75 Jahre Verfassung: Kein einsamer Kampf
75 Jahre Grundgesetz sind 75 Jahre Kampf um Gleichberechtigung in Deutschland. Und es geht weiter. Das Ziel ist längst nicht erreicht.
Der Himmel war „regenschwer“, als am Morgen des 7. September vor 75 Jahren 382 Männer und 28 Frauen in Bonn zur konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages zusammenkamen. Trotz des schlechten Wetters war es aber ein Tag in „leuchtender Fülle von Fahnen und Blumen“, wie eine Zeitung später schrieb.
Da war das Grundgesetz – das Fundament der Bundesrepublik und ihres neuen Parlaments – schon seit dreieinhalb Monaten in Kraft, verkündet auch in Bonn am 23. Mai 1949. Seine Geburtsstunde nannte Elisabeth Selbert die „Sternstunde“ ihres Lebens, jenen Moment, als sie den harten Kampf um die Gleichberechtigung im Grundgesetz gewonnen hatte. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, diese fünf Worte aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verdanken wir ihr.
Der Satz legte das verfassungsrechtliche Fundament für die Gleichberechtigung in der jungen Bundesrepublik. Im alltäglichen Leben und auch in den Gesetzen setzten engagierte Frauen und auch Männer dieses Grundrecht in den folgenden Jahrzehnten gegen große Widerstände durch.
75 Jahre Grundgesetz sind auch 75 Jahre Kampf um Gleichberechtigung! Im Rückblick zeigt sich: Je demokratischer die Bundesrepublik wurde, desto gleichberechtigter wurde sie auch – und umgekehrt. Heute stellt sich weiterhin die Frage: Was braucht es, damit wir in der Gleichberechtigung vorankommen? Wie erreichen wir endlich Parität in Parlamenten? Ohne mutige und hartnäckige Wegbereiterinnen in Politik, Gesellschaft und Justiz hätte die Gleichberechtigung ihren Weg nicht gefunden.
Unermüdliche, engagierte Frauen
Aus meist bitteren Lebenserfahrungen zogen diese Frauen die Kraft für ihren unermüdlichen Einsatz. Erfolgreich waren sie vor allem dann, wenn sie sich sowohl über Parteigrenzen hinweg als auch mit Gleichgesinnten jenseits des Parlaments zusammenschlossen. Da ist die schon erwähnte Elisabeth Selbert. Heute werden Straßen und Schulen nach ihr benannt. Ein Gebäude des Deutschen Bundestages heißt bereits „Elisabeth-Selbert-Haus“.
Und da sind die Frauen im ersten Deutschen Bundestag wie Frieda Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) oder Helene Wessel (Zentrum), die mit Selbert im Parlamentarischen Rat am Grundgesetz gearbeitet hatten. Unterschiedliche Persönlichkeiten, gleiche Herausforderung: im männerdominierten Parlament gehört und ernst genommen zu werden. Es ist beschämend, wie unbekannt viele dieser Frauen heute sind.
Sie und weitere Frauen im 2. Deutschen Bundestag stritten beharrlich für die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 2 GG. Erst 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Für die Mitarbeit am Gesetz dankte der Abgeordnete Karl Weber (CDU) in der Plenardebatte bezeichnenderweise nur den „Herren“ des Ministeriums und den „Herren“ Sachverständigen.
Da ist der Deutsche Juristinnenbund, der die politischen Bemühungen flankierte, das Bürgerliche Gesetzbuch an Artikel 3 Absatz 2 GG anzupassen. Immer wieder unterstützte er Klagen beim Bundesverfassungsgericht, die dann Rechtsgeschichte schrieben. Da ist Erna Scheffler, die erste Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Neuer Schwung nach Wiedervereinigung
Zusammen mit ihren Kollegen stellte sie im Dezember 1953 klar, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ eine echte Rechtsnorm ist – und nicht bloß ein politischer Programmsatz. 1959 überzeugte sie ihre sämtlich männlichen Richterkollegen davon, Letztentscheidungsrechte des Vaters in der Familie für verfassungswidrig zu erklären. Für sie war es die „Krönung“ ihres Wirkens, wie sie rückblickend meinte.
Und da sind viele engagierte Frauen aus Ost und West, die der Gleichberechtigung rund um die Wiedervereinigung einen weiteren Schub verpassten: Die Frauen aus der DDR wollten nicht zurückfallen in althergebrachte Rollenbilder, die Frauen im Westen witterten die Gelegenheit, mit vereinten Kräften auch die tatsächliche Gleichstellung in der Bundesrepublik voranzubringen.
