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Abschiebung nach AfghanistanFlugzeug in Kabul gelandet

Im afghanischen Kabul ist ein weiterer Abschiebeflug aus Deutschland eingetroffen. Pro Asyl fordert wegen der Sicherheitslage einen sofortigen Abschiebestopp.

Gestartet sind die Flüge in München (Archivbild 2014) Foto: dpa

Kabul/Berlin dpa/afp | In der afghanischen Hauptstadt Kabul ist am Mittwochmorgen ein weiterer Abschiebeflug aus Deutschland eingetroffen. Beamte am Flughafen teilten mit, dass die Maschine aus München kurz vor 8.00 Uhr Ortszeit landete. Es waren demnach 17 abgeschobene Afghanen an Bord.

Es war die 17. Sammelabschiebung seit dem ersten Flug im Dezember 2016. Bei den bisherigen 16 Abschiebungen hatten Bund und Länder 366 Männer nach Afghanistan zurückgebracht. Nach einer Sammelabschiebung Anfang Juli hatte einer der 69 Männer kurz nach seiner Ankunft in Kabul Suizid begangen.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat der Bundesregierung vorgeworfen, neue UN-Einschätzungen zur Sicherheitslage in Afghanistan bei ihrer Abschiebepraxis zu ignorieren. Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt verwies am Dienstag in Berlin auf Feststellungen des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR vom 30. August, wonach die Hauptstadt Kabul generell als Schutzort für Betroffene ausgeschlossen sei. Insofern sei ein neuer Abschiebeflug nach Kabul „unverantwortlich“.

Die Abschiebungen sind umstritten, weil sich in Aghanistan der Krieg mit den radikalislamischen Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausweitet. Rund 35 Sicherheitskräfte der Regierung sterben täglich in Gefechten und bei Anschlägen, wie es aus Militärkreisen heißt. Laut einem UN-Bericht erreichte im ersten Halbjahr die Zahl der bei Konflikten in Afghanistan getöteten Zivilisten mit fast 1700 den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009.

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1 Kommentar

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  • Jede einzelne Abschiebung nach Afghanistan ist nach geltendem Völkerrechtlich illegal. Es ist verboten Menschen in Länder abzuschießen in denen ihnen unmenschliche Behandlung, Gefahr für Leib und Leben oder Verfolgung droht. Deutschland ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die standhafte Behauptung ein Land, indem im Jahr 2017 über 10.000 Zivilisten starben für sicher zu erklären dabei waren unverhersehbar alle afghanischen Regionen betroffen, ist rechtlich betrachtet unhaltbar. Der Völkerrechtlich Schutz gilt für jede Person. Auch wenn Deutschland nur verurteilte Straftäter abschieben würde wäre es immer noch illegal denn Menschenrechte gelten absolut und nicht selektiv.