrund seines psychischen Zustands für schuldunfähig erachtet.

Am 11. März, mitten zur Coronazeit, sei er dann aus dem Krankenhaus heraus im Rahmen einer bundesweiten Sammelabschiebung nach Afghanistan abgeschoben, „direkt in die Obdachlosigkeit nach Kabul“, wie seine Anwältin Jenny Fleischer sagt. Sie stehe mit ihm Kontakt, sagt aber: „Ihm geht es schlecht.“

Zu frühes Opfer

In Berlin gilt eigentlich die Weisung, dass nur Straftäter, sogenannte Gefährder und „Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern“, nach Afghanistan abgeschoben werden. Verurteilt war der Mann jedoch nicht. Nach Informationen des Berliner Flüchtlingsrats wurde er aber als „Straftäter“ geführt; Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe die Abschiebung genehmigt.

Dass es sich bei dem Mann zugleich um ein Opfer einer rassistischen Attacke handelte, hat die Ausländerbehörde in ihrer Zustimmungsanfrage laut Flüchtlingsrat verschwiegen. Seit Juni 2017 hat sich Berlin darauf verpflichtet, Opfer rassistischer Gewalt nicht mehr abzuschieben – das war zwei Monate nach der Tat.

Auf Anfrage rechtfertigte der Sprecher der Innenbehörde die Abschiebung: „Es gab die Prognose, dass von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht. Im März erfolgte deshalb die Abschiebung. Es ist Aufgabe des Innensenators, die Menschen in Berlin zu schützen. Dieser Aufgabe ist er nachgekommen.“ Zudem erklärte der Sprecher, Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe nicht gewusst, „dass der Mann 2017 Opfer einer möglichen rassistisch motivierten Straftat geworden ist“.

Für den Flüchtlingsrat ist die Abschiebung schon deshalb rechtswidrig, weil der Afghane als Nebenkläger ein Recht habe, an dem Prozess teilzunehmen und auch ein Schmerzensgeld hätte einfordern können. Sprecher Georg Classen fordert daher, dass der Abgeschobene „sofort nach Berlin zurückgeholt werden“ und zudem „ein sicheres Bleiberecht erhalten“ solle. Der Fall sei ein „Skandal für den rot-rot-grünen Senat“.

Entsprechend empört ist Bettina Jarasch, Grünen-Sprecherin für Integration und Flucht. Sie erklärte am Donnerstag: „Es darf nicht mal der Hauch eines Verdachts entstehen, dass der Staat oder die Politik Ermittlungen oder Strafverfahren behindern will.“ Das Opfer müsse „unverzüglich“ aus Afghanistan zurückgeholt werden, fordert auch sie. Zudem müsse aufgeklärt werden, warum der junge Mann überhaupt abgeschoben wurde, obwohl er Nebenkläger im Prozess ist.

Angesichts der aufgedeckten Biografie des vermeintlichen Haupttäters fordert Classen, die rechtsextreme Neuköllner Anschlagsserie und die Verbindungen von Polizei und Staatsanwaltschaft „ins rechtextreme Tätermilieu“ durch eine unabhängige Instanz untersuchen zu lassen.

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