Und so wurde Artikel 3 Absatz 2 GG 1994 um einen zweiten Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Beteiligt waren Frauen in Schlüsselpositionen, darunter die damalige Bundesfrauenministerin Angela Merkel (CDU), die brandenburgische Bildungsministerin Marianne Birthler (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die SPD-Justizministerinnen beziehungsweise -senatorinnen von Berlin, Hessen, Niedersachsen und Hamburg Jutta Limbach, Christine Hohmann-Dennhardt, Heidi Merk, Lore Maria Peschel-Gutzeit.
Nur ein Viertel der Mandate in den Kommunen
Ein echter Modernisierungsschub in Sachen Gleichberechtigung, wie die ehemalige Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Wersig kommentierte. Dieses Frauenbündnis aus Parlament, Verbänden, Organisationen oder Gewerkschaften war ein starkes Zeichen echter Frauensolidarität. Der Blick zurück zeigt: Auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung ist schon vieles gewonnen.
Ein Blick auf das Verhältnis der Geschlechter heutzutage zeigt aber auch: Frauen sind in vielen Lebensbereichen nach wie vor benachteiligt: Durchschnittlich jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-)Partnerin. Zwei Drittel der Frauen in Deutschland erfahren in ihrem Leben sexuelle Belästigung, jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Auch Hasskriminalität im Internet, Stalking und Cybermobbing sind an der Tagesordnung. Meist sind Frauen die Opfer.
Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei 18 Prozent. Noch immer arbeiten Frauen (65 Prozent) deutlich häufiger als geringfügig-entlohnt Beschäftigte als Männer (35 Prozent). Zwar erreichen Mädchen und Frauen häufiger die Hochschulreife, beginnen häufiger ein Studium und schließen es auch eher ab. Umso erstaunlicher, wie Spitzenpositionen in unserem Land besetzt sind: Nur knapp jede dritte Führungskraft war 2022 weiblich.
Und auch in der Politik haben Frauen noch nicht die Hälfte der Macht erobert. In allen großen Parteien in Deutschland sind Frauen unterrepräsentiert. Und das Missverhältnis setzt sich in politischen Ämtern fort. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Legislatur einen Frauenanteil von rund 36 Prozent. Bei diesem Drittel stagniert er seit Ende der 1990er Jahre. In den kommunalen Parlamenten haben Frauen nur etwa ein Viertel der Mandate inne.
Dranbleiben bei der Quote
Das gesellschaftliche Ungleichgewicht der Geschlechter hängt maßgeblich damit zusammen, dass Frauen in der Politik nicht ausreichend repräsentiert sind. Erst wenn Frauen mehr Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben, wird es weitere bedeutende Schritte hin zur Gleichstellung geben. Doch Parität in den Parlamenten kommt nicht von allein. Auf Landesebene sind die jüngsten Versuche gescheitert, Parteien gesetzlich zu verpflichten, ihre Listenplätze abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.
Die verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Brandenburg und Thüringen bedeuten aber nicht das Aus für die gesetzliche Quote. Es lohnt sich, weiter nach einem verpflichtenden und verfassungskonformen Weg zur Parität zu suchen. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unbeschadet der bestehenden sozialen Unterschiede gleich behandelt werden müssen. Jede Stimme zählt gleich.
Jede und jeder muss formal die gleichen Möglichkeiten zur aktiven oder passiven Ausübung des Wahlrechts haben. Doch der Blick auf die Wirklichkeit zeigt, dass dies allein nicht ausreicht. Für die Gleichberechtigung kommt es auch darauf an, strukturelle Hindernisse und Benachteiligungen zu beachten – wie auch das Verfassungsgericht im Laufe seiner Rechtsprechung zu Artikel 3 Absatz 2 GG feststellte.
Nur so können die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass Frauen und Männer tatsächlich die gleichen Chancen haben, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Dazu verpflichtet uns der seit der Wiedervereinigung hinzugefügte Satz 2 des Artikel 3 Absatz 2 GG. Das beschränkt sich nicht auf bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, sondern ist offen und allgemein formuliert. Müsste der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag dann nicht auch beim Zugang zu politischen Ämtern Berücksichtigung finden können?
