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188. Tag Kongo-KriegsverbrecherprozessKinderrekrutierung kein Anklagepunkt

Das OLG Stuttgart streicht „Einsatz von Kindersoldaten“ aus der Anklage gegen die FDLR-Führung – die UN-Mission hält an ihrem Vorwurf fest.

Kindersoldaten einer Miliz im Kongo 2002: Auch die FDLR hat welche, sagt die UNO. Bild: ap

BERLIN taz | Seit 2011 stehen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zwei in Deutschland lebende politische Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wegen Kriegsverbrechen ihrer Kämpfer im Kongo vor Gericht. Nun hat der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart das Verfahren in drei von 16 Anklagepunkten vorläufig eingestellt.

Wie ein Sprecher des OLG Stuttgart der taz bestätigte, gehören zu den drei Anklagepunkten zwei Einzelvorwürfe sexueller Versklavung sowie der Vorwurf, den Einheiten der FDLR „gehörten regelmäßig auch Kinder unter 15 Jahren an“. Der Senat folgt mit seinem Beschluss einem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Ehemalige FDLR-Soldaten, die als Zeugen in Stuttgart ausgesagt haben, berichteten bereits, sie seien als Kinder zur FDLR gestoßen. Sie bestritten, dass die Miliz Kinder zum Kämpfen einsetzt, nicht jedoch, dass die FDLR Kinder zu Hilfsarbeiten heranzieht. Die FDLR, teils geführt von Verantwortlichen des Völkermordes an Ruandas Tutsi 1994, sieht sich als Vertretung sämtlicher in den Kongo geflohener ruandischer Hutu und kontrolliert somit ganze Flüchtlingsfamilien.

Anklage verzichtet auf Zeugenvernehmungen

Die Anklage in Stuttgart bot bisher mehrere Aussagen von FDLR-Mitgliedern an, die vor Erreichen des 15. Lebensjahrs an der Waffe ausgebildet und zum Kämpfen eingesetzt worden sein sollen. Diese Zeugen wurden noch nicht vernommen.

Darauf verzichtet die Bundesanwaltschaft nun auch, nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen und auch, weil die Beweisaufnahme lange dauern würde, wie sie bereits Anfang Oktober vor Gericht darlgte. Die Vorwürfe hält sie aufrecht. Sie werden jetzt aber nicht weiter verfolgt.

In 20 Monaten 137 Kinder rekrutiert?

Zeitgleich mit dem Gerichtsbeschluss in Stuttgart nannte die UN-Mission im Kongo (Monusco) in einem neuen Bericht die FDLR als einen Hauptverantwortlichen für die Rekrutierung von Kindersoldaten. Wie der deutsche Monusco-Chef Martin Kobler am Mittwoch in Kinshasa vor Journalisten ausführte, rekrutierte die FDLR von Januar 2012 bis August 2013 insgesamt 137 Kinder vom Alter von sechs Jahren aufwärts.

„Kinder wurden als Träger, Köche, Spione, Sexklaven, Wächter und Kombattanten eingesetzt“, so Monusco.

Mehr Kinder als die FDLR habe in diesem Zeitraum nur die kongolesische Hutu-Miliz Nyatura mit 190 rekrutiert, so die UNO. An dritter Stelle mit 124 lagen die Tutsi-geführten M23-Rebellen. Die rekrutierten Kinder „waren auch Opfer und Zeugen anderer schwerwiegender Kinderrechtsverletzungen wie Vergewaltigung, Entführung, Tötung und Verstümmelung“, so Kobler.

"Potenzielle Gefährdung" ist schon strafbar

Die Rekrutierung von Kindern als Kämpfer, ob freiwillig oder nicht, ist völkerrechtswidrig. Im März 2012 hatte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in seinem ersten Urteil den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga wegen Rekrutierung von Kindern 2002–03 zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Rekrutierung von Kindern, so der Strafgerichtshof in diesem Urteil, müsse nicht bedeuten, dass die Kinder aktive Kämpfer sind; es genüge, dass „die Unterstützung, die das Kind dem Kämpfer leistet, es potenzieller Gefahr als ein potenzielles Ziel aussetzt“.

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