Parität per Gesetz
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend darüber entschieden, ob Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG auch neben dem eigenständigen Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl gilt. In einer Urteilsbegründung aus dem Jahr 2020 hält es aber fest, dass sich die Wahlrechtsgrundsätze, die Parteienfreiheit und das Gleichstellungsgebot „gleichrangig gegenüberstehen und es Sache des Gesetzgebers ist, zwischen ihnen einen angemessenen Ausgleich herbeizuführen“.
Auf europäischer Ebene ist die Parität ebenfalls längst Thema. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates sieht in der fehlenden gleichberechtigten Repräsentation von Frauen und Männern eine Bedrohung für die Legitimität von Demokratien. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte können Geschlechterquoten im Wahlrecht zulässig sein, um die Legitimität der Demokratie zu stärken. Und einige Länder in Europa und darüber hinaus machen gute Erfahrungen mit der Quote – zum Beispiel Frankreich.
Das Bestreben nach Modernisierung und die Sehnsucht nach Tradition prägen die Diskussion um Geschlechtergerechtigkeit. Die fünf Worte des Grundgesetzes besitzen nach wie vor Sprengkraft. Der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit ist kein einsamer Kampf, sondern ein Schulterschluss von vielen! Es ist ein Einsatz, der unserer Gesellschaft insgesamt zugutekommt.
Leser*innenkommentare
Andreas Bartholomäus
Frau Bas welch schöner Lobgesang auf das Grundgesetz... wie wäre es wenn sich die Politik auch dann an das Grundgesetz hält wenn es nicht in die Agenda passt? Beispiel Bürgergeld und Berufsfreiheit: Das BVerfG hat 2010 geurteilt dass die Regelsatzberechnung mit dem GG nicht zu vereinbaren ist, diese bis zum 31.12.2010 nachgearbeitet werden muss und das ein soziokulturelles Existenzminimum zwingend zu leisten ist. Btw im Sozialstaatsprinzip wird das "wirtschaftliche Existenzminimum" auf Höhe des Steuerfreibetrag beziffert. Und was würde bis heute an der verfassungswidrigen Regelsatzberechnung geändert? Das die wieder eingeführten Totalsanktionen 2019 vom BVerfG als Verfassungswidrig erklärt wurden kommt noch dazu und wie kommt die Politik überhaupt auf die Idee, das ein Jobcenter darüber zu entscheiden hat welche Arbeitsstelle zumutbar ist (wiederspricht der Berufsfreiheit aus Art.12 Abs.1+2GG als Abwehrrecht) und wenn man dem keine Folge leistet auch noch Repressionen zu verhängen, um den Bürger gefügig zu machen? Das ist undemokratisch, gereift in die Würde des Menschen ein (def. u.a. unbedingte und absolute Selbstbestimmung) und degradiert unsere Verfassung zur Makulatur!
lg
Hans - Friedrich Bär
Ich finde es sehr wichtig , dass ihre Exzellenz, Frau Präsidentin an den Geburtstag des Grundgesetzes erinnert hat und hier zu Wort gekommen ist.
Das Grundgesetz ist aber kein monothematisches Männer-/ Frauengleichstellungsgesetz. Diese Gleichstellung ist ein Aspekt der Gleichheit. Dass Niemand wegen beliebiger Köpermerkmale oder wegen seiner intellektualen Möglichkeiten diskriminiert (abwertend unterschieden) darf ist die allgemeine Formulierung. Diese Klarstellung war den Müttern und Vätern nach den vorangegangenen staatlichen Verbrechen gegen "Schwächere" oder Andersdenkende das allergrößte Anliegen. - Geschlechtsspezifische Gewalt ist schon länger keine ausschließlich gegen Frauen gerichtete Gewalt. Die Dunkelziffer ist höher und sie ist schlecht erforscht/1. Was die anderen Diskussionsteilnehmer anbringen ist würdig für die Diskussion.
Das Grundgesetz ist ein großartiges Gesetz, an dem möglichst wenig nach - und herum"gebessert" werden sollte.
/1
www.aerzteblatt.de...walt-gegen-Maenner
Jalella
Ja, liebe Frau Bas. Da ist in den 90ern aber noch mehr im Grundgesetz passiert, das sollte man vielleicht nicht vergessen. Wenn Sie Ihre rosarote Brille kurz absetzen möchten: da wurde auch das Asylrecht bis auf die Fundamente abgerissen. Sozusagen der erste Einfluss der AfD, noch lange bevor sie existierte.
Und ich vermisse in diesem Artikel auch die heutige Versuche, das Grundgesetz wie einen Selbstbedienungswunschzettel für die verschiedenen Ideologien zu missbrauchen. Die Schuldenbremse nur ein Beispiel. Aber schon wird die Menschenwürde direkt attackiert. Und vom wem? Nein, nicht der AfD. Die war es meines Wissens nicht mal, die gefordert hat, man könne ja Syrer und Afghanen vom Menschrecht auf Asyl ausnehmen. Was übersetzt bedeutet: das sind keine Menschen. Die Würde der BürgergeldempfängerInnen muss man nicht weiter erwähnen; das schon kleingerechnete Existenzminium steht sowieso bereits zur Disposition.
Die Mehrheit der Bevölkerung hofft immer noch, dass diese verhetzenden Wahnfantasien der CDSU, FDP, SPD und Konsorten vom Verfassungsgericht kassiert werden. Aber wie lange können wir uns noch darauf verlassen, dass dort RichterInnen sitzen, die da auch tun?
Soziale Grüße
Stoersender
Ob die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bärbel Bas, jemals darüber nachdenkt, was Gleichberechtigung in einem Land bedeutet, dass auf Wettbewerb als Ordnungsprinzip setzt und so die Ungleichheit zwischen den Menschen nicht nur duldet, sondern geradezu zementiert?
Wahrscheinlich nie so richtig, sonst wäre sie ja nicht mehr Sozialdemokratin.
Ruediger
Parität oder Quote sind das Gegenteil von Gleichberechtigung. Wenn ein bestimmter Posten nur noch von einem Menschen eines bestimmten Geschlechts besetzt werden kann, weil sonst die Quote oder die Parität nicht mehr erfüllt werden kann, dann gibt es keine Gleichberechtigung mehr, weil nicht mehr für jeden einzelnen Menschen, der für den Posten in Frage kommt, das gleiche Recht gilt. Gleichberechtigung muss aber für jeden Menschen individuell gelten. Gleichberechtigung bedeutet, dass das Geschlecht keine Rolle spielt, bei Parität oder Quote ist das Geschlecht übergeordnet (und es wird meist von der Existenz von nur zwei Geschlechtern ausgegangen, was auch problematisch ist).
Das Grundgesetz selbst verstößt an einem Punkt gegen die Gleichberechtigung, nämlich Artikel 12a, Absatz 1, "Männer können [...] zum Dienst in den Streitkräften [...] verpflichtet werden." Hier müsste ansetzen, wer sich für Gleichberechtigung einsetzt, auch wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist.
Rudi Hamm
Bin stolz auf mein Grundgesetz!
Ich bin dankbar in dieser Demokratie mit diesem Grundgesetz geboren zu sein und leben zu können. Einiges an der Politik hat mir nicht gefallen, gegen manches bin ich auf die Straße. Trotzdem würde ich unser Grundgesetz durch nichts auf dieser Welt eintauschen. Heute jedoch mache ich mir Sorgen, Sorgen weil eine unheilvolle "Alternative" stark wird, viel zu stark wie ich meine. Und eine Einpersonen-Kultpartei und Russlandversteher-Parte,i einer meines Erachtens nach sehr gefährlichen Wagenknecht, an unseren Grundwerten rüttelt. Wenn wir diese zwei Entgleisungen der Demokratie überstehen, hat unser Grundgesetz für immer gesiegt.
Nachdenklich stimmt mich aber auch, dass die Regierungen allesamt immer schnellere und schlampige Gesetze verabschieden und das Bundesverfassungsgericht immer mehr zum Lektor der Regierung wird. So war das nie gedacht.
Wee
Auf kostenlose Kindergartenplätze werden wir trotzdem noch länger warten müssen. Unner wenn es den Staat Geld kostet, ist es etwas gaaaanz anderes.
Dietmar Rauter
Es sind immer noch Männer, die sich um die Parlamentssitze bemühen: Nach einem kurzen Auftrieb in den 80er Jahren gab es bei den Altparteien wieder ein roll-back, wenn es um ENTSCHEIDENDE Plätze ging, in der SPD war es der Heide-Mörder, der den Frauen zeigte, wo es lang ging. Bei der CDU waren die Herren eigentlich abgewirtschaftet, als Merkel antrat, die sich jetzt aber wieder hartnäckig nach vorn gerangelt haben. Bei der CSU wurden die Frauen von den Männern ausgesucht und so lief das dann auch. Ändern könnte das nur eine Frauenpartei und eine Mandatschaft auf Zeit, damit sich da keine Pfründe bilden und damit die HERRschaften immer weiter abheben, so wie wir das insbeondere bei der Union aushalten müssen.